Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0147
Grunddaten
- Betreff:
-
Chancen des Sondervermögens Infrastruktur nutzen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.03.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister angesichts des geplanten Sondervermögens Infrastruktur gemäß Artikel 143h GG schnellstmöglich entsprechende Schritte einzuleiten, um die notwendige Planungsreife für einen Ersatzneubau des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums zu erreichen, um Anträge auf Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur stellen zu können.
2. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister bis zur Bürgerschaftssitzung am 19.05.2025 eine Liste von weiteren Investitionsvorhaben vorzulegen, welche grundsätzlich für die Beantragung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur geeignet sein könnten. Hierbei sind die erforderlichen Schritte zu benennen, um diese Vorhaben antragsreif zu machen.
Sachdarstellung
1. Am 18.03.2025 beschlossen der Bundestag und am 21.03.2025 der Bundesrat eine Reihe von Grundgesetzänderungen. Darunter war die Einfügung eines neuen Artikels 143h in das Grundgesetz, nach welchem der Bund ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden € einrichten kann, wovon 100 Milliarden € für Investitionen der Länder zur Verfügung stehen sollen. Es ist von einer zeitnahen Einrichtung des Sondervermögens durch den Bund und einer anschließenden Verteilung der 100 Milliarden € auf die Bundesländer auszugehen, wovon auch die Kommunen profitieren werden. Auch die Bildungsinfrastruktur soll aus diesen Mitteln gefördert werden können. Diese Mittelverteilung könnte eine einmalige Chance darstellen, Fördermittel in erheblicher Höhe für den dringend notwendigen Ersatzneubau des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums (AvH) einzuwerben. Realistisch betrachtet wird diese Baumaßnahme angesichts der insgesamt negativen Entwicklung der kommunalen Haushalte sowie der anderen großen anstehenden Baumaßnahmen der UHGW - bspw. Inklusives Schulzentrum Am Ellernholzteich, Theatersanierung, Neubau Bauhof - ansonsten in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden können. Um einen entsprechenden Förderantrag umgehend stellen zu können, muss nun schnellstmöglich alles in die Wege geleitet werden, um entsprechend planungsreife Unterlagen vorzuhalten. Hierbei sollen die schulischen Anforderungen entsprechend dem Profil des AvH und eine schnelle Realisierbarkeit im Mittelpunkt stehen.
2. In der Vergangenheit hatte die Greifswalder Stadtverwaltung regelmäßig Vorsorge getroffen, Investitionsvorhaben soweit geplant zu haben, dass beim Aufruf neuer Förderprogramme kurzfristig Mittel beantragt werden konnten, beispielhaft gelang dies bei den Konjunkturpaketen I und II. Angesichts der erheblichen Summen, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur verteilt werden sollen, erscheint es sinnvoll eine Liste mit weiteren potentiell förderfähigen Vorhaben in Greifswald zu erarbeiten und darzulegen welche Schritte ggf. notwendig wären, um entsprechende Fördermittelanträge „in der Schublade“ zu haben.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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