Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0167-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation in der Mühlenstraße so verträglich wie möglich ausgestalten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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11.11.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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24.11.2025
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den in der Mühlenstraße ansässigen Gewerbetreibenden unkompliziert und proaktiv Genehmigungen zum Be- und Entladen zu erteilen. Zudem sind Möglichkeiten für die Abholung von Waren durch die Kunden der ansässigen Gewerbetreibenden zu prüfen.
2. Die Bürgerschaft bedauert den Entfall der Anwohnerparkplätze in der Mühlenstraße ausdrücklich und beauftragt den Oberbürgermeister, den Anwohnern ohne Mehrkosten für diese das Parken auf Flächen der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG) zu ermöglichen.
3. Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister, in vergleichbaren Fällen auch zukünftig die Interessen aller Verkehrsteilnehmer, der Anwohner und anliegender Unternehmen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohnerparkplätze zu erhalten.
Sachdarstellung
1. In der Mühlenstraße sind verschiedenste Gewerbebetriebe ansässig (bspw. Blumenladen, Möbelhaus, Kunstgalerie), die auf die Nutzung der Straße zum Be- und Entladen zwingend angewiesen sind. Ein Lieferverkehr ausschließlich in den angrenzenden Stichstraßen Kuh- und Brüggstraße ist nicht lebenspraktisch. Es ist ausgehend vom § 46 StVO möglich, das Be- und Entladen in der Mühlenstraße durch Ausnahmegenehmigungen zu erlauben. Entsprechende Genehmigungen sollte die Stadtverwaltung proaktiv und unkompliziert für die dortigen Betriebe ausstellen.
2. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat entschieden, dass die in der Mühlenstraße ausgewiesenen Bewohnerparkplätze rechtswidrig ausgewiesen wurden und daher durch die UHGW entfernt werden mussten. Kern der Begründung des entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteils war die zu geringe Breite in der zum Entscheidungszeitpunkt als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße. Leider hat sich gezeigt, dass diese Parkplätze unabhängig vom Status der Mühlenstraße als Fahrradstraße nicht mehr rechtmäßig ausgewiesen werden können. Dies ist ausdrücklich zu bedauern und darf zudem keine zusätzliche finanzielle Belastung für die dortigen Anwohner bedeuten. Die Stadt sollte daher über die GPG als städtische Gesellschaft geeignete Angebote, bspw. in der Tiefgarage am Markt, machen.
3. In den vergangenen Jahren sind in Greifswald bereits viel zu viele Parkplätze durch bauliche (bspw. Arndtstraße) und weitere Maßnahmen (bspw. Domstraße) entfallen. Der Wegfall der Parkplätze in der Mühlenstraße hat den innerstädtischen Parkdruck weiter verschärft. Es ist nicht auszuschließen, dass durch Dritte auch an anderer Stelle im Stadtgebiet vergleichbare Gerichtsverfahren angestrengt werden. Die Bürgerschaft sollte den Oberbürgermeister daher bitten, bei möglicherweise in der Zukunft anstehenden ähnlichen Fällen die Interessen aller Verkehrsteilnehmer sowie von Anwohnern und Anliegern sorgfältig abzuwägen und - wie dankenswerterweise in der Mühlenstraße ursprünglich angestrebt - Parkplätze zu erhalten.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
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Nein |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
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Nein |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
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Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen |
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Ja Nein |
Personeller Aufwand (h) |
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Personalkosten (EUR) |
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Ja Nein |
Fremdvergabe (Art) |
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Kosten Fremdvergabe (EUR) |
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Ja Nein |
Sonstiges (Art) |
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Sonstige Kosten (EUR) |
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