Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0170-09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt folgende haushaltsverbessernde Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2026:

 

  1.        Aufwendungen

 

Die von der Verwaltung vorgelegte Veränderungsliste für einzelne Haushaltspositionen wird verworfen. Stattdessen wird das nachfolgende pauschale Kürzungsprogramm beschlossen:

 

  1.         Minderausgabe für Teilhaushalte und Deckungsringe

    Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2026 Kürzungen der Gesamtaufwendungen je Teilhaushaltsplan und Deckungsring. Die korrespondierenden Auszahlungen werden entsprechend reduziert. Die Kürzungen erfolgen als prozentuale Reduzierung der für das Haushaltsjahr 2026 geplanten Aufwendungen gemäß des Haushaltsplanes. Basis der prozentualen Kürzungen in den Teilhaushalten ist der den Teilhaushalten in eigener Verfügungsberechtigung zur Verfügung stehende Aufwand, d.h. abzüglich der Abschreibungen und der übergreifenden Deckungsringe.

 

  1.       prozentuale Kürzungen in den Teilhaushalten

 

Teilhaushalt:

Kürzung in Prozent:

01

10

02

10

03

22

04

6

05

6

06

4

07

1

09

0,5

11

0

13

12

 

  1.       prozentuale Kürzungen in den Deckungsringen

 

Teilhaushalt:

Kürzung in Prozent:

DPER

1,5

DWER

18

DBEW

10

DEDV

5

 

  1.       Ausnahme von den Kürzungen

 

Die beschlossenen Kürzungen dürfen folgende Positionen des Haushaltes nicht berühren:

 

  1.       Die OTV-Budgets, soweit die Kürzung 25% des aktuellen Ansatzes übersteigt.
  2.       Die Dienstreiseausgaben der Bürgerschaftskanzlei bis zu einer Höhe von 5000 EUR.
  3.       Die bereitgestellten Mittel zur Unterhaltung von Spielplätzen.
  4.       Die für die Umzugskostenbeihilfe bereitgestellten Mittel soweit die Kürzung 50% des aktuellen Ansatzes übersteigt.
  5.       Die angesetzten Mittel im Teilhaushalt 09 unter den Produkten 26200, 28101, 31500, 33100, 36301 ausgenommen der Mittel für den Jugendclub Riems, 36601, 36602, 36603, 36604 und 42100.
  6.       Die für den Kultur- und Sozialpass bereitgestellten Mittel.
  7.       Die für die Förderung des Tierparks und der Kunstwerkstätten bereitgestellten Mittel.
  8.       Die für zusätzliche Unterrichtsmittel bereitgestellten Mittel.

 

  1.     Kürzungen bei Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuwendungen

    Zusätzlich zu den unter I. beschlossenen Kürzungen sollen die Ansätze für Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an bürgerschaftlichen Gremien und die Zuwendungen an die Fraktionen der Bürgerschaft angemessen reduziert werden. Etwaige Kürzungen der Ansätze in diesen Bereichen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung der entsprechenden Satzungen. Die Verwaltung wird beauftragt spätestens bis zum ersten Sitzungszyklus des Jahres 2026 Beschlussvorlagen zur Abänderung der entsprechenden Satzungen vorzulegen.

 

  1.    Umsetzung des Kürzungsprogrammes

    Die Verteilung der beschlossenen Kürzungen unter Maßgabe der Punkte I. und II. obliegt der Verwaltung. Die Verwaltung ist dabei berechtigt die Kürzungen je Teilhaushalt zu reduzieren, sofern in äquivalenter Höhe die Kürzungen in anderen Teilhaushalten realisiert, werden können. Eine Erhöhung der Kürzungen in den Teilhaushalten 09 und 11 ist hierbei ausgeschlossen.
    Sofern die Verwaltung bei Verteilung der Kürzungen zu dem Ergebnis kommt, dass die beschlossenen Einsparziele nicht ohne die Verletzung rechtlicher Verpflichtungen, eine Gefährdung des Wohles der Stadt oder die Kürzung der unter Punkt II. benannten Positionen möglich ist, unterbreitet Sie der Bürgerschaft einen weiteren Beschlussvorschlag zur Anpassung der Einsparziele oder der unter Punkt II. bezeichneten Positionen.

 

  1.      Personal

    Zur Erreichung der vorgenannten Ziele sind auch Einsparungen im Bereich der Personalkosten erforderlich. Hierbei ist u.a. der dauerhafte Entfall der Poolstellen umzusetzen, ebenso der Entfall derzeit freiwilliger nicht besetzter oder gesperrter Stellen wie „Beauftragte*r Bezahlbarer Wohnraum“ oder „SB Quartierskoordination“. Weiterhin ist ein grundsätzlicher Vakanzzeitraum bei Nachbesetzungen zu prüfen. Freiwerdende Stellen werden auf Notwendigkeit evaluiert und freiwillige Stellenanteile gesperrt. Der Oberbürgermeister informiert fortlaufend über Änderungen am Stellenplan sowie über freie und nachbesetzte Stellen (jeweils mit dem Haushaltsbericht und/oder zum Quartalsende).

 

  1.        Investitionen

 

Die von der Verwaltung vorgelegte Veränderungsliste wird unter Maßgabe der folgenden Anpassungen beschlossen:

 

  1.         Lfd. Nr. 6 Gemeindestraßen Verlängerung Herrenhufenstraße: Das Projekt wird mit einem Sperrvermerk versehen bis eine Überplanung stattgefunden hat, in der alle Interessen der Verkehrsteilnehmenden Berücksichtigung finden.
  2.       Lfd. Nr. 2, 3, 7 und 8 Gemeindestraßen Sanierung Straßen Gemeindestraßen Sanierung Geh- und Radwege: Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
  3.     Lfd. Nr. 9 Gemeindestraßen Herstellung neuer Bushaltestellen für das Linienverkehrsnetz: Es ist zu prüfen, in welcher Höhe dieser Posten von den Stadtwerken finanziert werden kann. Ziel ist eine weitere Reduzierung der Mittel durch Verpflichtung der Stadtwerke auf Umsetzung der Maßnahmen.
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Sachdarstellung

Erfolgt mündlich zur Sitzung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 Ja

 

 

 

 

  

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

 

 

 

 

  

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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17.11.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert zugestimmt