Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0148
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Lärmaktionsplan (Stufe 4)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.5 Stadtbauamt/Abteilung Umwelt- und Naturschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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24.06.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.06.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt den Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 4) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als strategisches Handlungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit dem Ziel, Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu reduzieren sowie in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.
Der Beschluss umfasst insbesondere:
- die grundsätzliche Orientierung künftiger Beschlüsse an den Zielen des Lärmaktionsplans,
- das Bestreben, die empfohlenen Maßnahmen gemäß ihrer Priorisierung vertiefend zu prüfen und schrittweise umzusetzen,
- die kontinuierliche Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie
- die Sicherstellung weiterer Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.
Im Rahmen der Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union (EU) sowie für die Beantragung von Fördermitteln stellt der Beschluss des Lärmaktionsplans eine wesentliche Grundlage dar.
Dem Beschluss beigefügt sind:
- das Maßnahmenkonzept (Anlage 1),
- vertiefende Erläuterungen zur integrierten Lärmminderungsstrategie (Anlage 2),
- die Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 3 und 4).
Sachdarstellung
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie die entsprechenden nationalen Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese schreiben vor, dass Lärmaktionspläne spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und – sofern erforderlich – fortzuschreiben sind.
Der derzeit gültige Lärmaktionsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde im Jahr 2019 durch die Bürgerschaft beschlossen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist nun eine Überprüfung und Fortschreibung notwendig.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist Ausdruck eines gewachsenen Bewusstseins für die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Risiken, die mit Umgebungslärm verbunden sind. Studien zur Lärmwirkung belegen, dass dauerhafte Lärmbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Ziel der Richtlinie ist es daher, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Hierzu werden anhand von Lärmkarten Belastungsschwerpunkte identifiziert und in Lärmaktionsplänen geeignete Maßnahmen zur Minderung entwickelt.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) für Greifswald wurde durch das Planungsbüro SVU Dresden erarbeitet. Die im Entwurf enthaltenen Maßnahmenvorschläge wurden verwaltungsintern mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Weitere Akteure, wie beispielsweise die Stadtwerke, der ADFC oder die Polizei, wurden zur Mitwirkung eingeladen.
Ergänzend wurde eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese umfasste:
- eine Online-Bürgerbefragung,
- einen öffentlichen Workshop zur Analyse der Bestandssituation und Sammlung von Maßnahmenvorschlägen sowie
- die öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfs.
Die Ergebnisse und Abwägungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Anlagen 3 und 4 dokumentiert. Einzelne Forderungen aus der Bürgerschaft konnten aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung rechtlicher und planerischer Rahmenbedingungen derzeit nicht berücksichtigt werden.
Das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans verfolgt im Wesentlichen folgende Strategien:
- Vermeidung des Kfz-Verkehrs,
- Verkehrsberuhigung durch Verstetigung und Verlangsamung des Verkehrsflusses,
- Förderung des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie
- Verbesserung der Fahrbahnoberflächen.
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,5 MB
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2
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öffentlich
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376 kB
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3
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öffentlich
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1,1 MB
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4
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öffentlich
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1,7 MB
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5
|
öffentlich
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145,7 kB
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