Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sozio-kulturelle Zentrum St. Spiritus und die Preisliste seiner veranstaltungsbegleitenden Gastronomie.

 


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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.33200.110000

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

2

0.33200.159000

Mehrwertsteuer

3

0.33210.130000

Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken

3

0.33210.159000

Mehrwertsteuer

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

37.500,- €

 

 

 

 

2

3.500,-  €

 

 

 

 

3

30.000,- €

 

 

 

 

4

5.900,- €

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung/ Begründung

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt das Sozio-kulturelle Zentrum St.Spiritus als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck eines nicht-kommerziellen Begegnungszentrums für alle Sozial- und Bildungsschichten sowie Altersgruppen. Als eines der ersten Sozio-kulturellen Zentren im Land hat es Zeichen gesetzt und ist auch Sitz der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern.

Das Sozio-kulturelle Zentrum St. Spiritus kann nach langer aufwändiger Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes Lange Straße 49/51 mit einem barrierefreien Zugang arbeiten und damit die gleichberechtigte Teilhabe an den Kulturangeboten des Hauses sichern. Als Ort der Förderung von Kunst und Kultur, der sozialen und kulturellen Bildung, des Demokratie stiftenden politischen Lernens, ohne parteipolitisch gebunden zu sein, sollen möglichst alle potentiellen Nutzer Zugang haben, die sonst aufgrund mangelnder Finanzkraft ausgeschlossen wären. Deshalb werden die Angebote ohne kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.

 

Die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung enthält die gemäß gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Regelungen für den Betrieb des jetzt voll funktionsfähigen Hauses. Dabei wird ein privatrechtliches Entgelt für die verschiedenen Veranstaltungsangebote sowie die Raum- und Techniknutzung erhoben (s. Anlage 1). Die anliegende Entgeltkalkulation für den Zweckbetrieb des Sozio-kulturellen Zentrums St.Spiritus (s. Anlage 3) ist Grundlage für die Festlegung der Höhe des Entgeltes. Die Höhe des Entgelts orientiert sich wie bisher an der Höhe der Gagen und Künstlerhonorare bzw. die Nutzungsentgelte für die Räume nach Höhe des Personaleinsatzes (Aufsicht, Techniker). Es ist beabsichtigt, mit entsprechender EDV-Unterstützung, die Kosten- und Leistungsrechnung in den Folgejahren weiter zu differenzieren.

 

Das Sozio-kulturelle Zentrum St. Spiritus unterhält einen Betrieb gewerblicher Art zur veranstaltungsbegleitenden gastronomischen Versorgung. Die Höhe der Preise für das Angebot der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie wird gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 11 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung durch Beschluss der Bürgerschaft festgelegt (s. Anlage 2).

 

Die Preise wurden nach den in der Gastronomie verwendeten Aufschlagskalkulationen errechnet. Dabei wurden Zuschläge auf den Einkaufspreis (EKP) prozentual aufgeschlagen. Bei der anliegenden Kalkulation wurden folgende Zuschläge berücksichtigt:

Allgemeinkostenzuschlag für Hilfsmittel: (AZ)

(Trinkbecher, Gläser Einwegbesteck, Geschirr, Reinigungsmittel, u.a,.)

Wagniszuschläge (WZ)

(Bruch, Schankverlust, Preissteigerungen)

Betriebs- und Nebenkostenzuschlag (BK+NK)

(Personal-, Betriebskosten usw.)

 

Die Höhe der einzelnen Zuschläge wurde je nach Angebot basierend auf den Umsatzerfahrungen und dem Inventurergebnis 2007 festgelegt und auf die Einkaufspreise aufgeschlagen und mit der Mehrwertsteuer versehen. Die so ermittelten Bruttopreise wurden für die Preise der Liste gerundet. Den Einkaufspreisen (EKP) liegen Rechungen aus dem I. Quartal 2008, der beispielhaft für den Normalbetrieb ist,  zu Grunde (s. Anlage 4).

 

Auf der Basis der Verkaufszahlen des Monats Mai 2007 und den Angaben der Preisliste wurden die Einnahmen für einen Monat errechnet. Von dem Ergebnis wurden 19% Mehrwertsteuer abzogen. Diesem Ergebnis wurde ein Zwölftel des Ergebnisses der Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 (ohne Mehrwertsteuer) gegenübergestellt. Die Differenz der Einnahmen und Ausgaben für einen Monat ergeben einen Überschuss, der erforderlich ist, um eine Subventionierung des Kantinenbetriebs aus dem kommunalen Haushalt zu vermeiden (s. Anlage 5).

