Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0142
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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28.04.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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29.04.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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30.04.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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30.04.2025
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Gestoppt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die vorhandene Spundwand Baujahr 1970 in der Ausführung einer Kaikante im Seehafen Ladebow ist statisch und materiell verschlissen und kann für den sicheren Umschlag im Hafen nicht mehr genutzt werden.
Die Nutzungsuntersagung für jeglichen Betrieb an der Kaikante wurde im Jahr 2024 erteilt.
Die Betreibung des Seehafens ist vertraglich mit der Hafen- und Lagergesellschaft Greifswald mbH geregelt. Der Vertrag aus 2012 hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Gemäß § 1, Punkt 9 ist die Stadt für die Unterhaltungslast des Bereiches von der Kaikante bis zur seeseitigen Spur der Kranbahn zuständig. Hieraus ergibt sich die städtische Verpflichtung die Kaikante, Spundwand in einem nutzungsfähigen Zustand zu halten.
Neben dieser beschriebenen vertraglichen Nutzung wird die Kaikante von YYachts GmbH, des maritimen Service Streckenbach Ferrero GbR und anderen für das Zuwasserlassen und Bergen von Yachtneubauten genutzt. Auch dies ist in Bezug der Aufrechterhaltung der Herstellung am Standort Greifswald für die Firmen existenziell.
Die Herstellung der neuen Spundwand wird prioritär gesehen und soll auch finanziell abgesichert werden.
Vorgesehen ist, dass der Baubeginn im Herbst 2025 erfolgt. Dazu wurden finanzielle Mittel im städtischen Haushalt für 2025 in Höhe von 1.200.000,00 € und in 2026 in Höhe von 750.000,00 € angemeldet. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 waren die Baukosten für die Spundwand auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Entwurfsplanung nicht genau abzusehen. Nach dem jetzigen Planungsstand sind finanzielle Mittel in Höhe von 3.450.000,00 € für die Spundwand notwendig. Für die noch fehlenden finanziellen Mittel zur Gesamtfinanzierung in Höhe von 1.500.000,00 € wird folgender Vorschlag unterbreitet:
HH-Jahr 2025 1.200.000,00 € , vorhanden
HH-Jahr 2026 750.000,00 € , vorhanden
HH-Jahr 2025 400.000,00 € , Spundwand an der Bleiche, prioritär für
Spundwand Seehafen
HH-Jahr 2026 350.000,00 € , Spundwand an der Bleiche, prioritär für
Spundwand Seehafen
HH-Jahr 2025 150.000,00 € , Durchlässe Gemeindestraßen
HH-Jahr 2025 200.000,00 € aus investiver Straßeninstandsetzung
(Verschiebung Wolgaster Straße, Teilbereiche)
HH-Jahr 2025 150.000,00 € aus Aufwand Straßenunterhaltung
HH-Jahr 2025 100.000,00 € aus Aufwand Unterhaltung Grün
HH-Jahr 2025 100.000,00 € aus Aufwand Stromkosten SBL
HH-Jahr 2025 50.000,00 € aus Festwertkonto Streumittel, Salz
Mit diesem Finanzierungsvorschlag wären die notwendigen finanziellen Mittel für den Ersatzneubau der Spundwand im Seehafen Ladebow in Höhe von 3.450.000,00 € gedeckt.
Mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurden im Vorfeld Gespräche über eine mögliche Förderung dieser Baumaßnahme geführt. Im Ergebnis dessen wurde eine Förderung in Höhe von 75 % in Aussicht gestellt. Der entsprechende Fördermittelantrag ist gestellt.
Bei positiver Bescheidung dieser Fördermittel wären die angegebenen investiven Kosten zur Deckung der Gesamtausgaben als „Zwischenfinanzierung“ zu sehen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2025/2026 |
Finanzhaushalt |
ja |
2025/2026 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
6 |
54802/09620000/ 09620.40111 |
Ersatz Spundwand Seehafen Ladebow (19% VSt) |
3.450.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2025 |
1.200.000,00 |
0,00 |
-1.150.000,00 |
|
2 |
2026 |
750.000,00 |
0,00 |
-350.000,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1
|
2025
|
11403/52382100/52382.40005 54100/04100000/04100.40002/M00049 54100/09620000/09620.40073/M00038 54100/52260000/60200.54301 54100/52338000/60200.50010 55100/52311000/58100.51000 54701/09620000/09620.40084/M00002 |
50.000,00 150.000,00 200.000,00 100.000,00 150.000,00 100.000,00 400.000,00 |
2 |
2026 |
54701/09620000/09620.40084/M00002 |
350.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1
|
2026 ff.
|
54802/52311000/ 52311.40011 |
25.000,00 |
Unterhaltung
|
|
2 |
2026 ff. |
54802/53XXXXXX |
|
Abschreibungen |
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