Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0149
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Bauvorhaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
|
05.05.2025
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft über die Beschlussvorlage „Überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow“ (BV-V/08/0142):
- Die Bauleistungen für die Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Sachdarstellung
Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, um die Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow zu realisieren. Der Hauptausschuss hat über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden, die nicht im Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.
Die Finanzierung dieser Baumaßnahme ist in dem Beschlussvorschlag BV-V/08/0142, Überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow dargestellt, welche sich im aktuellen Gremienlauf befindet.
Mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurden im Vorfeld Gespräche über eine mögliche Förderung dieser Baumaßnahme geführt. Im Ergebnis dessen wurde eine Förderung in Höhe von 75 % in Aussicht gestellt. Der entsprechende Fördermittelantrag ist beim Landesförderinstitut M-V gestellt und unter dem Aktenzeichen HAF-24-0005 registriert.
Unter Berücksichtigung der Fördermittel wird der verbleibende Eigenanteil der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zuge der Abschreibungen dieser Investitionsmaßnahme über künftige Hafengebührensatzungen des Seehafens Ladebow refinanziert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2025/2026 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2025/2026 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
6
|
54802/09620000/ 09620.40111 |
Ersatz Spundwand Seehafen Ladebow (19% VSt) |
3.450.000,00 |
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2025 |
1.200.000,00 |
0,00 |
-1.150.000,00 |
|
2 |
2026 |
750.000,00 |
0,00 |
-350.000,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2025
|
11403/52382100/52382.40005 54100/04100000/04100.40002/M00049 54100/09620000/09620.40073/M00038 54100/52260000/60200.54301 54100/52338000/60200.50010 55100/52311000/58100.51000 54701/09620000/09620.40084/M00002 |
50.000,00 150.000,00 200.000,00 100.000,00 150.000,00 100.000,00 400.000,00 |
2 |
2026 |
54701/09620000/09620.40084/M00002 |
350.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2026 ff. |
54802/52311000/ 52311.40011 |
25.000,00 |
Unterhaltung |
|
2 |
2026 ff. |
54802/53XXXXXX |
|
Abschreibungen |
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