Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die angehängte Neufassung der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Aufgrund der letzten Änderungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der jüngsten Neufassung der Hauptsatzung der UHGW sind Anpassungen der Rechtsgrundlagen für den Kinder- und Jugendbeirat erforderlich.

 

Die Überarbeitung wurde zwischen ehrenamtlicher Kinderbeauftragten und Stadtverwaltung und im Benehmen mit der Präsidentin der Bürgerschaft durchgeführt. Die Überarbeitung war sehr umfangreich und für die ehrenamtliche Verantwortliche nur mit erheblichem zusätzlichem Zeitaufwand leistbar, wodurch sich die Einbringung in den Gremienlauf verzögerte.

 

Die anstehenden Wahlen zum Kinder- und Jugendbeirat sind kurzfristig vor Ende des laufenden Schuljahres vorgesehen und wurden bereits angekündigt. Vorbereitungsschritte wie Informationsveranstaltungen, Abstimmungen mit Schulen und Jugendzentren, technische Organisation und die Einholung von Einverständniserklärungen wurden eingeleitet bzw. abgeschlossen. Der Kinder- und Jugendbeirat hat bereits im Rahmen mehrerer Veranstaltungen und verschiedenen Kanälen öffentlichkeitswirksam die Durchführung der Neuwahlen noch vor den Sommerferien angekündigt und vorbereitet. Es wurde an den Schulen bereits aktiv für eine Kandidatur geworben, die Wahltermine sind mit Schulen und Einrichtungen vorab abgestimmt und infrastrukturell vorbereitet. Eine Verschiebung der Wahl in das kommende Schuljahr würde die bereits stattgefundenen Vorbereitungen entwerten. Zu Beginn eines neuen Schuljahres haben sich die Schüler und Schülerinnen überdies verstärkt anderen Aufgaben wie der Neuorganisation ihres (Schul-)Alltags, die Einarbeitung in neue Fächer und dergleichen zu widmen. In dieser Findungs- und Organisationsphase sind Wahlen unpassend und tragen zur Überforderung der jungen Menschen bei.

 

Die Neufassung der Satzung sowie der Wahlordnung unternimmt wesentliche Verbesserungen in Struktur, Transparenz und demokratischer Mitwirkung, die eine praktikable Grundlage für die Gremienarbeit bilden.

 

Die Neufassungen berücksichtigen unter anderem:

 die Einbindung des Beirats in städtische Entscheidungsprozesse, insbesondere durch das Antragsrecht in der Bürgerschaft (§ 41a KV M-V),

 eine klar definierte Zusammensetzung und Nachrückregelung,

 die Konkretisierung der Rechte und Pflichten des Beirats,

 sowie eine rechtskonforme Ausgestaltung des Wahlverfahrens.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2025 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen