Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0170-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu:
Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15.04.2025
- Keine Pachterhöhung für Kleingärten -
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0170-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Hennis Herbst, Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
In Abänderung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 lehnt die Bürgerschaft die vorgeschlagene Verdopplung der Pachtgebühren für Kleingärten ab (Lfd. Nr. 16) und beschließt, dass die so entfallenden Einnahmen durch Einsparungen bei den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen kompensiert werden.
Konkret wird in Abänderung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsliste die Verwaltung beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung vorzulegen, die unter §16, Absatz 3) den Punkt 6, die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Fraktionssitzungen streicht. (Lfd. Nr. 2).
Sachdarstellung
Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur unserer Stadt. Sie sind wichtig für Natur und Umwelt, aber auch für die Erholung vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Kleingärtner sind in den letzten Jahren bereits belastet worden, unter anderem durch den Zwangsanschluss an die Müllentsorgung. Viele Kleingärtner sind Rentner oder Familien, die meistens als Mieter über kein eigenes Grundstück verfügen. Diese Menschen in einer Phase steigender Lebenshaltungskosten durch eine Verdopplung ihrer Gebühren zu belasten, ist unsozial und sollte abgelehnt werden.
Stattdessen sollte die Bürgerschaft auch bei den eigenen finanziellen Entschädigungen sparen. Die geplanten Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Pachtgebühren (108.000€ pro Jahr) können durch den Wegfall der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung für Fraktionssitzungen (358.650€ pro Jahr) kompensiert werden.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen angepasst.
