Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss entscheidet gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 Hauptsatzung über die Ergänzungsbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20.

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Sachdarstellung

In der für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erstellten Brandschutzbedarfsplanung (im Jahr 2024 fortgeschrieben und durch die politischen Gremien genehmigt) ist festgeschrieben, dass in der Feuerwehr Greifswald mindestens drei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 vorgehalten werden müssen.

 

Die drei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 sind dabei so eingeplant, dass sich ein HLF 20 bei der Berufsfeuerwehr und ein HLF 20 bei der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst befinden. Das dritte HLF 20 dient als Redundanz für die beiden erstgenannten HLF 20 bei geplanten Werkstattaufenthalten und ungeplanten Ausfällen eines der anderen Fahrzeuge. Des Weiteren soll das dritte HLF 20 perspektivisch an einem der drei zusätzlich erforderlichen Standorte zum Einsatz kommen.

 

Das HLF 20 (Baujahr 2015) der Berufsfeuerwehr wird täglich im Einsatz- und Ausbildungsdienst genutzt und weist nach nun 10 Jahren Nutzung entsprechende Verschleißerscheinungen am Fahrgestell und Aufbau auf, was wiederum aktuell und zukünftig zu einem erhöhtem Reparaturaufwand führt. Dadurch bedingt kommt es mittelfristig auch zu einem Kostenanstieg in der Unterhaltung sowie zu erhöhten und längerfristigen Ausfallzeiten.

 

Das zu beschaffende HLF 20 soll bei der Berufsfeuerwehr in den Dienst gestellt werden. Das aktuelle HLF 20 der Berufsfeuerwehr dient dann als Redundanz bzw. wird dann an einen weiteren Standort der Feuerwehr Greifswald verlegt.

 

Die Ergänzungsbeschaffung muss mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf erfolgen, da Fertigstellung und Auslieferung solcher Einsatzfahrzeuge aktuell bei etwa 36 Monaten nach Auftragserteilung liegen.

 

Die Finanzierung der Ergänzungsbeschaffung erfolgt aus der Feuerschutzsteuer.

 

Der geschätzte Auftragswert liegt bei 750 T€ einschließlich Umsatzsteuer.

 

Es soll ein europaweites offenes Verfahren für die Beschaffung des zusätzlichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges durchgeführt werden. Die Ausschreibung soll in zwei Lose geteilt werden. Das Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Aufbau des HLF 20 (gemäß AGBF Bund-Fachempfehlung), das Los 2 die feuerwehrtechnische Beladung nach DIN 14530.

 

Bezüglich des Loses 1 soll die Wertung wie folgt durchgeführt werden: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.04. Danach wird eine Kennzahl (Z) für das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag: Kennzahl (Z) = Summe der Bewertungspunkte (B) x 1.000/Gesamtangebotspreis (P). Die Ermittlung der Bewertungspunkte (B) erfolgt nach dem vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnis. Der jeweilige Gesamtangebotspreis (P) wird dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis entnommen.

 

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für das Los 2, Beladung, soll ausschließlich über die Bewertung des Angebotspreises erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2025 ff.

Finanzhaushalt

ja

2025 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

12601000/

07100000/

07100.40079

Fahrzeuge und Zusatzgeräte

750.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

837.400,00

545.340,13

0,00

2

2026

480.000,00

0,00

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2028 ff.

 

 

Wartungen, Abschreibungen

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

x

 

 

Begründung:

Es handelt sich um ein Spezialfahrzeug mit einem sehr eingeschränkten Anbieterkreis. Den Markt durch Nachhaltigkeitskriterien weiter einzuschränken, wäre weder wirtschaftlich sinnvoll noch ergebnisorientiert. Allein durch die Langlebigkeit eines solchen Fahrzeuges ist bereits eine gewisse Nachhaltigkeit gegeben.

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Beschlüsse

Erweitern

30.06.2025 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen