Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.250.000,00 € zur Herstellung einer neuen Spundwand als Kaikante im Seehafen Ladebow.

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Sachdarstellung

Die vorhandene Spundwand Baujahr 1970 in der Ausführung einer Kaikante im Seehafen Ladebow ist statisch und materiell verschlissen und kann für den sicheren Umschlag im Hafen nicht mehr genutzt werden.

Die Nutzungsuntersagung für jeglichen Betrieb an der Kaikante wurde im Jahr 2024 erteilt.

 

Die Betreibung des Seehafens ist vertraglich mit der Hafen- und Lagergesellschaft Greifswald mbH geregelt. Der Vertrag aus 2012 hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Gemäß § 1, Punkt 9 ist die Stadt für die Unterhaltungslast des Bereiches von der Kaikante bis zur seeseitigen Spur der Kranbahn zuständig. Hieraus ergibt sich die städtische Verpflichtung die Kaikante, Spundwand in einem nutzungsfähigen Zustand zu halten.

Neben dieser beschriebenen vertraglichen Nutzung wird die Kaikante von YYachts GmbH, des maritimen Service Streckenbach Ferrero GbR und anderen für das Zuwasserlassen und Bergen von Yachtneubauten genutzt. Auch dies ist in Bezug der Aufrechterhaltung der Herstellung am Standort Greifswald für die Firmen existenziell.

 

Die Herstellung der neuen Spundwand wird prioritär gesehen und soll auch finanziell abgesichert werden.

Vorgesehen ist, dass der Baubeginn im Herbst 2025 erfolgt. Dazu wurden finanzielle Mittel im städtischen Haushalt für 2025 in Höhe von 1.200.000,00 € und in 2026 in Höhe von 750.000,00 € angemeldet. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 waren die Baukosten für die Spundwand auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Entwurfsplanung nicht genau abzusehen. Nach dem jetzigen Planungsstand sind finanzielle Mittel in Höhe von 3.450.000,00 € für die Spundwand notwendig. Für die noch fehlenden finanziellen Mittel zur Gesamtfinanzierung in Höhe von 1.500.000,00 € wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

HH-Jahr 2025   1.200.000,00 € , vorhanden

HH-Jahr 2026   750.000,00 €  , vorhanden

HH-Jahr 2025   400.000,00 €  , Spundwand an der Bleiche, prioritär für

Spundwand Seehafen

HH-Jahr 2026   350.000,00 €  , Spundwand an der Bleiche, prioritär für

Spundwand Seehafen

HH-Jahr 2025   150.000,00 €  , Durchlässe Gemeindestraßen

HH-Jahr 2025   200.000,00 €  aus investiver Straßeninstandsetzung

(Verschiebung Wolgaster Straße, Teilbereiche)

HH-Jahr 2025   150.000,00 €  aus Aufwand Straßenunterhaltung

HH-Jahr 2025   100.000,00 €  aus Aufwand Unterhaltung Grün

HH-Jahr 2025   100.000,00 €  aus Aufwand Stromkosten SBL

HH-Jahr 2025   50.000,00 €  aus Festwertkonto Streumittel, Salz

 

Mit diesem Finanzierungsvorschlag wären die notwendigen finanziellen Mittel für den Ersatzneubau der Spundwand im Seehafen Ladebow in Höhe von 3.450.000,00 € gedeckt.

 

Mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurden im Vorfeld Gespräche über eine mögliche Förderung dieser Baumaßnahme geführt. Im Ergebnis dessen wurde eine Förderung in Höhe von 75 % in Aussicht gestellt. Der entsprechende Fördermittelantrag ist gestellt.

 

Bei positiver Bescheidung dieser Fördermittel wären die angegebenen investiven Kosten zur Deckung der Gesamtausgaben als „Zwischenfinanzierung“ zu sehen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2025/2026

Finanzhaushalt

ja

2025/2026

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54802/09620000/

09620.40111

Ersatz Spundwand Seehafen Ladebow (19% VSt)

3.450.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

1.200.000,00

0,00

-1.150.000,00

2

2026

750.000,00

0,00

-350.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

2025

 

11403/52382100/52382.40005

54100/04100000/04100.40002/M00049

54100/09620000/09620.40073/M00038

54100/52260000/60200.54301

54100/52338000/60200.50010

55100/52311000/58100.51000

54701/09620000/09620.40084/M00002

50.000,00

150.000,00

200.000,00

100.000,00

150.000,00

100.000,00

400.000,00

2

2026

54701/09620000/09620.40084/M00002

350.000,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

2026 ff.

 

54802/52311000/

52311.40011

25.000,00

Unterhaltung

 

 

2

2026 ff.

54802/53XXXXXX

 

Abschreibungen

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

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29.04.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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30.04.2025 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - von TO gestrichen

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30.04.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert zugestimmt