Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0170-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Abänderung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 lehnt die Bürgerschaft die vorgeschlagene sofortige Verdopplung der Pachtgebühren für Kleingärten (Lfd. Nr. 16) ab und beschließt, eine sozialverträgliche Erhöhung der Pachten für Kleingärten vorzunehmen. Hierzu werden die Pachten gestaffelt in einem Zeitraum von 4 Jahren jährlich um 20 Prozent angehoben. Innerhalb dieses Zeitraumes wird die Verwaltung beauftragt – gemeinsam mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. und der AG Kleingärten – die Kleingartenkonzeption zu evaluieren und die zukünftige Pachtgestaltung auszuarbeiten.

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Sachdarstellung

Die von der Verwaltung vorgeschlagene sofortige Anhebung der Pachtentgelte für Kleingartenparzellen wird abgelehnt. Stattdessen wird eine gestaffelte Erhöhung über einen Zeitraum von vier Jahren befürwortet.

Diese Vorgehensweise stellt eine sozialverträgliche und planbare Anpassung der Pachtentgelte sicher. Eine schrittweise Steigerung ermöglicht es den Pächter*Innen, sich rechtzeitig auf die finanziellen Veränderungen einzustellen und die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Eine abrupte Pachterhöhung würde hingegen insbesondere einkommensschwächere Haushalte überproportional treffen und könnte zu Aufgabe von Parzellen und Leerständen führen.

Kleingärten leisten einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen, sozialen und städtebaulichen Entwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Sie dienen der Erholung und Selbstversorgung, fördern die Biodiversität und tragen durch ihre Grünstrukturen zur Klimaanpassung und Luftqualität im Stadtgebiet bei.

Ferner haben die Kleingärten eine hohe soziale Bedeutung für die Stadtgesellschaft. Sie bieten insbesondere Studierenden, Familien und Senior*Innen erschwingliche Erholungsräume, fördern nachbarschaftliches Engagement und tragen zur Stärkung des Gemeinwohls bei.

Die gestaffelte Anpassung der Pachtgebühren ermöglicht es, den wirtschaftlichen Erfordernissen der Verpachtung Rechnung zu tragen, ohne die gemeinwohlorientierte Funktion der Kleingartenkultur zu gefährden. Die Staffelung und Evaluierung erfolgt im Zeitraum von vier Jahren, um den Verwaltungsaufwand für den Gartenverband und die beteiligten Akteur*Innen überschaubar zu halten. Der planbare Zeitraum stellt eine Verhältnismäßigkeit zwischen sozialen Härten und verwaltungstechnischem Aufwand her. Sie steht im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 Ja

 Nein

 

 

 Aufwendungen

 Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

 Auszahlungen

 Einzahlungen

 

 

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

 Ja

 Nein

 

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

 Ja

 Nein

 

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

 Ja

 Nein

 

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

 Ja

 Nein

Personeller Aufwand (h)

 

Personalkosten

(EUR)

 

 Ja

 Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

 Ja

 Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt