Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0203-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bauleistungen für die Maßnahme „Rundweg Ellernholzteich - Sanierung und Umgestaltung“ im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben und zu vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Vorhaben Rundweg Ellernholzteich unverzüglich realisiert werden kann. Der Hauptausschuss hat über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Baumaßnahme wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungserbnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Der vorhandene rund 1,1 km lange Rundweg um den Ellernholzteich soll saniert und umgestaltet werden. Zugleich soll die naturnahe Parkanlage eine Aufwertung erfahren. Von den Annehmlichkeiten der Parkanlage werden in Kürze auch die Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende des neuen Schulzentrums profitieren. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass das Wegenetz erheblich stärker frequentiert wird. Eine rechtzeitige Optimierung und Aufwertung des Wegenetzes sind daher sinnvoll und dringend notwendig.

 

Derzeit ist die Wegevernetzung für Fuß- und Radverkehr zu den angrenzenden Straßen und Stadtquartieren als ungenügend zu bezeichnen. Die stark frequentierten, über matschige und unebene Trampelpfade verlaufenden, inoffiziellen Fahrradachsen zwischen Stadtrandsiedlung, Fettenvorstadt, Bahnhof, Universitätsviertel sowie der Innenstadt sollen der Nutzungsintensität angemessen ausgebaut werden. Um einen flüssigen Verkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer zu ermöglichen, werden die Linienführungen einiger Wege optimiert, andere Wege neu geschaffen und weitere, unzweckmäßige, Wegeverbindungen zurückgebaut und entsiegelt.

 

Der Baumbestand in der Anlage aus hauptsächlich mittelalten, kurzlebigen, bruchanfälligen Silberweiden (schätzungsweise 90 % des Baumbestands) ist mäßig attraktiv und parkgestalterisch sowie funktional (wg. Bruchgefahr und Kurzlebigkeit) nachteilhaft. Der Anteil anderer standortgerechter Baumarten, bes. Eiche, Erle, und Ulme, soll aus diesem Grund deutlich erhöht werden. Der Baumbestand der Anlage wird langfristig so attraktiver und pflegeleichter werden. Ökologische Aufwertungen sehen neben dem Anpflanzen neuer Gehölze weiterhin das Anpflanzen von heimischen Uferstauden sowie die Schaffung von wegebegleitenden Flächen mit extensiven Blühwiesen vor.

 

Entlang des Rundwegs sollen neue Ausstattungsgegenstände wie Sitzbänke und Abfallbehälter, sowie ein Abfallbehälter für Grillkohle aufgestellt werden. Am Nordufer wird der vorhandene Aufenthaltsplatz ausgebaut und aufgewertet. Am Südufer ist ein kleiner Grillplatz mit einfacher, geeigneter Ausstattung vorgesehen. An einem querenden Grabenstich am Südufer ist im Verlauf des Rundwegs eine kleine Brücke eingeplant, welche den Rundweg lückenlos schließen soll. Derzeit muss an dieser Stelle ein Umweg in Kauf genommen werden.

 

Die Planung steht aktuell kurz vor Abschluss des Entwurfs (LPH 3) und soll bis Ende Januar 2026 abgeschlossen werden (LPH 5). Für den Zeitraum Februar/März 2026 ist die Ausschreibung und Beauftragung der Bauleistung vorgesehen. Im Frühjahr 2026 sollen die Bauarbeiten starten und bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden. Die Kosten für Planung und Bau belaufen sich auf insgesamt rund 500.000 EUR. Die Baumaßnahme wird durch die KfW-Bank mit bis zu 90 % Kostenübernahme gefördert. Der Zuwendungsbescheid mit Datum 21.10.2024 liegt bereits vor.

 

Gemäß den Vorgaben der VOB wird dazu eine Ausschreibung erfolgen. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Geänderte Version:

Nachträgliche Ergänzungen zum Thema Fördermittel sowie Behebung eines Fehlers bei der Vorlagenerstellung.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2025ff

Finanzhaushalt

Ja

2025ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

55100000/09620000/ 09620.40088

Rundweg Ellernholzteich -Sanierung und Optimierung

350.000,00

2

6

54100000/09620000/ 09620.40053

B-Plan 114 (Teil des Rundwegs)

200.000,00

3

6

55100000/23310000/ neu

Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen

315.000,00

4

6

54100000/23310000/ neu

Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen

180.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

50.000,00

50.000,00

0,00

1

2026

375.000,00

0,00

+25.000,00

2

2025

1.500.000,00

656.171,79

+843.828,21

2

2026

200.000,00

0,00

0,00

3

2026

0,00

0,00

+315.000,00

4

2026

0,00

0,00

+180.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

Werterhaltung Unterhaltung

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung:

 

Positiv

  1. Pflanzung von Gehölzen
  2. Pflanzung von Uferstauden
  3. Anlegen von extensiven Blühwiesen
  4. Rückbau und Entsiegelung überflüssiger Wege

 

Negativ

  1. Neuversiegelung (im geringen Maße)
  2. Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
  3. Produktion und Anlieferung sowie der Betrieb von Baumaschinen verursacht eine Freisetzung von Treibhausgasen.
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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.09.2025 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert zugestimmt

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen