Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich – wie folgt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - (Anlage 1) und dessen Begründung (Anlage 2) zu beteiligen.
  4. Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachdarstellung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbaus und die teilweise Neuordnung des Campingplatzes „Camping an der Dänischen Wiek“ geschaffen werden.

Der ca. 2,6 ha große räumliche Geltungsbereich befindet sich im Osten des Stadtteils Eldena und wird bereits zum großen Teil als Campingplatz genutzt, im Norden befinden sich Grün- und Waldflächen.

Der Ausbau des Campingplatzes ordnet sich in den im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Greifswald 2030plus (2017) unter Bezugnahme auf die Tourismuskonzeption (2016) verfolgten Ausbau der touristischen Infrastruktur in Bereich Wieck/ Eldena ein.

Im räumlichen Geltungsbereich soll die Kapazität des Campingplatzes von
- 48 Standplätzen für Wohnwagen und Zelte und
- ca. 800 qm Aufstellfläche für weitere Zelte (entspricht ca. 12 Standplätzen)
auf
- 44 Standplätze für Wohnwagen und Zelte,
- 10 Standplätze für Mobilheime, alternativ anstelle eines Mobilheim-Standplatzes zwei Standplätze zum Aufstellen und vorübergehenden Bewohnen von nicht jederzeit ortsveränderlich aufgestellten Wohnwagen und
- ca. 3200 qm Aufstellfläche für weitere Zelte (entspricht ca. 50 Standplätzen)
verändert werden.
Die zugehörigen Campingplatzeinrichtungen sollen zum Teil neu geordnet werden. Zukünftig soll ein ganzjähriger Betrieb ermöglicht werden.

Der Campingplatz gliedert sich in drei Sondergebiete (SO), die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO).
Dabei handelt es sich um das SO 1 „Zentrale Campingplatzeinrichtungen“ für Sanitär- und Kochanlagen, Campingplatzverwaltung usw., um das SO 2 „Campingplatzgebiet“ insbesondere für Standplätze für Wohnwagen und Zelte und um das SO 3 „Wochenendplatz“ insbesondere für Mobilheime. Ergänzend wird zwischen dem S0 2 und den Waldflächen hauptsächlich im Waldabstandsbereich (§ 20 Abs. 1 LWaldG) eine Zeltwiese vorgesehen, wobei es sich um eine aufschiebend bedingte Festsetzung handelt (s.u.).
Die Sondergebiete SO 1 bis 3 und die Zeltwiese unterliegen überwiegend den Höhenbegrenzungen durch die Freihaltezone des Leitfeuers Eldena.

Die Straßenerschließung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt von der Wolgaster Landstraße, die Erschließung für Fuß- und Radverkehr vom bestehenden Fuß- und Radweg „Kleinbahndamm“ sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger von dem an der Küste verlaufenden Fußpfad.
Das Pflanzgebot entlang des Fuß- und Radwegs „Kleinbahndamm“ dient der Verbreiterung des Grünbereichs zum westlich angrenzenden Ostseeküstenradweg sowie zum westlich angrenzenden Wohngebiet. Derzeit hier bestehende Gebäude sollen in das SO 1 umgesetzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76.1 beinhaltet einen Teilbereich, welcher im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 84 - Am Boddenweg - (Satzungsbeschluss am 19.12.2005, B231-15/05) liegt. In diesem Teilbereich werden Festsetzungen dieses Bebauungsplans durch Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 76.1 ersetzt. Diese Überlagerung dient der planungsrechtlichen Sicherung der Zugänglichkeit des Campingplatzes vom westlich verlaufenden Fuß- und Radweg „Kleinbahndamm“.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist nicht erforderlich.

Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 - Am Kleinbahndamm - fasste die Bürgerschaft bereits am 26.01.1999 (B1021-50/99). Dieser Beschluss wurde mit Beschluss vom 19.12.2016 geändert (B481-17/16). Fortan wurde das Verfahren als B-Plan 76.1 - Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - weitergeführt.

Am 23.02. und 08.03.2021 wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfs im Stadtbauamt vom 05.06.2023 bis einschließlich 06.07.2023 durchgeführt worden. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 30.05.2023 frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufgefordert worden.

Im Ergebnis der vorläufigen Auswertung von Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans wurden im Entwurf die Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung zeichnerisch und textlich teilweise neu gefasst, um die Potentiale des Standorts besser nutzen zu können und - wo erforderlich - die Art der baulichen Nutzung detaillierter festzusetzen. Insbesondere wurde einerseits der Anteil der überbaubaren Grundstücksfläche erweitert, zum anderen wurde die Sonderbaufläche in die drei Sondergebiete SO 1, SO 2 und SO 3 mit differenzierter Nutzung gegliedert. Im Weiteren wurden Regelungen getroffen, welche unterhalb der Freihaltezone des Leitfeuers Eldena eine bessere Ausnutzung der möglichen Höhen für baulicher Anlagen gewährleisten.

Eine zunächst angestrebte Waldumwandlung im nördlichen Teil des Plangebiets erwies sich forstrechtlich als nicht genehmigungsfähig und wird daher planerisch nicht mehr verfolgt. Die Zeltwiese wird nunmehr südlich der Waldfläche eingeordnet. Im Bereich des 30-m-Waldabstands wird diese Nutzung gem. § 9 Abs. 2 BauGB aufschiebend bedingt festgesetzt, da sie durch das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung im entsprechenden separaten forstrechtlichen Verfahren bedingt ist. Ein entsprechender Antrag wurde am 04.03.2025 durch die Universitäts- und Hansestadt bei der Unteren Forstbehörde gestellt.

Seites der Unteren Naturschutzbehörde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Errichtung bauliche Anlagen im naturschutzrechtlichen 150-m-Küstenschutzstreifen einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Dieser Antrag wurde für den betroffenen Teil des räumlichen Geltungsbereichs am 27.02.2025 durch die Universitäts- und Hansestadt bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.

Die wesentlichen Umweltauswirkungen des Ausbaus und der teilweisen Neuordnung des Campingplatzes „An der Dänischen Wiek“ sind der Verlust einer Ruderalflur und die Fällung von Jungbäumen. Der Biotopausgleich erfolgt über eine anerkannte Ökokonto-Maßnahme. Die Auswahl der Maßnahme und die Abbuchung der Punkte erfolgen vor Satzungsbeschluss. Die Ersatzpflanzungen für die Baumfällungen erfolgen entlang der Ostgrenze des Plangebiets außerhalb des freizuhaltenden Sichtfelds des Leuchtfeuers Eldena. Im Zuge der Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange und der Schallimmissionssituation wurden Maßnahmen im Artenschutzfachbeitrag bzw. in der Schalltechnische Untersuchung abgeleitet.

Die Planung berücksichtigt Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. In der Regel wird mit der Stärkung der touristischen Infrastruktur für das Campen klimaschädlicher Fernreisetourismus vermieden. Die in das Plangebiet hineinreichende Waldfläche mit ihrer positiven klimatischen Wirkung wird nicht überplant. Der klimawandelinduzierte Anstieg des Meeresspiegels wird mit dem im Bemessungshochwasserstand enthaltenen Vorsorgemaß berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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17.06.2025 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - ungeändert zugestimmt

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24.06.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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30.06.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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14.07.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen