Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0162
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalkosten der Stadtverwaltung wirksam begrenzen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.07.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlusskontrolle
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13.10.2025
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zunächst bis zum 31.10.2025 keine Besetzungen oder Höhergruppierungen von Personalstellen vorzunehmen. Ausnahmen von dieser Maßgabe sollen ausschließlich im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss erfolgen.
Beschlusskontrolle: Bürgerschaft 13.10.2025
Sachdarstellung
Die Personalaufwendungen der Stadt Greifswald sind in den vergangenen zehn Jahren erheblich angestiegen: durch zusätzliche gesetzliche Aufgaben, Tarifsteigerungen aber auch politische Entscheidungen der Bürgerschaft. Im Haushalt 2025 sind knapp 687 Vollbeschäftigteneinheiten (vbE) eingeplant worden, mit Personalaufwendungen von über 46 Millionen €. Durch Bürgerschaftsbeschluss vom 11.12.2024 wurde die jährliche Personalkostensteigerung ausgehend von 2024 auf 2% begrenzt. Dies geschah im klaren Bewusstsein, dass - bspw. aufgrund von erwartbar höheren Tarifsteigerungen oder steigenden Sozialversicherungsbeiträgen - Stellen zeitweise unbesetzt bleiben würden. Seit dem Beschluss der Haushaltssatzung hat sich die Finanzlage der Stadt leider weiter verschlechtert. So ist ausweislich der jüngsten Haushaltsanalyse u.a. mit Mindererträgen bei der Gewerbesteuer von 6,5 Millionen € zu rechnen, die letzte Novellierung des KiföG M-V führt zu Mehrausgaben von ca. 2,4 Millionen €. Gleichzeitig prognostiziert die Haushaltsanalyse per 30.04.2025 sogar eine Überschreitung des geplanten Personalaufwendungsansatzes. Es sind daher deutlichere, über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Schritte geboten. Neben einer Verlängerung der verhängten Haushaltssperre über den 31.08.2025 hinaus sind im Personalbereich weitere Vorkehrungen zu treffen um die notwendige Kostenkontrolle erzielen zu können. Dies beinhaltet zuvorderst einen „Einstellungsstopp“ der Stadtverwaltung sowie einen Verzicht auf Höhergruppierungen (Beförderungen), zunächst bis Ende Oktober 2025, da dann weitergehende Maßnahmen zum städtischen Haushalt final beschlossen werden sollen. Ausnahmen hiervon sind durch den Oberbürgermeister zu begründen und sollen nur im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss möglich sein.
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
Ja |
2025 ff. |
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Finanzhaushalt |
Ja |
2025 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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