Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.009.779,22 Euro für die bereits durchgeführten Erschließungsmaßnahmen „Quartier A3“, „Quartier B4“ und „Quartier C3“ im Städtebaulichen Sondervermögen 194 „Ostseeviertel Parkseite“.

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Sachdarstellung

In den Jahren 2005 bis 2012 sind die Umgestaltungsmaßnahmen der Außenanlagen der Quartiere A3, B4 und C3 über das Städtebauliche Sondervermögen „Ostseeviertel Parkseite“ abgewickelt worden.

 

Seitens der damaligen Sanierungsträgerin sind die entsprechenden Anträge auf Zustimmung zum Einsatz von Städtebaufördermitteln für das „Quartier B4“ in 2005 und für die „Quartiere A3 und C3“ in 2008 gestellt worden.

 

Mit der Abrechnung der durchgeführten Vorhaben ist ersichtlich geworden, dass die damalige Sanierungsträgerin mit der Antragsstellung bestätigt hatte, dass mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen worden ist. Die Sichtung der der Universitäts- und Hansestadt Greifswald von der Sanierungsträgerin übergebenen Unterlagen sowie Anfragen bei den beteiligten Eigentümern sowie beim Fördermittelgeber haben ergeben, dass mit dem Bau jeweils vor Antragsstellung begonnen worden war und einige Bauabschnitte bereits fertiggestellt waren.

 

Mit der jeweiligen Abrechnung ist dem Fördermittelgeber angezeigt worden, dass die Bauabschnitte mit Baubeginn vor Zustimmungsbescheid als nicht zuwendungsfähig seitens der Universitäts- und Hansestadt betrachtet werden. Alle durchgeführten Bauabschnitte nach Erteilung der Zustimmung des damals zuständigen Ministeriums werden hingegen als grundsätzlich zuwendungsfähig angesehen.

 

Diese Auffassung teilt das mit der Prüfung betraute Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern nicht und zeigt gemäß den beigefügten Anlagen die Erstattung aller noch nicht eingebrachten Ausgaben an.

 

Folgende Beträge sind zu erstatten:

 

Quartier A3:     303.455,51 Euro

Quartier B4:     583.694,75 Euro

Quartier C3:     325.751,95 Euro.

 

Zusätzlich müssen für das „Quartier A3“ weitere 49.475,92 Euro dem städtebaulichen Sondervermögen zugeführt werden, da die mit der Abrechnung dargestellten angenommenen Einnahmen aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen nicht in der vollen Höhe erstattet wurden.

 

Somit sind zu erstatten:

 

Quartier A3:     352.931,43 Euro

Quartier B4:     583.694,75 Euro

Quartier C3:     325.751,95 Euro

Gesamt:  1.262.378,13 Euro.

 

252.598,91 Euro sind im Planansatz vorhanden, 1.009.779,22 Euro müssen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu den Prüffeststellungen wird sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß § 28 VwVfG M-V äußern und weitere rechtliche Schritte bei Vorliegen der abschließenden Zustimmungsbescheide prüfen. Inwieweit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Zuwendungsempfängerin Vorteilausgleiche festgesetzt werden, ist seitens des Fördermittelgebers bisher nicht angezeigt worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2025

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

01

05

51103000/54139800/

54139.40001

SSV - Abrechnung Vorjahre

1.262.378,13

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

01

2025

1.262.378,13

488.000,00

-1.009.779,22

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

01

2025

11

61200000/57511030/

57511.40000

Zinsen Neuaufnahmen

+1.009.779,22

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

Ja

Nein

Personeller Aufwand (h)

 

Personalkosten

(EUR)

 

Ja

Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

Ja

Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.11.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

17.11.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen