Informationsvorlage - IV/08/0012
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit Umweltprüfung zur Gemeindeverbindungsstraße Greifswald - Hinrichshagen und zur äußeren Verkehrserschließung der Bauflächen 38.1 und 38.2 im Südwesten von Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Kenntnisnahme
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19.06.2025
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Kenntnisnahme
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24.06.2025
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Sachdarstellung
Die Ziele der Verkehrsuntersuchung mit Umweltprüfung bestanden darin, Entscheidungsgrundlagen für die Planung der vorgesehenen Gemeindeverbindungsstraße und der äußeren verkehrlichen Erschließung von Wohnbaupotentialen im Südwesten - Wohnbauflächen 38/1 und 38/2 des ISEK Greifswald 2030plus - herzustellen.
Die Erschließung der Wohnbauflächen über die Gützkower Landstraße wurde als Planfall 1 untersucht, die mögliche Gemeindeverbindungsstraße von der Gützkower Landstraße zur Hinrichshäger Chausseestraße mit Erschließung der Wohnbauflächen als Planfall 2.
Von der Umsetzung der Gemeindeverbindungsstraße werden neben der besseren Anbindung der neuen Wohnungsbauflächen auch eine bessere Anbindung der Gemeinde Hinrichshagen an das Greifswalder Stadtgebiet und eine deutliche Entlastung der Schillerstraße vom gebietsfremden Durchgangsverkehr erwartet.
Da im Planfall 2 auch das Gebiet der Gemeinde Hinrichshagen betroffen ist, wurde vorab am 08.11.2022 zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Gemeinde Hinrichshagen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Durchführung der Verkehrsuntersuchung geschlossen.
Die Verkehrsuntersuchung kommt unter Berücksichtigung der Kriterien
-
Erschließungsqualität der Entwicklungsflächen für
- den motorisierten Individualverkehr (MIV),
- den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
- den nichtmotorisierten Individualverkehr (NMIV),
- Verbesserung der Anbindung der Gemeinde Hinrichshagen an das Greifswalder Stadtgebiet,
- Entlastungswirkung zugunsten der Schillerstraße und
- Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der Hauptknotenpunkte
zu dem Ergebnis, dass der Planfall 2 (Gemeindeverbindungsstraße) als Vorzugsvariante anzusehen ist.
Der Umweltbericht der Verkehrsuntersuchung kommt anhand der Teilleistungen
- Biotoptypenkartierung,
- Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse,
- Untersuchung der Bodenverhältnisse,
- Wasserrechtliche Betrachtung,
- Kaltluftanalyse,
- Schalltechnische Untersuchung und
- Landschaftspflegerische Voruntersuchung
zu dem Schluss, dass der Planfall 1 (kein Anschluss an die Chausseestraße) als Vorzugslösung vorzuschlagen ist.
Im Gesamtfazit wurde festgestellt, dass beide untersuchten Planfälle der geplanten Gemeindeverbindungsstraße grundsätzlich machbar sind.
Dem größeren verkehrlichen und städtebaulichen Nutzen der Gemeindeverbindungsstraße als Planfall 2 stehen stärkere Eingriffe in Landschaft und Umwelt entgegen.
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung wurden am 19.02.2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Gemeinde Hinrichshagen vorgestellt und diskutiert. Eine Entscheidung der Gemeindevertretung zum weiteren Vorgehen ist bisher nicht bekannt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Informationsvorlage selbst ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hingegen, wenn der Eintritt in die Planung und in die Realisierung erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,7 MB
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2
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öffentlich
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7,5 MB
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