Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/41

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe für den Ersatzneubau Kita „Am Grünland“ in Höhe von 296.700,00 EUR.

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Finanzierung des Ersatzneubaus für die Kita „Am Grünland“ war bislang wie folgt beabsichtigt:

 

Gesamtbaukosten:               1.294.909,12 EUR

Städtebaufördermittel:    75 %      971.181,84 EUR

Zusätzlicher Eigenanteil der Stadt:     25 %     323.727,28 EUR

 

Die vorstehend kurz zusammengefasste Finanzierung beruht auf den Aussagen der BauBeCon zur möglichen Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln für das Vorhaben. Abweichend davon hat das Ministerium M-V auf den Antrag der BauBeCon lediglich Städtebaufördermittel in Höhe von 50 %, also 647.454,56 EUR bewilligt.

Um die Finanzierung des Ersatzneubaus Kita „Am Grünland“ sicherzustellen ist somit der Eigenanteil der Stadt um weitere 25 % zu erhöhen und beträgt damit insgesamt ebenfalls 647.454,56 EUR.

 

Dieser Eigenanteil ist auf Grundlage des Fördermittelbescheides im Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 616.700 EUR und 2010 in Höhe von 31.300 EUR abzusichern.

Für 2009 ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich und 2010 sind 31.300 EUR in den Plan einzustellen.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

 

 

Nehmende HH-Stelle

1

1.46410 940002

F4-Anteil Kita Gützkower Straße (Grünland)

 

 

Gebende HH-Stelle

2

1.61500 983005

STBAU Denkmalschutz Innenstadt 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

174.500 EUR

320.000 EUR

616.700 EUR

- 296.700 EUR

 

2

1.973.000 EUR

296.700 EUR

296.700 EUR

0

 

 

Sachdarstellung/ Begründung gemäß § 52 KV/M-V

 

Unvorhersehbarkeit

 

Die Fördermittel in Höhe von 647.454,56 EUR  wurden durch Bescheid vom 09.06.2009 bewilligt.

 

Unabweisbarkeit

 

Zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Investor, der Hanse Planungs- und Erschließungs- GmbH wurde am 10.03.2008 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist unter § 4a, dass die Stadt die bestehende Kindertagesstätte spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Bestandskraft des Bebauungsplans und Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen an die Investorin zurückgeben wird.

Die Absicherung der Finanzierung durch die überplanmäßige Ausgabe ist notwendig, um die vertragliche Verpflichtung fristgemäß zu gewährleisten.

 

 

 

Anlagen:  Fördermittelbescheid vom 09.06.2009

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2009 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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31.08.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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14.09.2009 - Hauptausschuss (HA)