Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0168-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

die Möglichkeiten einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung (und einen etwaigen Satzungsentwurf) den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

Reduzieren

Sachdarstellung

In vielen Gemeinden gibt es bereits solche Satzungen und auch in Mecklenburg-Vorpommern ist landesweit gemäß dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwG M-V) geregelt, dass Gemeinden solche Satzungen für die Dauer von fünf Jahren erlassen dürfen, wenn nicht durch andere Maßnahmen eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu bewerkstelligen ist.


Als Universitätsstadt sind wir in besonderem Maße darauf angewiesen, günstigen Wohnraum für Studierende und Forschende anzubieten. Durch die Attraktivität unserer Stadt hat sich die Einwohnerzahl über Erwartungen hinaus positiv entwickelt, was dazu führte, dass immer wieder Engpässe bei Wohnraum auftraten.

Zugleich werden etliche Wohnungen für private Übernachtungen vermietet, die dem Wohnungsmarkt fehlen und die wirtschaftliche Situation der Hotels und Pensionen verschlechtern.

Eine Satzung gemäß dieser Beschlussvorlage kann hier für eine Verbesserung der Wohnraumsituation sorgen. Die rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen sowie Auswirkungen sind zu eruieren und entsprechend zu diskutieren.

 

Update der Sachdarstellung: Der Regelungsbedarf besteht vornehmlich im Bereich der Innenstadt (Ortsteil), worauf sich ein etwaiger Satzungsentwurf beschränken möge.

 

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-WoZwEntfrGMVpP9

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

Ja

Nein

Personeller Aufwand (h)

80 bis 130

Personalkosten

(EUR)

6.929,60 bis 11.260,60

Ja

Nein

Fremdvergabe (Art)

externe Gutachten

Kosten Fremdvergabe (EUR)

13.000 bis 20.000

Ja

Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen