Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0212-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Bestattungsdienstleistungen für die Jahre 2026 bis 2029
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10.1 Haupt- und Personalamt/Abteilung Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Sachdarstellung
Gemäß § 9 Abs. 3 BestattG M-V obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde die Bestattung von Verstorbenen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht zu ermitteln oder nicht auffindbar sind. Die Aufgabe gehört zum übertragenen Wirkungskreis und ist somit unabweisbar.
Pro Jahr fallen circa 55 ordnungsrechtliche Bestattungen an. Diese sollen hauptsächlich als Feuerbestattung, ausnahmsweise als Erdbestattung, durchgeführt werden.
Grundvoraussetzung für den Auftrag ist die Einhaltung der Vorgabe zur Abholung des Leichnams innerhalb von maximal 12 Stunden nach Mitteilung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Zur Erbringung der Bestattungsdienstleistungen soll ein Vertrag mit einem geeigneten Bestattungsunternehmen abgeschlossen.
Der letzte Vertrag ist Ende des Jahres 2024 ausgelaufen. Die Dienstleistungen in diesem Vertragsverhältnis wurden zu einem sehr wirtschaftlichen Preis erbracht.
Für die Vertragsjahre 2025 bis 2027 wurde dreimalig erfolglos ausgeschrieben. Es gingen keine bzw. maximal ein unwirtschaftliches Angebot ein, das deutlich über den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln lag.
Aktuell werden deshalb die öffentlich-rechtlichen Bestattungen per Einzelbeauftragung ausgelöst. Die Deckung der überplanmäßigen Kosten erfolgt über den Deckungsring.
Ein neuer Vertragsabschluss erzielt durch die Vereinbarung von Festpreisen für einen längeren Vertragszeitraum erwartungsgemäß wirtschaftlichere Preise als diverse Einzelbeauftragungen. Um den Auftrag für die Bestattungsunternehmen möglichst attraktiv zu gestalten, wird eine Vertragslaufzeit von vier Jahren in Aussicht gestellt.
Aus den vorgenannten Gründen soll daher eine Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen für die Jahre 2026 bis 2029 erfolgen.
Da der geschätzte Ausgabebedarf pro Jahr auf der Grundlage der derzeitigen Kosten bei circa 147.250,00 € brutto pro Jahr liegt und somit der EU-Schwellenwert deutlich überschritten wird, wird die Durchführung eines europaweiten offenen Verfahrens beabsichtigt.
Als Zuschlagskriterium, nach vorangegangener Eignungsprüfung und Erfüllung aller Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung, soll, in Ermangelung anderer Zuschlagskriterien, ausschließlich der günstigste Angebotspreis (Produkt aus geschätzten 220 Bestattungen für vier Vertragsjahre und dem Gesamtpreis je Feuerbestattung) berücksichtigt werden.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026-2029 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
07 |
12201000/52921000/ 11000.62000 |
Verwaltungs- und Betriebsausga-ben Kosten für Bestattungen |
589.000,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
147.250,00 |
45.000,00 |
- 102.250,00 |
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1 |
2027 |
147.250,00 |
45.000,00 |
- 102.250,00 |
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1 |
2028 |
147.250,00 |
45.000,00 |
- 102.250,00 |
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1 |
2029 |
147.250,00 |
0,00 |
- 147.250,00 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1 |
2026 |
07 |
12201000/54191000/ 54191.40006 |
Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz |
100.000,00 |
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1 |
2026 |
07 |
12201000/54190000/ 54190.40024 |
Zuschuss an Sonstige - Neugeborenenprämie |
45.000,00 |
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1 |
2026 |
07 |
35101000/54190000/ 54190.40006 |
Zuschuss Kultur- und Sozialpass |
30.000,00 |
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1 |
2026 |
07 |
57300000/52380000/ 52380.40013 |
Ausrüstungsgegenstände (BgA 0%) |
1.000,00 |
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1 |
2026 |
07 |
57301000/52490000/ 52490.40049 |
Weihnachtsmarkt / Aufwendungen für Sachleistungen und Verbrauchsmittel |
15.000,00 |
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1 |
2026 |
07 |
57301000/52380000/ 52380.40093 |
Ausrüstungsgegenstände |
2.000,00 |
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1 |
2027 |
07 |
12201000/52921000/ 11000.62000 |
Verwaltungs-u. Betriebsausgaben Kosten f. Bestattungen |
Berücksichtigung in der HH-Planung 2027 |
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1 |
2028 |
07 |
12201000/52921000/ 11000.62000 |
Verwaltungs-u. Betriebsausgaben Kosten f. Bestattungen |
Berücksichtigung in der HH-Planung 2028 |
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1 |
2029 |
07 |
12201000/52921000/ 11000.62000 |
Verwaltungs-u. Betriebsausgaben Kosten f. Bestattungen |
Berücksichtigung in der HH-Planung 2029 |
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Die ersten drei benannten Deckungsvorschläge (Umzugskostenbeihilfe, Neugeborenenprämie, Kultur- und Sozialpass) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Vorlage BV-V/08/0170-01, Anlage 1 Veränderungsliste zum Haushalt 2025/2026.
Werden die hier benannten Einsparungen gemäß Veränderungsliste nicht beschlossen, müssen durch das Amt für Bürgerservice und Brandschutz in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzen neue alternative Deckungsquellen im Gesamthaushalt gefunden werden.
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen |
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Ja Nein |
Personeller Aufwand (h) |
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Personalkosten (EUR) |
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Ja Nein |
Fremdvergabe (Art) |
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Kosten Fremdvergabe (EUR) |
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Ja Nein |
Sonstiges (Art) |
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Sonstige Kosten (EUR) |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
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Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
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x |
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Begründung:
Bestattungen wirken sich generell auf das Klima aus. Insbesondere die Feuerbestattung weist eine hohe CO2-Bilanz durch den Energieverbrauch und die Emissionen auf. Es handelt sich hierbei jedoch um die deutlich günstigste Form der Bestattung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und des ohnehin geringen Interesses am Auftrag wird von der Vorgabe von umweltfreundlicheren Bestattungsformen abgesehen.
