Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0190
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WITENO GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 06 Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Sachdarstellung
Die mit den beiden anderen Gesellschaftervertretungen der WITENO – Sparkasse Vorpommern und Universität Greifswald – und dem Geschäftsführer abgestimmten Änderungen des Gesellschaftsvertrages betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Errichtung eines Aufsichtsrats
Mit Beschluss vom 25.11.2024 beauftragte die Bürgerschaft den Oberbürgermeister die Errichtung eines Aufsichtsrats bei der WITENO in der Gesellschafterversammlung der WITENO zu initiieren. Im Kreis der Gesellschaftervertretungen bestand Einvernehmen darüber, dass der Aufsichtsrat gemessen an der Größe der Gesellschaft sieben Mitglieder mit folgender Verteilung haben soll:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald: 4 Sitze
Sparkasse Vorpommern: 2 Sitze
Universität Greifswald: 1 Sitz
Der bislang existierende Fachbeirat der WITENO fällt entsprechend künftig weg. Die §§ 10-14 zum Aufsichtsrat wurden neu in den Gesellschaftsvertrag eingefügt, die bisherigen Paragraphen verschieben sich entsprechend nach hinten. Die Einführung eines Aufsichtsrats bei der WITENO macht zudem diverse Neuregelungen und Anpassungen im Gesellschaftsvertrag notwendig, insbesondere eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwischen Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat.
- Präzisierungen im Gesellschaftszweck in § 2
In § 2 Abs. 2 wurden Präzisierungen und Klarstellungen des Gesellschaftszwecks vorgenommen. Es wird unter anderem konkretisiert, dass der von der WITENO betriebene Wirtschafts- und Wissenschaftstransfer in den im Gesellschaftsvertrag bereits verankerten Gebieten auch die Digitalisierung und die angrenzenden Sicherheitstechnologien umfasst.
In § 2 Abs 4 d) wird dahingehend erweitert, dass Kooperationen mit Einrichtungen der Wissenschaft „zum Nutzen des Greifswalder Wirtschafts- und Wissenschaftsraums“ sein sollen.
- Nichtfinanzielle Erklärung
In § 16 Abs. 2 wird auf Grundlage der Regelung in der Kommunalverfassung M-V ergänzt, dass der Lagebericht keine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsberichterstattung) enthält.
- Redaktionelle Anpassungen
Neben diesen beiden oben genannten wesentlichen Änderungen in den Punkten 1-3 gab es verschiedene redaktionelle Anpassungen.
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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173,3 kB
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2
|
öffentlich
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312 kB
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