Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0139-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
 

A) folgende Änderung des § 5d a) der Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen:
 

"Die Wahlwerbung darf innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag bis längstens 2 Wochen nach dem Wahltag vorgehalten werden. Beschädigte und abgerissene Plakate sind durch die Wahlvorschlagsträger unverzüglich zu entfernen oder zu ersetzen. Die Plakate sind innerhalb der Frist nach Satz 1 restlos, inklusive sämtlicher Befestigungsmaterialien und eventuell herumliegenden Resten von Plakaten und Befestigungsmaterialien (auch abseits des Verkehrsraums) zu entfernen."
 

B) folgenden Appell an alle Wahlvorschlagsträger:
 

"Für die Akzeptanz demokratischer Institutionen und für die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, dass der politische Wettbewerb um die besten Ideen gemäß ethischer und nachhaltiger Erwägungen durchgeführt wird. Wahlwerbung ist hiervon nicht ausgenommen.

Die Wahlvorschlagsträger sind daher dazu aufgerufen, die gesamte Wahlplakatierung restlos zu entfernen. Wenn erforderlich, auch bestmöglich abseits des Verkehrsraums. Ferner wird dazu aufgerufen, jeweils ökologischere Optionen der zu verwendenden Materialien, auch bezüglich Flyer und Merchandise, zu prüfen und zu verwenden."

 

C) Die Stadt soll weitere Maßnahmen prüfen, beispielsweise die Bekanntmachung und Einrichtung zur Meldung von nicht fristgemäß entfernten Plakaten im Portal "Klarschiff.HGW" oder die explizite Einbeziehung der Entfernung von Plakatierungsresten im Rahmen der jährlichen Aktion "Greifswald räumt auf".

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Sachdarstellung

Während der vergangenen Wahlkämpfe kam es zu massiven Beschwerden über die Quantität der Laternenwahlplakate, die stets auch ein Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr sowie Umweltbelastungen mit sich bringen. Die 2024 erstmalig angewendete Reduzierung der Laternenwahlplakate kann zwar als größtenteils erfolgreich bewertet werden, könnte aber bei künftigen Wahlkämpfen nicht ausreichen. Eine weitere Reduzierung kann daher in Erwägung gezogen werden, da sie im Sinne der Wahlberechtigten und der öffentlichen Sicherheit und ein ökologischer Gewinn wäre. Mit dieser Beschlussvorlage soll die Debatte darüber angestoßen, aber keine konkrete Reduzierung vorgeschlagen werden.

 

Es müssen jedoch dringend weitere konkretisierte Auflagen über die Entfernung der Wahlplakate in die Satzung aufgenommen werden, da insbesondere die Kabelbinderreste eine starke ökologische Belastung darstellen. Die bisherige Verankerung im Auflagenbescheid muss zudem erweitertet werden, da sie bspw. bislang nur die Entfernung aus dem "öffentlichen Verkehrsraum" abdeckt. Alternativ oder zusätzlich ist ein Appell zu beschließen, um der Thematik den entsprechenden Stellenwert einzuräumen und den notwendigen Handlungsdruck zu erzeugen und die Selbstverpflichtung öffentlich sichtbar zu machen.

 

Zudem sollen weitere Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, die bei der Entfernung von Plakaten und Plakatierungsresten helfen.

 

Die Abstimmung der Punkte A, B und C kann separat erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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