Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0226-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft bestätigt die Fortführung der 2020 beschlossenen Sanierungsmaßnahme GREIF mit der Zielrichtung des Weiterbetriebes durch den Eigenbetrieb als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal nationaler Bedeutung und stellt dafür im Rahmen des Haushaltes 2026 einen erhöhten Investitionszuschuss von 2,9 Mio. € bereit.
     
  2. Der Eigenbetrieb wird aufgefordert der Bürgerschaft ein Betriebskonzept vorzulegen, welches das Ziel der kostendeckenden Bewirtschaftung verfolgt. Das überarbeitete Betriebskonzept ist mit dem Wirtschaftsplan 2026 vorzulegen.

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft am 2. März 2026

 

Alternativen zu dieser Entscheidung werden in der Sachdarstellung erläutert.

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Sachdarstellung

Neben der vollständigen Sanierung der Greif muss der zukünftige Betrieb der Greif sichergestellt werden. Mit schwierigen Haushaltslagen auch in den kommenden Jahren, sollte die Greif möglichst kostendeckend betrieben werden, damit der Betrieb der Greif nicht zur Disposition gestellt wird und zukunftsfähig ist.

Dabei kann der Eigenbetrieb ein gemischtes Nutzungskonzept vorlegen, um Einnahmequellen zu diversifizieren. Die ausschließliche Nutzung als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal nationaler Bedeutung ist deshalb zu überdenken. Vorstellbar wäre die Nutzung der Greif als Charterschiff, als mietbarer Veranstaltungsort für Feierlichkeiten, als Außenstelle des Standesamtes für Trauungen, als Exkursionsangebot für Schulklassen, als Angebot der Kinder- und Jugendarbeit oder als teilnehmendes Segelschiff an Großveranstaltungen wie der Hanse-Sail oder der Kieler Woche. Die Nutzung der Greif soll sich nicht ausschließlich auf Ausfahrten konzentrieren, sondern auch eine stationäre Nutzung im Hafen, insbesondere abseits der Segelsaison, ermöglichen.

Für die Zielstellung eines kostendeckenden Betriebskonzepts sind insbesondere die Personal- und laufenden Kosten zu berücksichtigen. Diese sollten sich auf eine Mindestausstattung beschränken. Ergänzend ist eine Instandhaltungsrücklage durch den Betrieb der Greif zu erwirtschaften, die regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen finanziell absichert.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

11

62300/01990000/ 01990.40009

Zuschuss Sanierung GREIF

4.656.000

2

11

61200/31513300/ 31513.00001

Neuaufnahmen Investitionskredit

2.900.000

3

11

61200/57511030/ 57511.40000

Zinsen Neuaufnahmen (Laufzeit 5 Jahre)

265.400

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2021 – 2025

1.756.000

1.756.000

0

1

2026

2.900.000

0

- 2.900.000

2

2026

2.900.000

0

- 2.900.000

3

2026 - 2028

212.800

14.265.900

- 212.800

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2026

11

62300/01990000/ 01990.40009

Zuschuss Sanierung GREIF

Berücksichtigung im Nachtragshaushalt 2026

2

2026

11

61200/31513300/ 31513.00001

Neuaufnahmen Investitionskredit

Berücksichtigung im Nachtragshaushalt 2026

3

2026 ff.

11

61200/57511030/ 57511.40000

Zinsen Neuaufnahmen

Berücksichtigung im Nachtragshaushalt 2026

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

3

2029 ff.

Zinsen Neuaufnahmen

52.600

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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