Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0156
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Bereit
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 81.552.802,73 €
einem Eigenkapital von 22.229.552,10 €
und einem Jahresüberschuss von 330.557,43 €
festgestellt.
- Aus dem Jahresüberschuss werden
- der zweckgebundenen Rücklage 232.000 € zugeführt,
- der Restbetrag in Höhe von 98.557,43 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
und
- zum Verlustausgleich
im Bereich öffentliche Straßenentwässerung 252.905,13 € und
im Bereich gemeindliche Gewässerbewirtschaftung 353.196,79 € der allgemeinen Rücklage entnommen.
- Der Lagebericht 2024 wird genehmigt.
- Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
- Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der BRB Revision und Beratung oHG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft (Sitz in Schwerin) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Abwasserwerkes zur Kenntnis. Die Bestätigung durch den Landesrechnungshof steht noch aus.
Sachdarstellung
Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.
Der Jahresabschluss 2024 ist von BRB Revision und Beratung oHG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft (Sitz in Schwerin) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.
Die Finanzierung der Aufgaben in den Bereichen Öffentliche Straßenentwässerung und Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung erfolgt seit 01.01.2023 durch eine jährliche Eigenkapitalzuführung aus dem städtischen Haushalt ans Abwasserwerk. Die negativen Jahresergebnisse beider Bereiche werden durch eine Entnahme aus der Rücklage im Folgejahr ausgeglichen. Die Höhe der Eigenkapitalzuführung richtet sich nach der Wirtschaftsplanung und ggf. der unterjährigen Entwicklung, eine jährliche "Spitzabrechnung" von Investitionsmaßnahmen und Aufwendungen erfolgt jedoch nicht mehr. Nicht verbrauchte Mittel werden vom Abwasserwerk im kommenden HH-Jahr eingesetzt bzw. zusätzlicher Bedarf des AWG im Folgejahr durch eine erhöhte EK-Zuführung ausgeglichen.
Im negativen Jahresergebnis des Bereich 3 „Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung" sind Abschreibungen in Höhe von 83 T€ enthalten. Mit der Übertragung der (Alt)Anlagen der Gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung von der UHGW an das AWG zum 01.01.2021 werden die Abschreibungen nicht mehr im Kernhaushalt, sondern beim AWG gebucht und ebenfalls über eine Rücklagenentnahme ausgeglichen.
Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2024 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 232 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.
Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
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Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
62300-47600000 / 99996.00306 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung-Gewinn AWG |
330.557,43 |
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|
2 |
11 |
62300000-12110000/12110.40004 62300-M00003 |
Eigenkapitalzuführung |
1.806.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2024 |
353.000,00 |
330.557,43 |
-22.442,57 |
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2 |
2024 |
1.806.000,00 (inkl. Ermächtigungsübertragungen aus 2023 in Höhe von 810.400,00 auf USK 12110.40003) |
1.806.000,00 |
0,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
|
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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öffentlich
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1,4 MB
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