Informationsvorlage - IV/08/0021

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Das Tiefbau- und Grünflächenamt informiert den Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit über das Ergebnis der Prüfung gemäß BS-Beschluss, BV-P-ö/08/0145 vom 19.05.2025, Prüfauftrag, Zebrastreifen auf der Heinrich-Hertz-Straße.

 

Zur Ergebnisfindung wurden am 09.07.2025 umfangreiche Erhebungen von Verkehrsdaten auf der Heinrich-Hertz-Straße durchgeführt. Es wurden die Verkehrsdaten Kfz mit dem Zählgerät zur Erfassung der Anzahl und Geschwindigkeit der Kfz und gleichzeitig durch eingesetzte MA des Bauhofes die querenden Fußgänger erfasst. Ausschlaggebend für die Bewertung sind die jeweiligen Spitzenstunden der Kfz Belegung und der Fußgängerquerungen. Wenn hier keine Übereinstimmung besteht, ist die Spitzenstunde der Fußgängerquerungen ausschlaggebend.

 

 

Auswertung Kfz:

 

Die v85 (die Geschwindigkeit die von der Mehrzahl der Nutzer nicht überschritten wurde) betrug 45 Km/h und liegt somit noch unter der dort zugelassenen zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. In der Spitzenstunde wurden 297 Kfz in beiden Fahrtrichtungen gezählt.

 

 

Auswertung querende Fußgänger:

 

Es konnten bei Verkehrsschauen und bei der Erfassung der Verkehrswerte am 09.07.2025 keine zentrierte oder durch Fußgänger bevorzugte Querungsstelle erfasst werden. Des Weiteren wurden im Verlauf der H.-Hertz-Straße keine spezifischen Fußgängerströme, die nach Altersgruppen und/oder schutzbedürftigen Personen (Kinder oder ältere Menschen) unterteilt werden, festgestellt. Es bestehen keine direkten Ziele in der Straße, die eine Konzentration auf einen Querungsbereich durch Fußgänger bewirken. Die Zählung der querenden Fußgänger am 09.07.2025 ergab folgende Ergebnisse:

 

  7.00 bis 8.00 Uhr  Anzahl 40 (vorh. Querungshilfe an der H.-Beimler-Straße)

10.00 bis 11.00 Uhr  Anzahl 14 (Höhe Spiegelsdorfer Wende)

13.00 bis 14.00 Uhr  Anzahl 20 (Höhe Anbindung Einsteinstraße)

14.00 bis 15.00 Uhr  Anzahl 24 (Höhe J.-Curie-Straße)

14.00 bis 15.00 Uhr  Anzahl 3 (Höhe Ernsthofer Wende)

13.00 bis 14.00 Uhr  Anzahl 20 (Höhe Lomonossowallee)

 

 

Unfallgeschehen im Straßenbereich:

 

Die Abfrage dazu wurde bei der zuständigen Polizeiinspektion Anklam durchgeführt. Das Unfallgeschehen ist in Bezug aller Nutzergruppen in der Straße ist unauffällig. Es besteht kein Unfallschwerpunkt oder eine Unfallhäufungsstelle.

 

 

Auswertung und Ergebnis:

 

Zur Auswertung und Ergebnisfindung wurden folgen Verordnungen und Richtlinien herangezogen:

 

  •           StVO und die VwV-StVO
  •           R-FGÜ, Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
  •           ERA, Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen
  •           RAST 06, Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße

 

In den Verordnungen und Richtlinien sind Vorgaben und Voraussetzungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen enthalten.

 

Die städtische untere Verkehrsbehörde hat die erhobenen Verkehrsdaten unter Berücksichtigung der angegebenen Verordnungen und Richtlinien ausgewertet. Die Nutzung der Straße bezogen auf Kfz und querende Fußgänger sind so gering, dass hier keine zusätzlichen Maßnahmen für die Nutzergruppe der Fußgänger notwendig und nach den § 39 bis 43, sowie § 45 der StVO möglich sind. Hiernach sind Verkehrszeichen (Nr. 350, Fußgängerüberweg) nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände erforderlich ist.

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Beschlüsse

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18.09.2025 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen