Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur geordneten Abstellung von Miet-E-Scootern im gesamten Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses Konzept soll vorsehen, dass Miet-E-Scooter künftig nur noch an fest definierten Stationen im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Durch technische Maßnahmen wie Geofencing ist sicherzustellen, dass ein Ausleihvorgang außerhalb dieser Stationen nicht beendet werden kann.
  2. Bei der Entwicklung des Konzepts sind insbesondere die Innenstadt und angrenzende Stadtteile zu berücksichtigen, da hier die Probleme durch wild abgestellte E-Scooter besonders stark auftreten.
  3. Die Verwaltung soll mit den Verleihfirmen zusammenarbeiten, um die Einrichtung der Stationen und die Umsetzung des Geofencing sicherzustellen. Anbieter sind zudem zu verpflichten, falsch abgestellte Roller unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden zu entfernen.
  4. Zusätzlich wird festgelegt, dass bei ordnungswidrig abgestellten E-Scootern ein angemessen hohes Bußgeld erhoben wird, um eine spürbare Abschreckungswirkung zu erzielen.
  5. Über den Fortschritt der Konzepterarbeitung und die geplante Umsetzung (Standortvorschläge, Zeitplan etc.) soll der Bürgerschaft spätestens innerhalb von sechs Monaten berichtet werden.

 

Beschlusskontrolle:

Bürgerschaft 09.03.2026

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Sachdarstellung

Im gesamten Stadtgebiet - besonders in der Innenstadt - kommt es regelmäßig zu Miet-E-Scootern, die Gehwege, Eingänge oder Radwege blockieren. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar, vor allem für ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Behinderungen. Beschwerden aus der Bürgerschaft zeigen, dass die Scooter von vielen als störend und gefährlich empfunden werden.

Andere Städte wie Berlin, Köln oder Essen haben bereits feste Abstellstationen mit Geofencing eingeführt. Die Erfahrungen zeigen: Beschwerden nehmen deutlich ab, wenn Scooter nur an klar ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden können.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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18.09.2025 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - abgelehnt

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23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - abgelehnt

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24.09.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - abgelehnt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt