Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0226-05
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag zu: Erhöhung des investiven Eigenanteils und zukünftiger Betrieb des Segelschulschiffes GREIF
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0226
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2025
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Beschlussvorschlag
1.
Der Eigenbetrieb Greif wird aufgefordert der Bürgerschaft ein Betriebskonzept vorzulegen, welches den durch den Weiterbetrieb entstehenden jährlichen Verlust auf 250.000,00 € begrenzt. Das überarbeitete Betriebskonzept ist mit dem Wirtschaftsplan 2027 vorzulegen.
2.
Die Bürgerschaft bestätigt die Fortführung der 2020 beschlossenen Sanierungsmaßnahme GREIF mit der Zielrichtung des möglichen Weiterbetriebes durch den Eigenbetrieb als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal nationaler Bedeutung und stellt dafür im Rahmen des Haushaltes 2026 einen erhöhten Investitionszuschuss von 2,9 Mio. € bereit.
Beschlusskontrolle: Bürgerschaft am 14. Dezember 2026
Alternativen zu dieser Entscheidung werden in der Sachdarstellung erläutert.
Sachdarstellung
Neben der vollständigen Sanierung der Greif muss der zukünftige Betrieb der Greif sichergestellt werden. Mit schwierigen Haushaltslagen auch in den kommenden Jahren, sollte die Greif möglichst kostendeckend betrieben werden, damit der Betrieb der Greif nicht zur Disposition gestellt wird und zukunftsfähig ist.
Dabei kann der Eigenbetrieb ein gemischtes Nutzungskonzept vorlegen, um Einnahmequellen zu diversifizieren. Die ausschließliche Nutzung als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal nationaler Bedeutung ist deshalb zu überdenken. Vorstellbar wäre die Nutzung der Greif als Charterschiff, als mietbarer Veranstaltungsort für Feierlichkeiten, als Außenstelle des Standesamtes für Trauungen, als Exkursionsangebot für Schulklassen, als Angebot der Kinder- und Jugendarbeit oder als teilnehmendes Segelschiff an Großveranstaltungen wie der Hanse-Sail oder der Kieler Woche. Die Nutzung der Greif soll sich nicht ausschließlich auf Ausfahrten konzentrieren, sondern auch eine stationäre Nutzung im Hafen, insbesondere abseits der Segelsaison, ermöglichen.
Für die Zielstellung eines kostendeckenden Betriebskonzepts sind insbesondere die Personal- und laufenden Kosten zu berücksichtigen. Diese sollten sich auf eine Mindestausstattung beschränken. Ergänzend ist eine Instandhaltungsrücklage durch den Betrieb der Greif zu erwirtschaften, die regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen finanziell absichert.
Der Beschlusstext wurde dahingehend geändert, dass das veränderte Betriebskonzept erst mit dem Wirtschaftsplan 2027 vorzulegen ist. Entsprechend wurde die Beschlusskontrolle angepasst. Im Weiteren wurde der Text dahingehend angepasst, dass der Weiterbetrieb als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal von nationaler Bedeutung nicht gestrichen wird, sondern vom Betriebskonzept abhängt. Deswegen wurde entsprechend die Nummerierung angepasst.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen angepasst.
