Informationsvorlage - IV/08/0011

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Mit Beschluss BV-P-ö/08/0075-01 wurde die Verwaltung beauftragt:

 

  1. Den Bereich des Wassersaumes des Beachvolley-Feldes durch das Grünflächenamt von Beton-Brocken und Bewuchs zu befreien.

Die Aufgabe kann mit der in der Verwaltung vorhandenen Personalkapazität nicht geleistet werden. Denkbar ist hier die Vergabe an einen Dienstleister bspw. eine Auftragserweiterung des bestehenden Dienstleistungsvertrages für die Strandbadpflege.

 

Grundsätzlich gibt es keinen speziell ausgewiesenen Bereich zum Volleyball-Spielen, vielmehr wird je nach Verfügbarkeit das gesamte Strandgebiet dafür genutzt. Vor allem der Bereich vom Rettungsturm der DLRG bis zum Hundestrand wird häufig zum Beachvolleyball-Spielen genutzt.

Nach Rücksprache mit dem Dienstleister vor Ort befinden sich Betonbrocken im Wassersaumen vermehrt im nordwestlichen Bereich Richtung Sperrwerk. Dort sind die Gesteinsschichten in Höhe des Deiches einbetoniert.

Der Abschnitt wurde in den letzten Monaten vermehrt überspült und der Sand abgetragen, sodass dort viele, vor allem größere Steine herumliegen und sich aus der Betonierung gelöst haben.

 

Darüber hinaus wurde bemerkt, dass direkt am Deich die unterspülten, losen Gesteinsschichten mit technischen Geräten abgetragen wurden und das somit entstandene Geröll nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und dort liegen geblieben ist.

Der Vorgang wurde dem StALU gemeldet und wird durch dieses weiterverfolgt.

Die Entfernung dieser größeren Steine wäre mit einer Siebmaschine wie der Servicemitarbeiter sie besitzt nicht möglich. Kleinere Steine können jedoch durch das Sieben entfernt werden und größere Steine durch das „Zusammenkratzen“ mit der Schaufel des Traktors, jedoch unter erheblichem Mehraufwand des Mitarbeiters und somit erheblichen Zusatzkosten.

Das von Geröll befallene Gebiet war im Winter die meiste Zeit überflutet, somit ist erst jetzt mit sinkendem Wasserspiegel das Ausmaß erkennbar.

Grundsätzlich muss hier festgelegt werden, in welchem Rhythmus die Betonbrocken über einen gesonderten Auftrag entfernt werden sollen.

Je Reinigungsgang fallen Kosten in Höhe von ca. 3.000 € an.

 

Die Entfernung von Bewuchs in dem Bereich müsste aufwändig mit einer Fräse durchgeführt werden und wäre ebenso eine gesondert zu vergütende Leistung. Diese müsste dann ggf. perspektivisch in eine neue Ausschreibung aufgenommen werden. Anschaffungskosten einer Fräse liegen hier bei ca. 10.000 €, die mit Beauftragung teilweise auf die UHGW umgelegt werden.

Ein Arbeitsgang kostete ca. 200 €.

 

 

  1. Die Anschaffung eines Grubbers als Anbaugerät zu eruieren, um den Beachvolleyball-Bereich aufzulockern.

Die Anschaffungskosten einer Fräse liegen bei ca. 10.000 €.

Diese würden dann zusammen mit den Personalkosten auf die UHGW umgelegt. Jedoch inkludierte dieser Arbeitsgang bereits die Entfernung des Bewuchses, da es sich teilweise um dieselbe Fläche handelt.

Es ist hier mit Kosten in Höhe von ca. 500 € je Arbeitsdurchgang/Auflockerung der Fläche ca. vom Rettungsturm bis Hundestrand zu rechnen.

Hier wäre festzulegen, wie oft diese Auflockerung erfolgen soll.

 

  1. Eine langfristige Strategie zu erarbeiten, den ursprünglichen Zustand aus feinem, weichen und weißen Ostseesand wiederherzustellen.

Die vergangene Strandsandaufspülung aus dem Jahr 2023 hat die UHGW insgesamt 471.982,61 € gekostet und wurde größtenteils von der Firma Hasspecker & Lieberenz Bau GmbH & Co. KG aus Röckwitz durchgeführt.

Die Sandqualität im Strandbad wies vor der Aufspülung 2023 keine Ostseesandqualität auf, da es sich hier um den Greifswalder Bodden handelt und der Boden von Natur aus bereits sehr lehmhaltig ist.

Leider führte die Aufspülung nicht zu der gewünschten Verbesserung der Sandqualität.

Anfragen zur Bereitstellung von feinem, weißem Sand seitens der Stadtverwaltung in verschiedenen Gartenbaubetrieben haben bisher kein Ergebnis erzielt.

Fraglich ist hier, ob angesichts der angespannten Haushaltslage eine Ausschreibung o.ä. erfolgen soll, um Ostseesandqualität herzustellen.

Der derzeit gebundene Servicemitarbeiter vor Ort hat ein häufigeres Sieben angeboten, um ggf. eine zumindest geringfügige Verbesserung herzustellen. Zusätzliche Kosten fielen auch hier an, allerdings nicht vergleichbar mit einer Neuaufschüttung.

Grundsätzlich können natürlich in die Haushaltsplanung ab 2027 finanzielle Mittel aufgenommen werden.

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Beschlüsse

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28.04.2025 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - zur Kenntnis genommen

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28.04.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen

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29.04.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen