Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Planungsleistungen für die Umgestaltung der Bader- / Wall- und Domstraße werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit die Planung für das Vorhaben Umgestaltung Bader- / Wall- und Domstraße unverzüglich begonnen werden kann. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Planungsmaßnahme wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungserbnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Die Umgestaltung der Bader- / Wall- und Domstraße umfasst den Ausbau der Baderstraße auf ihrer gesamten Länge, Wallstraße und Domstraße jeweils nur im Abschnitt Baderstraße bis Fleischerstraße.

Ziel der Umgestaltung ist die Aufwertung dieses städtebaulichen Bereiches und die Sicherstellung der Erschließung der vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche des Fuß-, Rad-, fließenden und ruhenden Verkehrs.

 

Im Bestand weisen die umzugestaltenden Straßen und Gehwege einen schlechten baulichen Zustand und große bauliche Defizite auf. Erforderlich ist eine Umgestaltung des gesamten Straßenraumes mit Erneuerung der Fahrbahnen, Gehwege, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung sowie einiger Ver- und Entsorgungsleitungen.

 

Gegenstand der Vergabe sind Ingenieurleistungen für folgende Maßnahmen:

 

Planung Verkehrsanlagen

  • Grundhafter Ausbau der Verkehrsfläche
  • Erneuerung der Straßenentwässerung

 

Planung Ingenieurbauwerke

  • Stromversorgung
  • Regenentwässerung

 

Planung Technische Ausrüstung

Erneuerung der Straßenbeleuchtung

 

Weitere Leistungen

  • Vermessung
  • Baugrunduntersuchung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

 

Die Ingenieurleistungen werden als Gesamtpaket ausgeschrieben. Auftraggeber für die einzelnen Maßnahmen sind:

  • Universitäts- und Hansestadt Greifswald: Verkehrsanlagen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung
  • Stadtwerke Greifswald GmbH: Stromversorgung
  • Abwasserwerk Greifswald: Regenentwässerung

 

Die Gesamtplanungskosten betragen gemäß Kostenschätzung ca. 410.000 Euro (brutto).

 

Die Maßnahme soll mit Städtebaufördermitteln realisiert werden.

 

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß Unterabschnitt 5 VgV belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2025 ff

Finanzhaushalt

Ja

2025 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV 161

51103020/52692000/
52692.40016

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – Bader-/ Wallstraße

2.045.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

200.000,00

0,00

0,00

2

2026

200.000,00

0,00

0,00

3

2027

1.645.000,00

0,00

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

x

 

 

Begründung:

Positiv:

  •         Planung eines geordneten Verkehrsraumes für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Fußgänger erhalten beidseitige Gehwege.
  •         Planung neuer Oberflächenbefestigungen zur Reduzierung von Lärm und Erschütterungen.
  •         Planung von Fahrradabstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
  •         Planung einer neuen Beleuchtung mit energiesparender LED-Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln.

 

Negativ:

  •         Die spätere Umsetzung der Planung verbraucht Ressourcen zur Materialherstellung, -transport und -verbau
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Beschlüsse

Erweitern

10.04.2025 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

28.04.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.04.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt