Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0212-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft entscheidet, ersatzweise für den Hauptausschuss gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 Hauptsatzung, über die Einleitung eines Vergabeverfahrens über Bestattungsdienstleistungen für die Jahre 2026 bis 2029.

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Sachdarstellung

Gemäß § 9 Abs. 3 BestattG M-V obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde die Bestattung von Verstorbenen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht zu ermitteln oder nicht auffindbar sind. Die Aufgabe gehört zum übertragenen Wirkungskreis und ist somit unabweisbar.

 

Pro Jahr fallen circa 55 ordnungsrechtliche Bestattungen an. Diese sollen hauptsächlich als Feuerbestattung, ausnahmsweise als Erdbestattung, durchgeführt werden.

 

Grundvoraussetzung für den Auftrag ist die Einhaltung der Vorgabe zur Abholung des Leichnams innerhalb von maximal 12 Stunden nach Mitteilung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Zur Erbringung der Bestattungsdienstleistungen soll ein Vertrag mit einem geeigneten Bestattungsunternehmen abgeschlossen.

 

Der letzte Vertrag ist Ende des Jahres 2024 ausgelaufen. Die Dienstleistungen in diesem Vertragsverhältnis wurden zu einem sehr wirtschaftlichen Preis erbracht.

 

Für die Vertragsjahre 2025 bis 2027 wurde dreimalig erfolglos ausgeschrieben. Es gingen keine bzw. maximal ein unwirtschaftliches Angebot ein, das deutlich über den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln lag.

 

Aktuell werden deshalb die öffentlich-rechtlichen Bestattungen per Einzelbeauftragung ausgelöst. Die Deckung der überplanmäßigen Kosten erfolgt über den Deckungsring.

 

Ein neuer Vertragsabschluss erzielt durch die Vereinbarung von Festpreisen für einen längeren Vertragszeitraum erwartungsgemäß wirtschaftlichere Preise als diverse Einzelbeauftragungen. Um den Auftrag für die Bestattungsunternehmen möglichst attraktiv zu gestalten, wird eine Vertragslaufzeit von vier Jahren in Aussicht gestellt.

 

Aus den vorgenannten Gründen soll daher eine Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen für die Jahre 2026 bis 2029 erfolgen.

 

Da der geschätzte Ausgabebedarf pro Jahr auf der Grundlage der derzeitigen Kosten bei circa 147.250,00 € brutto pro Jahr liegt und somit der EU-Schwellenwert deutlich überschritten wird, wird die Durchführung eines europaweiten offenen Verfahrens beabsichtigt.

 

Als Zuschlagskriterium, nach vorangegangener Eignungsprüfung und Erfüllung aller Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung, soll, in Ermangelung anderer Zuschlagskriterien, ausschließlich der günstigste Angebotspreis (Produkt aus geschätzten 220 Bestattungen für vier Vertragsjahre und dem Gesamtpreis je Feuerbestattung) berücksichtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026-2029

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

 

Nr.

Teilhaushalt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

07

12201000/52921000/

11000.62000

Verwaltungs- und Betriebsausga-ben Kosten für Bestattungen

589.000,00

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

147.250,00

45.000,00

- 102.250,00

1

2027

147.250,00

45.000,00

- 102.250,00

1

2028

147.250,00

45.000,00

- 102.250,00

1

2029

147.250,00

0,00

- 147.250,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2026

07

12201000/54191000/

54191.40006

Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz

100.000,00

1

2026

07

12201000/54190000/

54190.40024

Zuschuss an Sonstige - Neugeborenenprämie

  45.000,00

1

2026

07

35101000/54190000/

54190.40006

Zuschuss Kultur- und Sozialpass

  30.000,00

1

2026

07

57300000/52380000/

52380.40013

Ausrüstungsgegenstände (BgA 0%)

    1.000,00

1

2026

07

57301000/52490000/

52490.40049

Weihnachtsmarkt / Aufwendungen für Sachleistungen und Verbrauchsmittel

  15.000,00

1

2026

07

57301000/52380000/

52380.40093

Ausrüstungsgegenstände

     2.000,00

1

2027

07

12201000/52921000/

11000.62000

Verwaltungs-u. Betriebsausgaben Kosten f. Bestattungen

Berücksichtigung in der HH-Planung 2027

1

2028

07

12201000/52921000/

11000.62000

Verwaltungs-u. Betriebsausgaben Kosten f. Bestattungen

Berücksichtigung in der HH-Planung 2028

1

2029

07

12201000/52921000/

11000.62000

Verwaltungs-u. Betriebsausgaben Kosten f. Bestattungen

Berücksichtigung in der HH-Planung 2029

 

Die ersten drei benannten Deckungsvorschläge (Umzugskostenbeihilfe, Neugeborenenprämie, Kultur- und Sozialpass) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Vorlage BV-V/08/0170-01, Anlage 1 Veränderungsliste zum Haushalt 2025/2026.

 

Werden die hier benannten Einsparungen gemäß Veränderungsliste nicht beschlossen, müssen durch das Amt für Bürgerservice und Brandschutz in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzen neue alternative Deckungsquellen im Gesamthaushalt gefunden werden.

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

Ja

Nein

Personeller Aufwand (h)

 

Personalkosten

(EUR)

 

Ja

Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

Ja

Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

x

 

 

Begründung:

Bestattungen wirken sich generell auf das Klima aus. Insbesondere die Feuerbestattung weist eine hohe CO2-Bilanz durch den Energieverbrauch und die Emissionen auf. Es handelt sich hierbei jedoch um die deutlich günstigste Form der Bestattung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und des ohnehin geringen Interesses am Auftrag wird von der Vorgabe von umweltfreundlicheren Bestattungsformen abgesehen.

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Beschlüsse

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