Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bauleistungen für die Umgestaltung der Verkehrsanlagen Erich-Böhmke-Straße (nördlicher Abschnitt) werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

 

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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass das Straßenbauvorhaben „Umgestaltung der Verkehrsanlagen Erich-Böhmke-Straße (Nordseite)“ unverzüglich realisiert werden kann. Der Hauptausschuss hat über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.

 

Es ist geplant die Bauarbeiten an der Erich-Böhmke-Straße zu beginnen, sobald die Bauleistungen Baustraße fertiggestellt (voraussichtlich 9/2025) sind.

 

Der auszubauende Straßenabschnitt befindet sich in der Fleischervorstadt zwischen Wiesenstraße und Bahnhofstraße und hat eine Länge von ca. 160 m und eine Ausbaubreite von ca. 12,3 m.

 

Der Straßenzustand ist sanierungsbedürftig. Die Entwässerungseinrichtungen sind nicht mehr Stand der Technik, die Oberflächenentwässerung ist unzureichend. Die Aufteilung des Straßenraumes genügt nicht den Ansprüchen einer angemessenen Aufenthaltsqualität und es fehlen Bewegungsflächen für die Feuerwehr und Rettungskräfte.

 

Die Umgestaltung des nördlichen Abschnittes der Erich-Böhmke-Straße orientiert sich weitestgehend an den bereits fertiggestellten Straßenzügen in der Fleischervorstadt. Die Verkehrsflächen sollen grundhaft ausgebaut werden. Dabei erhält die Fahrbahn einen Asphaltbelag und wird im Einbahnstraßenverkehr geführt. Die Längsparkstände erhalten eine Befestigung aus Natursteingroßpflaster. Die Gehwege erhalten ein Laufband aus Klinkerpflaster, eingefasst in Lesepflasterstreifen und die Straßenbeleuchtung wird mit insektenfreundlicher LED- Technik ausgestattet.

 

Im Oktober 2022 wurde die Planung der Umgestaltung der Erich-Böhmke-Straße (Nordseite) beauftragt.

 

Eine Bürgerbeteiligung wurde im Zusammenhang mit dem „Tag der Städtebauförderung“, welcher unter dem Motto „Wir im Quartier“ am 13.05.2023 stattfand, durchgeführt. Hier wurden die Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner erfragt, um diese in den weiteren Planungsphasen berücksichtigen zu können. Die Bürgerinnen und Bürger wurden sowohl über Flyer als auch in der Presse über das Bauvorhaben informiert und um Mitarbeit gebeten. Eingereichte Wünsche und Anregungen wurden geprüft und sind teilweise in die Planung eingeflossen.

 

Die Entwurfsplanung wurde am 28.02.2024 in der OTV Innenstadt und am 05.03.2024 dem Bauschuss vorgestellt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die Präsentation der Planung können auf der Internetseite der UHGW unter - Große Tiefbaumaßnahmen (greifswald.de) - eingesehen werden.

 

Für das Bauvorhaben wurde der Fördermittelantrag beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 13.09.2024 positiv beschieden. Aktuell wird die Ausführungsplanung erarbeitet und die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet.

 

Für die Bauarbeiten soll gemäß den Vorgaben der VOB eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistung ist für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.

 

Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden den Bietern Nachweispflichten auferlegt, welche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Aufgrund der Bedeutung hat der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2025 ff

Finanzhaushalt

Ja

2025 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

51103020/52692000/

52692.40022

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – Erich-Böhmke-Straße nördl

2.000.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

2026

2027

450.000,00

1.000.000,00

490.000,00

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung:

 

Positiv:

  •           Dimensionserweiterung und Neutrassierung der Regenentwässerung ins zentrale Netz der UHGW
  •           Pflanzung von Bäumen und Sträuchern zur Reduzierung von CO 2 und als Nahrungsquelle für Insekten und Vögel bzw. zur Schaffung von Brutplätzen
  •           Aufstellung von Abstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
  •           Ausstattung der neuen Beleuchtungsanlagen mit moderner LED Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln

 

Negativ:

  •           Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
  •           Reduzierung von Stellplätzen für die Anwohner infolge der freizuhaltenden Flächen für die Feuerwehr im Rettungsfall
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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.04.2025 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

28.04.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.04.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt