Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt die von ihr in die Mitgliederversammlung der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V entsandten Vertretungen im Rahmen der Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2025 der Gründung eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zuzustimmen.

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Sachdarstellung

Der Verein Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V. fördert in seinem Arbeitsgebiet die grenzüberschreitende Entwicklung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur sowie in weiteren gesellschaftlichen Aufgaben. Das Arbeitsgebiet umfasst kommunale Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Woiwodschaft Westpommern.

 

Das Mitgliedsgebiet des Vereins erstreckt sich über die Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, Uckermark und Barnim sowie die ehemals kreisfreien Städte Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 653-31/92 vom 8. Oktober 1992 dem Verein beigetreten.

 

Die Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V. plant gemeinsam mit dem polnischen Verein der Gemeinden der Euroregion Pomerania die Gründung eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) bis zum Jahr 2027. Ein EVTZ ist ein rechtliches Instrument der Europäischen Union, das öffentlichen Stellen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) sowie die Verordnung (EG) Nr. 1302/2013, welche die ursprüngliche Verordnung ergänzt. Es ist zu erwarten, dass zukünftige Förderungen für den grenznahen Raum durch die EU ausschließlich über einen EVTZ abgewickelt werden können. Die geplante neue Struktur soll sicherstellen, dass im Rahmen der Interreg-VII-Förderperiode ab 2028 beispielsweise der Kleinprojektefonds (KPF) weiterhin genutzt werden kann.

 

Mit der Gründung eines EVTZ werden folgende Ziele verfolgt:

  • Weiterentwicklung der bestehenden Vereinsstrukturen zu einer grenzüberschreitenden juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit,
  • Erschließung neuer Fördermöglichkeiten sowie Absicherung der gemeinsamen Verwaltung des Interreg-Kleinprojektefonds und des strategischen Projektes IBN (Informations- und Beratungsnetzwerk),
  • Bündelung und Vertretung der Interessen der gesamten Euroregion Pomerania gegenüber europäischen und nationalen Institutionen.

 

Zeitplan der Umsetzung:

  • 04.12.2025: Abstimmung über die Gründung in der Mitgliederversammlung der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V.
  • Jahreswechsel 2025/2026: Abstimmung über die Gründung in der Mitgliederversammlung des polnischen Vereins
  • Erstes Halbjahr 2026: Einreichung der Gründungsunterlagen bei den zuständigen Ministerien zur Genehmigung
  • Ende 2026: Registrierung des EVTZ nach erfolgreicher Genehmigung in Polen

 

Nach erfolgter Genehmigung wird der EVTZ mit Sitz in der Geschäftsstelle des polnischen Vereins (Ul. Podgórna 62/U1, 70-205 Szczecin) gegründet. Die operative Geschäftsstelle des EVTZ wird in der Geschäftsstelle der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V. (Ernst-Thälmann-Straße 4, 17321 Löcknitz) eingerichtet werden.

Die Finanzierung des EVTZ erfolgt über die beiden bestehenden Vereine im Rahmen der derzeitigen Personal- und Kostenstrukturen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein*

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

*regulärer Mitgliedsbeitrag Pomerania e.V. 2025: 24.028,40€

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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24.09.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

Erweitern

13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen