Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0157-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundeverordnung und der Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Helmut Holzrichter, Antragsberechtigt für die Ortsteilvertretung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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24.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu veranlassen, dass die Hundeverordnung und die Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald dahingehend geändert werden, dass das Verbot zur Mitnahme von Hunden nur für den unmittelbaren Badebereich im Strandbad Eldena (Bereich zwischen dem nordseitigen Rand des festen Weges auf der Deichkrone und dem Wasser) für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September eines jeden Kalenderjahres gilt.
Sachdarstellung
Auf Anregung der Stadtverwaltung und nach Diskussion in der Sitzung der Ortsteilvertretung am 16.09.2025 wurde die Vorlage dahingehend verändert, dass nun mehr auch die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald geändert wird, um die rechtlichen Bestimmungen aneinander anzupassen.
Das Strandbad Eldena ist ein in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald etabliertes Erholungsgebiet, welches durch Strandbesuche geprägt ist. Allerdings stellt der Deich des Strandbades auch eine Verbindung zwischen dem Strandbadeingang Boddenweg und der Kaikante am Ryck dar. Sowohl Urlauber als auch einheimische Hundebesitzer sollten die Gelegenheit bekommen, diesen einmaligen Blick Richtung Ludwigsburg und Rügen im Zuge eines Spaziergangs mit ihren Vierbeinern auch in den Sommermonaten zu genießen. Selbstverständlich gilt Leinenzwang. Eine Beeinträchtigung der sonstigen Strandbadbesucher ist nicht gegeben. Die Ausdehnung des Mitnahmeverbots auf das gesamte Strandbad ist unverhältnismäßig.
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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