 

 

Anlagen:

 

1.Benutzungs- und Entgeltordnung des Sozio-kulturellen Zentrums St. Spiritus der Universitäts-

   und Hansestadt Greifswald

2.Preisliste der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie im Sozio-kulturellem Zentrum

  St.Spiritus

3.Entgeltkalkulation

4.Preiskalkulation der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie

5. Übersicht: Einnahme-Ausgabe-Rechnung

 


Anlage 1

 

Benutzungs- und Entgeltordnung des Sozio-kulturellen Zentrums St.Spiritus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der veranstaltungsbegleitende Gastronomie

 

Auf der Grundlage des § 22  Abs. 3  Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und  Hansestadt Greifswald vom 28.09.2009 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen

 

I. Benutzungsregelungen

 

§ 1 Allgemeines

 

(1)  Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt das Sozio-kulturelle Zentrum St.Spiritus (Kulturzentrum) als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck eines nicht-kommerziellen Begegnungszentrums für alle Sozial- und Bildungsschichten sowie Altersgruppen.

 

(2)  Die Benutzung der Einrichtung und der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie wird nach dieser Ordnung privatrechtlich geregelt.

 

(3)  Das Kulturzentrum ist ein Ort der Vermittlung und Förderung von Kunst und Kultur, der sozialen und kulturellen Bildung und ein Feld Demokratie stiftenden politischen Lernens ohne parteipolitisch gebunden zu sein. Die genannten Ziele werden verwirklicht durch

  1. Musik-, Film-, Kleinkunstaufführungen, Vorträge, öffentliche Diskussionen und Ausstellungen,
  2. Bereitstellung eines offenen Bereiches, in dem sich Besucher aus allen Altersgruppen, Sozial- und Bildungsschichten sowie unterschiedlicher Nationalitäten treffen können, um zu kommunizieren und Vorurteile abzubauen. Der offene Bereich ist erste Anlaufstation für Besucher, soll Schwellenängste abbauen und durch gezielte Informationen Besucher zum kreativen Bereich der Einrichtung führen.
  3. Einrichtung von offenen gruppenspezifischen Treffpunkten für Senioren, für Jugendliche und junge Familien usw., aus denen sich qualifizierte Angebote entwickeln sollen, z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Selbsthilfegruppen, Initiativen, u.a.,
  4. Betrieb von offenen Werkstätten und Treffs, in denen unter fachlich qualifizierter Anleitung künstlerisch-kreative Angebote bereitgestellt werden,
  5. Beteiligung, Organisation, Durchführung oder Förderung von Projekten der künstlerischen Avantgarde und freien kulturellen Szene ( Freie Theater, Künstler-, Musikergruppen)

 

(4)  Das Kulturzentrum unterhält einen Betrieb gewerblicher Art für die veranstaltungsbegleitende gastronomische Versorgung. Es gelten hier die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Gastgewerbe.

 

(5) Darüber hinaus kann das Kulturzentrum sich zur Erfüllung seiner in dieser Ordnung festgelegten Aufgaben Dritter bedienen und ihnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Langfristige Raumnutzungen werden in Abstimmungen mit dem Sozio-kulturellen Zentrum durch das Immobilienverwaltungsamt geregelt.

 

 

§ 2 Öffnungszeiten und Veranstaltungszeiten

 

(1)  Das Sekretariat des Kulturzentrums hat folgende Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr

Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

 

(2)  Darüber hinaus ist das Kulturzentrum einschließlich der begleitenden Gastronomie zu den Veranstaltungen geöffnet. Die Veranstaltungszeiten werden durch die eigene Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, monatliche Programmankündigungen, Internet usw.) und in den Medien jeweils bekannt gegeben.

 

 

§ 3 Verhaltensregeln

 

(1)  Die Benutzer sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Geräte, Materialien, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Kulturzentrums sorgsam zu behandeln und haben die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, zu beachten.

 

(2)  Die Bediensteten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald üben das Hausrecht aus. Der Benutzer ist verpflichtet, den Weisungen der Bediensteten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und deren Beauftragten Folge zu leisten.

 

 

§ 4 Sonstige Regelungen

 

(1)  Gesetzlicher und freiwilliger Unfallversicherungsschutz durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald besteht für die Benutzer des Kulturzentrums nicht.

 

(2)  Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald haftet nur für Schäden, die von ihren Bediensteten und Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

(3) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald haftet den Benutzern nicht für Verlust oder Diebstahl von Garderobe oder anderen vom Benutzer  mitgebrachten Sachen.

 

(4) Der Nutzer von Räumen haftet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  gegenüber für alle im Zusammenhang mit der Nutzung  entstehenden Schäden und stellt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald insofern von Ansprüchen Dritter frei.


II. Entgeltregelung

 

§ 5 Gegenstand der Entgelterhebung und Höhe der Entgelte

 

(1)  Für den Besuch von Veranstaltungen und die Inanspruchnahme des Kulturzentrums erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur anteiligen Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.

 

(2)  Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslagen in Höhe ihres tatsächlichen Anfalls insbesondere erhoben:

 a) Aufwendungen für spezielle Materialen

 b) Preise für Speisen und Getränke

 c) sonstige Auslagen

 

(3)  In besonderen Fällen können Veranstaltungen mit besonderer gesellschaftlicher, kultureller und sozialer Bedeutung durch den Leiter des Kulturzentrums bzw. dessen Stellvertreter in Absprache über den Amtsleiter mit dem zuständigen Dezernenten entgeltfrei gestellt werden.

 

(4)  Weiterhin kann der Leiter des Kulturzentrums bzw. dessen Stellvertreter in Absprache über den Amtsleiter mit dem zuständigen Dezernenten weitere über die in  § 1 Abs. 3 genannten Angebote hinausgehende Veranstaltungen und Projekte durchführen. Kosten, die nicht durch Zuwendungen, Spenden oder im Rahmen der zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel finanziert werden, sind dabei grundsätzlich auf die Teilnehmer umzulegen. Dafür wird ein Entgelt erhoben.

 

(5) Bei Veranstaltungen, bei denen der Leiter des Kulturzentrums und der  Künstler oder Referent als Vergütung einen Anteil der Eintrittserlöse vertraglich vereinbart haben, orientiert sich das Entgelt an der sonst üblichen Gage, Honorar usw. gemäß § 7 Abs.1

 

 

§ 6 Entgeltschuldner und Anmeldung

 

(1) Schuldner der Entgelte und der Auslagen ist derjenige,

a) der den Benutzungsantrag stellt,

b) der die Einrichtung in Anspruch nimmt,

c) in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder

d) der die Schuld gegenüber der Einrichtung übernimmt.

 

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner

 

(3) Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Entgeltschuldner.

 

(4) Die Entgelte dieser Ordnung werden unbeschadet der Ansprüche Dritter erhoben.

 

(5) Telefonische Anmeldungen zu Veranstaltungen und Kursen sind möglich. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Reservierte Karten sind 30 min. vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Danach verfällt die Reservierung.

 

(6)  Die volle Zahlungspflicht entsteht auch dadurch, dass ein Teilnehmer ohne Anmeldung an einer Einzelveranstaltung, Kurs, Studienfahrt usw. oder Teilen davon teilnimmt. Dies gilt auch bei einmaliger Teilnahme.

 

§ 7 Höhe der Entgelte für Veranstaltungen und Preise der veranstaltungsbegleitenden gastronomischen Versorgung

 

(1) Entgelte für das Sozio-kulturelles Zentrum St.Spiritus

* Preise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer

Das Entgelt - der Eintrittspreis - richtet sich nach der Art der Veranstaltung und deren Dauer in Abhängigkeit von der zu zahlenden Gage, dem Honorar oder der Lizenzgebühr.

Das Entgelt für die Raumnutzung richtet sich nach der Art der Räumlichkeit und der Art der Benutzer. Sofern Technik benutzt wird, richtet sich dieses nach dem Personalaufwand.

 

Es gelten folgende Entgelte:

 

a. Live-Musik,* Theater- und Kleinkunstveranstaltungen

in der Regel je nach Gagenhöhe, die frei verhandelt wird: Entgelt

   Höhe der Gage    pro Benutzer

Kategorie 01          bis      300,00 €     4,00

Kategorie 02        300 -    600,00 €     6,00

Kategorie 03      >600 -    700,00 €     8,00

Kategorie 04      >700 -    800,00 €   10,00

Kategorie 05      >800 - 1.000,00 €   11,00

Kategorie 06   >1.000 - 1.200,00 €   13,00

Kategorie 07   >1.200 - 1.500,00 €   16,00

Kategorie 08   >1.500 - 1.800,00 €   19,00

Kategorie 09   >1.800 - 2.500,00 €   24,00

Kategorie 10   >2.500 - 2.800,00 €   29,00

Kategorie 11   >2.800 - 3.000,00 €   34,00

 

b. Lesungen, Vorträge, Filmveranstaltungen*, Tanzveranstaltungen*

    andere  Veranstaltungen ohne Live-Musik   Entgelt

  Höhe der Gage, des Honorars oder Lizenz pro Benutzer

           5,00

 

c. Kinder- und Familienveranstaltungen   Entgelt

  Höhe der Gage, des Honorars oder Lizenz pro Benutzer

c.1. Film*             1,50 / Kind

           3,00 / Erwachsener

c.2. Kleinkunst

           3,00 / Kind

           4,00 / Erwachsener


d. Kurs- und Workshopangebote,

    offene Werkstattangebote     Entgelt pro Benutzer

  Höhe des Honorars,     / Doppelstunde

d.1. je Doppelstunde        5,00

 ( 90 min) 

d.2. mehrtägige, durchlaufend stattfindende    Entgelt

 Kurse oder Workshops      pro Benutzer und Tag

   bis  200,00 €/ Tag      30,00

   >200 - 500,00 €/ Tag   40,00

e. Themen- und projektorientierte Angebote

     für Gruppen und Lernverbände     Entgelt

  Höhe des Honorars     pro Benutzer

              2,00

 

f. Raumnutzung*       

* Preise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer  Entgelt

f.1. durch gemeinnützige Initiativen     pro Benutzer/ 90 Minuten

 - alle Räume          1,00

         j. weitere angef. Stunde

           1,00 €/ pro Benutzer

 

f.2. durch Verbände, Parteien, kommerzielle Anbieter, Entgelt

      Privatpersonen       pro angefangene Stunde

 - Saal, Veranstaltungshof     50,00

 - Ausstellungsraum      25,00

 - Kleinere Veranstaltungsräume    20,00 €

 

g.   Techniknutzung*

* Preise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer  Entgelt

g.1. mit Techniker        bis 2 Stunden

         100,00 €

                     j. weitere angef. Stunde

           25,00 €

g.2. ohne Techniker       bis 2 Stunden

           50,00 €

          j. weitere angef. Stunde

           25,00 €

 


(2)Entgelte der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie

 

(1) Die Höhe der Preise für Speisen und Getränke der veranstaltungsbegleitenden gastronomischen Versorgung ergeben sich aus „Preisliste der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie im  Sozio-kulturellen Zentrum St.Spiritus, die als Anlage  Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.

 

(2) Die Preise wurden nach den in der Gastronomie verwendeten Aufschlagkalkulationen  errechnet. Die Preise beinhalten daher einen Allgemeinkostenzuschlag für Hilfsmittel (Trinkbecher, Gläser, Einwegbesteck, Geschirr, Reinigungsmittel u.a.), einen Wagniszuschlag (Bruch, Schankverlust und Preissteigerung u.a.) sowie einen Betriebs- und Nebenkostenzuschlag (Personal- und Betriebskosten u.a.). Die Zuschläge wurden prozentual auf den jeweiligen Netto-Einkaufspreis aufgeschlagen. Die ausgewiesenen Preise beinhalten die Mehrwertsteuer 

 

§ 8 Entgeltermäßigungen

 

(1)Auf die Entgelte zu § 7 Abs.1. Buchstaben a, b und d erhalten

  1. Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren
  2. Schüler
  3. Studenten
  4. Auszubildende
  5. Wehr- und Zivildienstleistende
  6. Rentner
  7. Inhaber des KUS-Passes

gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 20 %

(auf volle Euro kaufmännisch gerundet).

 

(2) Von der Entgeltzahlung gemäß Abs. 1. befreit sind Kinder unter 3 Jahren und Begleitpersonen von Schwerbehinderten.

 

(3) Entgeltermäßigungen über die Regelungen der Abs. 1 und 2 hinaus bestehen nicht.

 

 

§  9  Entgelterstattung

 

(1)  Gezahlte Entgelte werden erstattet

 

a.) in voller Höhe, wenn ein Angebot gemäß § 7 Abs. 1 aus von dem Kulturzentrum zu vertretenen Gründen nicht zustande gekommen ist

 

b) anteilig, wenn ein  Angebot gemäß § 7 Abs. 1. aus von dem Kulturzentrum zu vertretenen Gründen nur teilweise stattfindet,

 

(2)  Entgelte werden nur aus den oben genannten Gründen  erstattet, wenn dies innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 schriftlich geltend gemacht bzw. innerhalb dieser Frist  die Eintrittskarten  zurückgegeben werden.

 

 

§ 10 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

 

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 


Anlage 2

 

Preisliste der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie im

Sozio-kulturellem Zentrum St.Spiritus

 

Speisen und Getränke (Preise Brutto incl. 19 % MWST)

 

I. Speisen

1. Suppen (Verschiedene Sorten)   2,40 €

2. 2 Wiener Würstchen mit Brot     2,00 €

3. 2 Wiener Würstchen mit Kartoffelsalat  3,50 €

4. Bratwurst mit Brot         2,20

5. Bratwurst mit Kartoffelsalat    3,70

6. Bratwurst mit Röstkartoffeln /Beilage   3,70

7. 2 Spiegel-oder Rühreier mit Brot    1,60

8. 2 Spiegel-oder Rühreier mit

     Kochschinken und Röstkartoffeln   2,40

9. Hähnchenschnitzel

   mit Röstkartoffeln und Beilage    5,30

10. Omelett mit Ragout fin (2 Eier)   3,20

11. Omelett süss   (2 Eier) mit Vanillesoße  2,30

12. 2 Germknödel  mit Vanillesoße   3,00

13. Salatbeilage extra     1,50

14.  Röstkartoffeln extra     0,80 €

 

II. Getränke

Alkoholfreie Getränke:                   (0,2l Glas)    (0,33l Glas)

1. Wasser   0,70 €  1,30 €

2. Apfelschorle       1,20 €  1,70 €

3. Coca-Cola   1,30 €  2,50 €

4. Sprite   1,30 €  2,50 €

 5. Tonic   1,80 €  2,90 €

 

Säfte                                 (0,2l Glas)    (0,33l Glas)

6. Apfelsaft  1,50 €  2,50 €

7. Kirschsaft  1,60 €  2,60 €

8. Bananensaft   1,50 €  2,50 €

9. Orangensaft   1,50 €  2,50 €

10. Kirsch- / Bananensaft 1,50 €  2,60 €

 

Ganze Flaschen                       (1,0 l)        (1,5 l) 

11. 1 Flasche Wasser 3,60 €  5,40 €

12. 1 Flasche Saft (außer Kirsche) 7,40 €

13. 1 Flasche Kirschsaft 7,90

 

Bier                           Fass (0,33 l) Flasche (0,33 l)

14.  Flensburger    2,00 €  1,80 €

15.  Lübzer Bier   1,90 €  1,70 €

16.  Alkoholfrei      1,70

17.  Alsterwasser    1,60


Spirituosen:

18.   Sherry  (5 cl )   1,50 €

19.   Martini  (0,2l )   5,50 €

 

  (2 cl)        (4 cl)

20.  Nordhäuser Korn   0,80 €  1,60 €

22.. Wodka   0,90 €  1,90 €

21.  Wilthener  Goldkrone 0,60 €  1,20 €

22.  Whiskey    1,30 €  2,60 €

23.  Rum   1,10  2,10

24.  Gin  1,30   2,60

25.  Jägermeister  1,10   2,10

 

Mixgetränke (nach Angebot)             (0, 2l )            

26.  Smirnoff   3,70 €

27.  Desperados  2,40 €

28.  Martini-Cola  3,40 €

 

  (2 cl)        (4 cl)

29. Gin-Tonic (0.2l)  3,10  4,40 €

30. Bacardi – Rum (0.2l) 1,40 €  2,80 €

31. Cola – Wodka (0.2l) 2,30 €  3,20 €

32. Whiskey-Cola  2,60 €  3,90 €

 

Warme Getränke                       (Tasse)      (Pott) 

33. Kaffee  0,90 €  1,80 €

34. Cappuccino      2,50

35. Milchkaffee     2,50

36. Heiße Schokolade    1,50 €

37. Heiße Schokolade mit  Sahne    2,30

38. Heiße Milch     1,60 € 

39. Kalte Milch     0,80

40. Tee (verschiedene Sorten)    0,90

  (2 cl)        (4 cl)

41. Tee mit Rum  2,00   3,00

42. Grog mit Rum (4 cl)    2,50

43. Glühwein (,2 l /Glas)    1,30 €

 

Wein und Sekt                         (0,2 l  / Glas)  (Flasche)

Weißwein

44.  Weißwein

(1 Flasche im Einkauf bis 2,70 €)  2,60     9,00

45.  Weißwein

(1 Flasche im Einkauf bis 3,00 €)  2,70   10,00

46.  Weißwein

(1 Flasche im Einkauf bis 2,00 €)   1,60     6,00

Rotwein

47. Rotwein

(1 Flasche im Einkauf bis 2,60 €)  2,50 €    8,70 €

48. Rotwein

(1 Flasche im Einkauf bis 2,00 €)  1,50 €    5,50 €


Weinschorle                      (0,2 l  / Glas)      (Flasche)

49. Weißweinschorle    1,80 €

50. Rotweinschorle     2,00

 

Sekt                           (0,1 l  / Glas)      (Flasche)

51.  Rotkäppchen Sekt    2,50 €  17,00 €

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.08.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - mit Änderungen

Erweitern

02.09.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

Erweitern

14.09.2009 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

28.09.2009 - Bürgerschaft (BS)