Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die angehängte Neufassung der Entgeltordnung des Stadtarchivs.

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Sachdarstellung

Gemäß § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald befugt, das Benutzungsentgelt für das Stadtarchiv privatrechtlich auszugestalten. Nach § 7 Abs. 4 der Satzung des Stadtarchivs vom 21.12.2000 legt eine Entgeltordnung die Höhe der Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Stadtarchivs fest. Gemäß §4 Nr.20a UstG sind die Leistungen des Stadtarchives steuerfrei.

 

Die anstehende Anpassung der Entgelttarife wurde zum Anlass genommen, die Ordnungen des Stadtarchivs – Archivsatzung vom 21.12.2000, Archivbenutzungssatzung vom 11.11.2009 und Entgeltordnung vom 11.11.2009 – generell einer Neubearbeitung zu unterziehen.

 

Gegenüber der bisherigen Entgeltordnung von 2009 erwies sich neben der Anpassung der Tarifstruktur eine Aktualisierung des Leistungsspektrums als erforderlich.

 

Mangels Nachfrage wurde die Leistung, Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen (Risse, Karten, Pläne) als Papierkopie anzubieten, gestrichen. Diese Reproduktionsart kann künftig mit dem 2009 noch nicht vorhanden gewesenen Buchscanner ausgeführt werden.

Ebenfalls in Ermangelung der Nachfrage werden die auf traditionelle Weise hergestellten Vergrößerungen vom Negativ auf Fotopapier nicht mehr angeboten.

 

Die Kalkulation der Entgelte für Leistungen der Reprowerkstatt berücksichtigt, dass dem Bestandsschutz v.a. der wertvollen älteren Archivalien (Kulturgut mit Unikatcharakter) gegenüber dem Nutzungsinteresse unbedingt Vorrang einzuräumen ist. Konservatorische Gründe und der größere Arbeitsaufwand rechtfertigen ein höheres Entgelt bei der Anfertigung fotografischer Aufnahmen etwa von alten Pergamenturkunden und Siegeln oder auch bei weniger häufig gewünschten Vergrößerungsformaten.

 

Der Aufwand für Porto und Verpackungsmaterial, Versicherung etc. wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Auf die Befreiung von der Erhebung eines Entgelts gem. § 5 (1) a) der Entgeltordnung vom 11.11.2009 für Erwerbslose und Empfänger*innen von Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld wird fortan verzichtet, da diese Begünstigung gegenüber im Niedriglohnsektor Beschäftigten sachlich nicht zu rechtfertigen ist.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 KAG M-V kann die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die ihnen für die Benutzung einer im öffentlichen Interesse unterhaltenen Einrichtung geschuldeten privatrechtlichen Entgelte im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß § 111 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V beitreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die erhobenen Entgelte auf einem Tarif beruhen, der öffentlich bekannt gemacht worden ist oder zur Einsichtnahme ausliegt. Diesem Umstand trägt der Entgelttarif (Anlage zur Entgeltordnung) Rechnung.

 

Die Entgeltordnung vom 11.11.2009 liegt zum Vergleich bei.

 

 

 

Erläuterungen zur Entgeltkalkulation:

 

Der Kostenkalkulation liegen zugrunde:

- die Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten gemäß KGSt-Bericht Nr. 09/2024 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement,

- der Zeit- und Materialaufwand für Leistungen des Stadtarchivs.

 

Aus der Tabelle „Arbeitsplatzkosten“ sind die Arbeitsplatzkosten, bestehend aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten, zu ersehen. Berechnungsbeispiele zeigen die Arbeitsplatzkosten für die verschiedenen Leistungen und Entgeltgruppen. Die Zeiteinheiten beziehen sich auf Durchschnittswerte für Einzelleistungen.

 

Die Tabelle „Leistungen/Kosten – Kostendeckungsgrad“ weist die wichtigsten Leistungen in ihren Gesamtkosten aus, ermöglicht den Vergleich der neuen mit den bisherigen Entgelten und gibt den Kostendeckungsgrad für Einzelleistungen an.

 

Erläuterungen:

„Benutzerberatung“ umfasst Erstberatung und Beratung bei Folgebenutzung, v.a. die Einführung in die Archivbestände und Findhilfsmittel sowie das Ausheben und die Vorlage, Prüfung und Rücklagerung der Archivalien.

„Vorlage von Findhilfsmitteln“ betrifft die gezielte Beratung bei der Ermittlung der für die jeweilige Fragestellung relevanten Materialien aus den Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksbeständen.

Die „Magazinarbeit“ umfasst das Ausheben, die Prüfung des Zustandes vor und nach der Benutzung (hinsichtlich Vollständigkeit, innerer Ordnung und evtl. Beschädigungen) sowie die Rücklagerung der benutzten Archivalieneinheiten (AE – hier Durchschnittswert für Akten, Amtsbücher, Urkunden, Sammlungsbestände, Bücher etc.).

 

Die Entgelte für das Recht auf Wiedergabe von Archivalien für die Reproduktion im Druck, CD-ROM, DVD und dergleichen sowie für Film, Fernsehen, elektronischen Medien wie Internet usw. entziehen sich weitgehend einer Kalkulation, sie orientieren sich an den Entgelten anderer mecklenburg-vorpommerscher bzw. deutscher Archive.

 

Die öffentlichen Archive dienen der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherheit. Sie sichern das öffentliche Archivgut vor Vernichtung und Zersplitterung und sind der öffentlichen Nutzung zugänglich. Ein kostendeckendes Entgelt stünde im Widerspruch zum öffentlichen Auftrag eines Archivs.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

ab 2025

Finanzhaushalt

Ja

ab 2025

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

09

25200/43190000

43190.00012

Verwaltungsgebühren

5.400,-

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

5.400,-

 

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.03.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

12.03.2025 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

17.03.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt