Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0191-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für Abwasseruntersuchungen für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung).

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Sachdarstellung

 

Die derzeit geltenden Abwassergebührensätze basieren auf der Kalkulation aus dem Jahr 2022 für die Jahre 2023-2025.

Die Kalkulation der Abwassergebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 ergibt unter Berücksichtigung von Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren folgende Gebühren:

 

 

 

Gebühr 2023 bis 2025

Gebühr 2026 bis 2028

 

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

2,95 €/m³

 

 

3,28 €/m³

Abwasser bzw. Fäkal(ein)schlamm, das/der

  1.                     aus abflusslosen Gruben zur KA Ladebow transportiert und dort gereinigt wird
  2.                     aus abflusslosen Gruben selbst angeliefert und in der KA Ladebow gereinigt wird
  3.                     aus Kleinkläranlagen zur KA Ladebow transportiert und dort gereinigt wird
  4.                     aus Kleinkläranlagen selbst angeliefert wird
  5.                     aus der Verwendung von Standrohren an Unterflurhydranten den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird

 

 

 

 

16,06 €/m³

 

 

5,78 €/m³

 

 

24,88 €/m³

 

 

14,60 €/m³

 

  2,95 €/m³ 

 

 

 

 

16,37 €/m³

 

 

6,09 €/m³

 

 

25,62 €/m³

 

 

15,34 €/m³

 

3,28 €/m³

 

Niederschlagswasser

 

 

0,51 €/m²

 

 

0,64 €/m²

 

In der Gebührenkalkulation wurde die aktuelle Entwicklung der Einkaufspreise von Materialien/Betriebsstoffen, sowie gestiegene Kosten für Fremdleistungen und Personal berücksichtigt.

 

In der Kalkulation wurde das Eigenkapital mit 3 % verzinst.

 

Die detaillierte Kalkulation ist in der Anlage 2 dokumentiert.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 


 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

 

 

 

Begründung:

Bei den Abwassergebühren handelt es sich um umweltbezogene Gebühren. Das Hauptziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer durch Abwässer möglichst wenig zu belasten. Über die Abwassergebühren werden die Betriebskosten finanziert und Investitionen in energieeffiziente Abwasseranlagen für eine nachhaltige Ressourcenschonung und der Sicherung des Grundwassers getätigt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

Erweitern

13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen