Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0167-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplätze in der Mühlenstraße erhalten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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06.11.2025
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft begrüßt die Entscheidung des Oberbürgermeisters zur Aufhebung der Fahrradstraße in der Mühlenstraße zum Erhalt der dortigen Bewohnerparkplätze.
2. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, auch weiterhin keine Fahrradstraße in der Mühlenstraße auszuweisen.
3. Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister, in vergleichbaren Fällen auch zukünftig die Interessen aller Verkehrsteilnehmer, der Anwohner und anliegender Unternehmen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Sachdarstellung
1. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat im Juni 2025 entschieden, dass die in der Mühlenstraße ausgewiesenen Bewohnerparkplätze rechtswidrig ausgewiesen wurden und daher durch die UHGW entfernt werden sollten. Kern der Begründung des entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteils war die zu geringe Breite in der zum Entscheidungszeitpunkt als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße. Bei Begegnungsverkehr zwischen Fahrrädern und Autos könnten nicht beide gleichzeitig sicher an geparkten Autos vorbeikommen; in einer Fahrradstraße (mit Vorrang für den Radverkehr) dürften keine zusätzlichen Gefahren für Radfahrer entstehen, die Bewohnerparkplätze müssten daher entfallen. Der Wegfall dieser Parkplätze hätte eine erhebliche Belastung für die dortigen Anwohner und ansässige Unternehmen bedeutet. Vor diesem Hintergrund hat der Oberbürgermeister dankenswerterweise entschieden, die Fahrradstraße aufzuheben. Die dortigen Parkplätze können somit erhalten bleiben, während die Mühlenstraße für Radfahrer auch weiterhin befahrbar bleibt. Diese ausgewogene Entscheidung sollte die Bürgerschaft unterstützen.
2. Zur Absicherung dieser Entscheidung des Oberbürgermeisters ist eine formale Beschlussfassung über die Aufhebung der Fahrradstraße in der Mühlenstraße geboten.
3. In den vergangenen Jahren sind in Greifswald bereits viel zu viele Parkplätze durch bauliche (bspw. Arndtstraße) und weitere Maßnahmen (bspw. Domstraße) entfallen. Der Wegfall der Parkplätze in der Mühlenstraße hätte den innerstädtischen Parkdruck weiter verschärft. Es ist nicht auszuschließen, dass durch Dritte auch an anderer Stelle im Stadtgebiet vergleichbare Gerichtsverfahren angestrengt werden. Die Bürgerschaft sollte den Oberbürgermeister daher bitten, bei möglicherweise in der Zukunft anstehenden ähnlichen Fällen die Interessen aller Verkehrsteilnehmer sowie von Anwohnern und Anliegern sorgfältig abzuwägen.
