Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0156

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachdarstellung

Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.

 

Der Jahresabschluss 2024 ist von BRB Revision und Beratung oHG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft (Sitz in Schwerin) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

Die Finanzierung der Aufgaben in den Bereichen Öffentliche Straßenentwässerung und Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung erfolgt seit 01.01.2023 durch eine jährliche Eigenkapitalzuführung aus dem städtischen Haushalt ans Abwasserwerk. Die negativen Jahresergebnisse beider Bereiche werden durch eine Entnahme aus der Rücklage im Folgejahr ausgeglichen. Die Höhe der Eigenkapitalzuführung richtet sich nach der Wirtschaftsplanung und ggf. der unterjährigen Entwicklung, eine jährliche "Spitzabrechnung" von Investitionsmaßnahmen und Aufwendungen erfolgt jedoch nicht mehr. Nicht verbrauchte Mittel werden vom Abwasserwerk im kommenden HH-Jahr eingesetzt bzw. zusätzlicher Bedarf des AWG im Folgejahr durch eine erhöhte EK-Zuführung ausgeglichen.

 

Im negativen Jahresergebnis des Bereich 3 „Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung" sind Abschreibungen in Höhe von 83 T€ enthalten. Mit der Übertragung der (Alt)Anlagen der Gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung von der UHGW an das AWG zum 01.01.2021 werden die Abschreibungen nicht mehr im Kernhaushalt, sondern beim AWG gebucht und ebenfalls über eine Rücklagenentnahme ausgeglichen.

 

Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2024 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.

 

Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 232 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.

 

Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

Erweitern

13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen