Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0181-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte von 425 % auf 445 % zu prüfen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag den Bürgerschaftsgremien zur Entscheidung vorzulegen.

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Sachdarstellung

Rechtliche Grundlage

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden (GemGewStZustÜG MV) legen die Gemeinden die Hebesätze der Gewerbesteuer in eigenen Satzungen selbstständig fest.

 

Städte im Vergleich

 

Der bundesweite Hebesatz für Städte mit über 20.000 Einw. liegt bei 437 %, Tendenz steigend.

 

Rostock hat einen Gewerbesteuerhebesatz von 465 %. In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Hebesätze der nach Einw.-zahl mit Greifswald vergleichbaren Städte bei folgenden Werten:

 

1. Wismar, 43.878 Einw.: 450 %

1. Schwerin, 98.596 Einw.: 450 %

3. Stralsund, 59.363 Einw.: 445 %

4. Neubrandenburg, 63.989 Einw.: 440 %

5. Greifswald, 59.691 Einw.: 425 %

 

Sachliche Begründung

 

Da Greifswald als Teil-Oberzentrum besonders viele öffentliche Leistungen vorhalten muss, ist ein zu niedriger Hebesatz ein gewisses Risiko für die weitere Entwicklung der Stadt.

 

Greifswald ist durch unerwartete Mindereinnahmen mit finanzpolitischen Herausforderungen konfrontiert, denen wir nur mit nachhaltigen Lösungsansätzen begegnen können. Vorübergehende oder dauerhafte Streichungen von Leistungen sind nicht nachhaltig, sondern führen zum Attraktivitätsverlust und mithin zu sinkenden Steuereinnahmen und verschärften Finanzproblemen in der Zukunft.

 

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Einnahmequelle und wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften, sowie auf den Gewinn unter Berücksichtigung eines Freibetrags für natürliche und juristische Personen erhoben, wobei u.a. Freiberufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausgenommen sind.

 

Die Angleichung des Gewerbesteuerhebesatzes an die Hebesätze der vergleichbaren Städte garantiert den Unternehmen und Menschen in unserer Stadt stabile Rahmenbedingungen, Wachstum und fortgesetzte Standortattraktivität.

 

Daten zur Entscheidungsgrundlage

 

Die Verwaltung wird gebeten, die theoretischen Mindereinnahmen einer ausbleibenden Angleichung des Hebesatzes an den Wert von 445 % unter Berücksichtigung von Kreisabführungen den Bürgerschaftsgremien vor der Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Einführungszeitpunkt des neuen Hebesatzes soll der 01.01.2027 sein. Im Ermessen der Verwaltung kann auch eine abweichende Höhe des Hebesatzes den Bürgerschaftsgremien vorgeschlagen werden.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen angepasst.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

Ja

Nein

Personeller Aufwand (h)

3

Personalkosten

(EUR)

250

Ja

Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

Ja

Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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