Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0226-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, prüfen zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückzahlung der Fördermittel in Höhe von ca. 2,2 Mio. € (Bund und Land) bei Realisierung der Varianten 2 und 3 ausgeschlossen werden kann.

Die Verwaltung erbittet vom Fördermittelgeber eine zeitnahe Stellungnahme zu den jeweiligen Varianten.

 

Nach Vorlage der schriftlichen Stellungnahme des Fördermittelgebers prüft die Verwaltung folgende Varianten: 

 

  1. Sanierung und Weiterbetrieb als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal nationaler Bedeutung (Zusatzinvestition der Stadt: 2,9 Mio. € im Haushalt 2026).
  2. Nutzung als stationäres Museumsschiff im Museumshafen (Prüfung von Trägerschaft/Betrieb durch Museumshafenverein Greifswald e.V. und/oder Förderverein Rahsegler GREIF e.V. in Absprache mit der Stadt).
  3. Zwischenlösung: Die GREIF wird zunächst als stationäres Museumsschiff genutzt. Eine spätere Wiederinbetriebnahme wird realisiert, sobald finanzielle und technische Voraussetzungen gegeben sind. Ein mögliches Nutzungskonzept zwischen Stadt, Museumshafenverein und Förderverein Rahsegler GREIF e.V. ist zu prüfen.

 

und legt der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage zum Umgang mit dem Segelschulschiff vor.

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft am 08.12.2025

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Sachdarstellung

Die Sanierung und Nutzung des Segelschulschiffes GREIF ist von hoher kultureller, historischer und bildungspolitischer Bedeutung für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Gleichzeitig befindet sich die Stadt in einer aktuell kritischen Haushaltslage, die eine sorgfältige und verantwortungsvolle Abwägung von Investitionen erforderlich macht.

 

Die vorgeschlagene Vorgehensweise – zunächst Prüfung des Ausschlusses einer Rückzahlung der Fördermittel in Höhe von ca. 2,2 Mio. € als Bedingung für die Umsetzung der Varianten – stellt sicher, dass wirtschaftliche Risiken minimiert werden und die Stadt keine Verpflichtungen eingeht, die den städtischen Haushalt unverhältnismäßig belasten.

 

Erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Fördermittelgebers, unter welchen Umständen eine Rückzahlung von Fördermitteln ausgeschlossen ist, kann die Bürgerschaft die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten (Segelschulschiff, Museumsschiff, flexible Zwischenlösung) verantwortungsvoll abwägen und entscheiden. Damit wird sowohl der Erhalt des maritimen Kulturerbes als auch die Haushaltsverantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gewahrt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Nein

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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10.11.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

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17.11.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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24.11.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt