Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0175-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Kurzfristige Maßnahmen (bis 10. Oktober 2025)
    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im laufenden Bereich und im investiven Bereich enthaltenen 20 TOP-Produkte mit hoher Kostenrelevanz und Pflichtigkeit (insbesondere Pflichtaufgaben, Großprojekte und kostenintensive Bereiche)
    bis zum 10. Oktober 2025 mit
  •           einem Pflicht-/Freiwillig-Abgleich,
  •           einer Kostenrelevanz-Matrix (laufend/investiv, Einspareffekt, langfristiger Finanzbedarf),
  •           einer Mehrjahresprojektion bis 2028, sowie
  •           einer Deckungsbeitragsrechnung, soweit möglich, insbesondere für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises,

zu versehen und der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen.

  1. Aggregierte Teilhaushalte (bis 10. November 2025)
    Bis zum 10. November 2025 erstellt die Verwaltung auf Basis der bestehenden Haushaltsstruktur eine aggregierte Auswertung nach Teilhaushalten bzw. Produktgruppen, die die vorgenannten Analyseinstrumente für insgesamt ca. 40 TOP-Produkte (bestehend aus den Produkten der ersten Analysestufe plus weiteren wichtigen Aufgabenbereichen) in zusammengefasster Form enthält.
    Diese Auswertung wird dem Bericht an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung beigefügt, um den eigenständigen Konsolidierungsansatz der Stadt darzustellen.
  2. Gesamthaushalt (bis 31. März 2026)
    Für den gesamten Haushalt mit allen Produkten wird die vollständige Anwendung der genannten Analyseinstrumente der Bürgerschaft bis spätestens 31. März 2026 vorgelegt.
  3. Verbindliches Konsolidierungsziel (bis 31. Januar 2026)
    Auf Basis der Ergebnisse der ersten beiden Analysestufen (Kurzfristige Maßnahmen, Aggregierte Teilhaushalte) unterbreitet der Oberbürgermeister der Bürgerschaft spätestens bis zum 31. Januar 2026 einen Vorschlag für ein verbindliches Konsolidierungsziel (jährliches Defizitreduktionsvolumen bis 2028).
  4. Verknüpfung mit Kreditaufnahme
    Die Fortschritte der Analysestufen und das von der Bürgerschaft zu beschließende Konsolidierungsziel sind bei der Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen nach BV-V/08/0177 zu berücksichtigen. Vor jedem Abruf von Investitionskrediten ist durch die Verwaltung ein Prüfbericht vorzulegen, der die Vereinbarkeit der vorgesehenen Investitionen mit den Konsolidierungszielen und den Ergebnissen der Analysestufen nachweist.
  5. Externe Unterstützung und Kostendeckelung
    Für die Durchführung der Analysen kann der Oberbürgermeister bei Bedarf externe fachliche Unterstützung beauftragen. Die Kosten hierfür sind auf ein für die Haushaltslage vertretbares Maß zu begrenzen und der Bürgerschaft offenzulegen.
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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald steht im Doppelhaushalt 2025/2026 vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Trotz bereits beschlossener Haushaltssperren und kurzfristiger Einsparungen weisen die mittelfristigen Finanzplanungen weiterhin deutliche strukturelle Defizite auf. Die kommunale Rechtsaufsicht hat in ihrer Entscheidung vom 15. April 2025 ausdrücklich gefordert, dass die Stadt eigenständige Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ergreift, um eine mögliche Verbesserungsvorgabe oder pauschale Eingriffe des Landes zu vermeiden. Die in der Verwaltungsvorlage BV-V/08/0170-01 enthaltenen Veränderungsvorschläge nun erfüllen womöglich Mindestanforderungen der Rechtsaufsicht an kurzzeitige Berichtspflichten, greifen jedoch zu kurz, da das Ministerium deutlich weitergehende, auf nachhaltige Konsolidierung ausgerichtete Maßnahmen erwartet. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird diesem Erfordernis der kommunalen Rechtsaufsicht durch ein mehrstufiges, systematisches Vorgehen entsprochen: Die Kombination aus kurzfristiger Wirkung, mittelfristiger Analyse und langfristiger Zielsetzung erfüllt die Anforderungen der Rechtsaufsicht, stärkt die kommunale Selbstverwaltung und schafft die Voraussetzung für eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt