Informationsvorlage - IV/08/0009
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Hafenstraße 2.BA
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Planung/Neubau/Ausbau/Erschließung Verkehrs- und Grünanlagen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Kenntnisnahme
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10.04.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Sachdarstellung
Die Planung für die Baumaßnahme Umgestaltung Hafenstraße 2.BA wird dem Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit vorgestellt.
Die Stadt plant, im Rahmen des Gesamtausbaus Hafenstraße den letzten unsanierten Abschnitt von der Marienstraße bis zur Straße An den Wurthen umzugestalten. Die Hafenstraße ist eine der beliebtesten Wegeverbindungen zwischen der Altstadt und dem Fischerort Wieck. In den vergangenen Jahren sind die angrenzenden Streckenabschnitte bereits saniert worden. Die Uferpromenade soll als Teil des europäischen Radwanderweges und entsprechend der Zielvorgaben des angrenzenden B-Plan Nr.55 und 55a (in Aufstellung) umgestaltet werden. Ziel der Baumaßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die nachhaltige Verbesserung der Oberflächenstruktur sowie die Gestaltung einer ansprechenden Aufenthaltsqualität und berücksichtigt die Nutzung für Fuß- und Radverkehr, für Feuerwehrflächen sowie einzelne Lieferverkehre. Der Abschnitt ist zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Durchgangsverkehr ist nicht vorgesehen und soll mittels Poller am Übergang B-Plan 55/55A verhindert werden.
Die Baugrenze verläuft im Norden entlang der Böschungsoberkante und im Süden entlang der privaten Grundstücksgrenze B-Plan Nr.55/55a. Die Länge beträgt ca. 450 m. Es ist nicht vorgesehen die Uferböschungen in Anspruch zu nehmen.
Derzeit ist die Fahrbahn mit Asphalt befestigt, die Nebenanlagen sind nicht befestigt und weisen starke Schädigungen auf. Eine Straßenbeleuchtung ist nicht vorhanden.
Die Hafenstraße soll lt. B-Plan 55 als „Promenade“ mit verschiedenen Funktionen ausgebildet werden. Die Fahrbahnfunktion steht dabei im Vordergrund. In den Nebenbereichen, also auch auf den angrenzenden Privatflächen, steht die Aufenthaltsfunktion im Vordergrund. Parkmöglichkeiten sind aufgrund der Feuerwehrfreihalteflächen und zu Gunsten einer Reduzierung von Verkehr und der Anlage von Gestaltungs- und Aufenthaltsflächen im Abschnitt nicht geplant.
In einem Teilabschnitt verläuft die schon befestigte Kaikante. Diese ist bereits mit Pollern, Mastleuchten und einer Entwässerungsrinne ausgestattet und wird nicht verändert.
Es wurden zwei Varianten zum Trassenverlauf untersucht. Eine etwas nördlicher verlaufende Trasse mit Nebenflächen zum B-Plan und ein südlicher Verlauf angrenzend an die Privatflächen des B-Plans. Aus der Einholung von Stellungnahmen sowie der festgelegten Feuerwehrabstandsflächen zu den Gebäuden wurde die vorgestellte Variante mit der Fahrbahn angrenzend an die südliche Bebauung entwickelt.
Die geplante Fahrbahn hat eine Breite von 6,50 m, dabei werden die erforderlichen Abstandsflächen für die Feuerwehr an den neu gebauten Gebäuden berücksichtigt. Partielle Einengungen in Abstimmung mit der Feuerwehr werden für die Anlage von Aufenthaltsflächen genutzt.
Grundsätzlicher Querschnitt von Süd nach Nord:
- 0,70 cm Sicherheitsstreifen an der Grundstücksgrenze B-Plan 55/55A unterhalb der Gebäudevorsprünge - aus Betonsteinpflaster farblich abgesetzt
- 6,50 m Fahrbahn aus Betonsteinpflaster 3-formatig
- Bankett Nordseite ca. 1,0 – 2,0 m Schotterrasen als Feuerwehraufstellfläche außerhalb von Gestaltungsflächen
- Partielle Fahrbahneinengungen, auch als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme, mit Gestaltung für Aufenthalt, mit Bankstandorten, Abfallbehältern und Fahrradbügeln, Pflanzbeete, Bäume - teilweise befestigt
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über das Bankett in den Ryck. Vorsorglich werden Leerrohre in der Trasse verlegt für Möglichkeiten zum evtl. Nachrüsten von Infrastruktur. In der Hafenstraße verlaufen zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen. Es sind keine weiteren Leitungsarbeiten anderer Leitungsträger geplant.
Im nördlichen Bankett ist die Errichtung einer Straßenbeleuchtung mit einer insektenfreundlichen LED-Technik geplant.
Weiterer geplanter Ablauf:
2025 Beantragung Städtebaufördermittel
2026 weiter Planung (Ausführungsplanung, öffentliche Ausschreibung, Vergabe)
2027 Baubeginn im Frühjahr, Bauende Ende 2027
Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme soll über Städtebaufördermittel „Innenstadt und Fleischervorstadt“ gefördert werden. Eine Beantragung muss noch erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,5 MB
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