Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WITENO GmbH entsprechend der Anlage 1 zu.

 

Sie ermächtigt den Oberbürgermeister, für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald alle weiteren dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.

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Sachdarstellung

Die mit den beiden anderen Gesellschaftervertretungen der WITENO – Sparkasse Vorpommern und Universität Greifswald – und dem Geschäftsführer abgestimmten Änderungen des Gesellschaftsvertrages betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

 

  1. Errichtung eines Aufsichtsrats

 

Mit Beschluss vom 25.11.2024 beauftragte die Bürgerschaft den Oberbürgermeister die Errichtung eines Aufsichtsrats bei der WITENO in der Gesellschafterversammlung der WITENO zu initiieren. Im Kreis der Gesellschaftervertretungen bestand Einvernehmen darüber, dass der Aufsichtsrat gemessen an der Größe der Gesellschaft sieben Mitglieder mit folgender Verteilung haben soll: 

 

Universitäts- und Hansestadt Greifswald: 4 Sitze

Sparkasse Vorpommern: 2 Sitze

Universität Greifswald: 1 Sitz

Der bislang existierende Fachbeirat der WITENO fällt entsprechend künftig weg. Die §§ 10-14 zum Aufsichtsrat wurden neu in den Gesellschaftsvertrag eingefügt, die bisherigen Paragraphen verschieben sich entsprechend nach hinten. Die Einführung eines Aufsichtsrats bei der WITENO macht zudem diverse Neuregelungen und Anpassungen im Gesellschaftsvertrag notwendig, insbesondere eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwischen Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat.

 

  1. Präzisierungen im Gesellschaftszweck in § 2

In § 2 Abs. 2 wurden Präzisierungen und Klarstellungen des Gesellschaftszwecks vorgenommen. Es wird unter anderem konkretisiert, dass der von der WITENO betriebene Wirtschafts- und Wissenschaftstransfer in den im Gesellschaftsvertrag bereits verankerten Gebieten auch die Digitalisierung und die angrenzenden Sicherheitstechnologien umfasst.

 

In § 2 Abs 4 d) wird dahingehend erweitert, dass Kooperationen mit Einrichtungen der Wissenschaft „zum Nutzen des Greifswalder Wirtschafts- und Wissenschaftsraums“ sein sollen.

 

  1. Nichtfinanzielle Erklärung

In § 16 Abs. 2 wird auf Grundlage der Regelung in der Kommunalverfassung M-V ergänzt, dass der Lagebericht keine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsberichterstattung) enthält.

 

  1. Redaktionelle Anpassungen

Neben diesen beiden oben genannten wesentlichen Änderungen in den Punkten 1-3 gab es verschiedene redaktionelle Anpassungen. 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen