Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0184-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittel für das Dorfgemeinschaftshaus in Friedrichshagen absichern
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft erneuert ihren Beschluss BV-P-ö/07/0278-01 vom 23.02.2023 zur Bereitstellung einer zweckgebundenen Zuwendung an den „Dorf-Förderverein Friedrichshagen e.V.“ i. H. v. 30.000 € für Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Friedrichshagen. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, alle erforderlichen haushaltsrechtlichen oder anderweitigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung dieser Zuwendung im Haushaltsjahr 2026 abzusichern.
Sachdarstellung
Friedrichshagen steht als dörflich geprägter Greifswalder Stadtteil vor besonderen Herausforderungen. So finden bisher bspw. die Sitzungen der Ortsteilvertretung wie auch die Durchführung von Wahlen in privaten Räumlichkeiten statt. Folgerichtig wurde bereits im Masterplan „Stadtteile an der Küste“ vom 04.11.2019 die Schaffung eines Stadtteiltreffs als Leitprojekt definiert. Am 23.02.2023 beschloss die Bürgerschaft davon ausgehend, auf Antrag des damaligen Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Friedrichshagen, nahezu einstimmig, dem „Dorf-Förderverein Friedrichshagen e.V.“ 30.000 € für Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses bereitzustellen. Der sehr engagierte Verein, getragen von einer äußerst breiten Beteiligung der Friedrichshäger Bevölkerung, hat sich seitdem intensiv um die Einwerbung von Fördermitteln bemüht. Eine Entscheidung seitens potentieller Fördermittelgeber zu diesem Projekt wird voraussichtlich Ende Dezember 2025, ggf. Anfang Januar 2026 getroffen werden. Die durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bereitgestellten 30.000 € sind jedoch Voraussetzung für eine entsprechende Bewilligung von Fördermitteln. Laut Aussagen der Stadtverwaltung könnten die Mittel jedoch verfallen, wenn sie nicht bis zum Jahresende abgerufen werden, was also die Einwerbung von Fördermitteln 2026 verhindern könnte. Die Bürgerschaft sollte ihren Beschluss aus dem Jahr 2023 erneuern und die Mittel auch 2026 bereitstellen, und daher den Oberbürgermeister beauftragen alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um dieses für die weitere Entwicklung Friedrichshagens wichtige Vorhaben zur Umsetzung zu bringen.
In dieser Version wurde die Finanzierungsleiste ergänzt. Es sind für die Deckung zwei Alternativen dargestellt: Sollte die Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung 2026 aufgrund anderer Beschlüsse erforderlich sein, würden die benötigten Mittel entsprechend im Nachtragshaushalt dargestellt werden. Sollte keine Nachtragshaushaltssatzung erarbeitet werden, würde die Deckung aus Mitteln des Teilhaushaltes 4 (Immobilienverwaltungsamt) erfolgen müssen.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
04 |
11402/54159000/ 54159.40009 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den sonstigen privaten Bereich |
30.000,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
30.000,00 |
0,00 |
-30.000,00 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1 (Alt. 1) |
2026 |
04 |
11402/54159000/ 54159.40009 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den sonstigen privaten Bereich
Aufnahme in den Nachtragshaushalt 2026 |
30.000,00 |
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1 (Alt. 2) |
2026 |
04 |
11401/52311000/ 77300.51000 |
Deckung aus dem DR THH 4 |
30.000,00 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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