Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sozio-kulturelle Zentrum St.Spiritus und die veranstaltungsbegleitende Gastronomie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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31.08.2009
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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02.09.2009
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.09.2009
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.33200.110000 |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
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2 |
0.33200.159000 |
Mehrwertsteuer |
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3 |
0.33210.130000 |
Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken |
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3 |
0.33210.159000 |
Mehrwertsteuer |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
37.500,- € |
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2 |
3.500,- € |
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3 |
30.000,- € |
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4 |
5.900,- € |
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Sachdarstellung/ Begründung |
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt das Sozio-kulturelle Zentrum St.Spiritus als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck eines nicht-kommerziellen Begegnungszentrums für alle Sozial- und Bildungsschichten sowie Altersgruppen. Als eines der ersten Sozio-kulturellen Zentren im Land hat es Zeichen gesetzt und ist auch Sitz der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern.
Das Sozio-kulturelle Zentrum St. Spiritus kann nach langer aufwändiger Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes Lange Straße 49/51 mit einem barrierefreien Zugang arbeiten und damit die gleichberechtigte Teilhabe an den Kulturangeboten des Hauses sichern. Als Ort der Förderung von Kunst und Kultur, der sozialen und kulturellen Bildung, des Demokratie stiftenden politischen Lernens, ohne parteipolitisch gebunden zu sein, sollen möglichst alle potentiellen Nutzer Zugang haben, die sonst aufgrund mangelnder Finanzkraft ausgeschlossen wären. Deshalb werden die Angebote ohne kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.
Die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung enthält die gemäß gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Regelungen für den Betrieb des jetzt voll funktionsfähigen Hauses. Dabei wird ein privatrechtliches Entgelt für die verschiedenen Veranstaltungsangebote sowie die Raum- und Techniknutzung erhoben (s. Anlage 1). Die anliegende Entgeltkalkulation für den Zweckbetrieb des Sozio-kulturellen Zentrums St.Spiritus (s. Anlage 3) ist Grundlage für die Festlegung der Höhe des Entgeltes. Die Höhe des Entgelts orientiert sich wie bisher an der Höhe der Gagen und Künstlerhonorare bzw. die Nutzungsentgelte für die Räume nach Höhe des Personaleinsatzes (Aufsicht, Techniker). Es ist beabsichtigt, mit entsprechender EDV-Unterstützung, die Kosten- und Leistungsrechnung in den Folgejahren weiter zu differenzieren.
Das Sozio-kulturelle Zentrum St. Spiritus unterhält einen Betrieb gewerblicher Art zur veranstaltungsbegleitenden gastronomischen Versorgung. Die Höhe der Preise für das Angebot der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie wird gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 11 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung durch Beschluss der Bürgerschaft festgelegt (s. Anlage 2).
Die Preise wurden nach den in der Gastronomie verwendeten Aufschlagskalkulationen errechnet. Dabei wurden Zuschläge auf den Einkaufspreis (EKP) prozentual aufgeschlagen. Bei der anliegenden Kalkulation wurden folgende Zuschläge berücksichtigt:
Allgemeinkostenzuschlag für Hilfsmittel: (AZ)
(Trinkbecher, Gläser Einwegbesteck, Geschirr, Reinigungsmittel, u.a,.)
Wagniszuschläge (WZ)
(Bruch, Schankverlust, Preissteigerungen)
Betriebs- und Nebenkostenzuschlag (BK+NK)
(Personal-, Betriebskosten usw.)
Die Höhe der einzelnen Zuschläge wurde je nach Angebot basierend auf den Umsatzerfahrungen und dem Inventurergebnis 2007 festgelegt und auf die Einkaufspreise aufgeschlagen und mit der Mehrwertsteuer versehen. Die so ermittelten Bruttopreise wurden für die Preise der Liste gerundet. Den Einkaufspreisen (EKP) liegen Rechungen aus dem I. Quartal 2008, der beispielhaft für den Normalbetrieb ist, zu Grunde (s. Anlage 4).
Auf der Basis der Verkaufszahlen des Monats Mai 2007 und den Angaben der Preisliste wurden die Einnahmen für einen Monat errechnet. Von dem Ergebnis wurden 19% Mehrwertsteuer abzogen. Diesem Ergebnis wurde ein Zwölftel des Ergebnisses der Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 (ohne Mehrwertsteuer) gegenübergestellt. Die Differenz der Einnahmen und Ausgaben für einen Monat ergeben einen Überschuss, der erforderlich ist, um eine Subventionierung des Kantinenbetriebs aus dem kommunalen Haushalt zu vermeiden (s. Anlage 5).
Anlagen: |
1.Benutzungs- und Entgeltordnung des Sozio-kulturellen Zentrums St. Spiritus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
2.Preisliste der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie im Sozio-kulturellem Zentrum St.Spiritus |
3.Entgeltkalkulation |
4.Preiskalkulation der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie |
5. Übersicht: Einnahme-Ausgabe-Rechnung |
Anlage 1
Benutzungs- und Entgeltordnung des Sozio-kulturellen Zentrums St.Spiritus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der veranstaltungsbegleitende Gastronomie
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 28.09.2009 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen
I. Benutzungsregelungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt das Sozio-kulturelle Zentrum St.Spiritus (Kulturzentrum) als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck eines nicht-kommerziellen Begegnungszentrums für alle Sozial- und Bildungsschichten sowie Altersgruppen.
(2) Die Benutzung der Einrichtung und der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie wird nach dieser Ordnung privatrechtlich geregelt.
(3) Das Kulturzentrum ist ein Ort der Vermittlung und Förderung von Kunst und Kultur, der sozialen und kulturellen Bildung und ein Feld Demokratie stiftenden politischen Lernens ohne parteipolitisch gebunden zu sein. Die genannten Ziele werden verwirklicht durch
- Musik-, Film-, Kleinkunstaufführungen, Vorträge, öffentliche Diskussionen und Ausstellungen,
- Bereitstellung eines offenen Bereiches, in dem sich Besucher aus allen Altersgruppen, Sozial- und Bildungsschichten sowie unterschiedlicher Nationalitäten treffen können, um zu kommunizieren und Vorurteile abzubauen. Der offene Bereich ist erste Anlaufstation für Besucher, soll Schwellenängste abbauen und durch gezielte Informationen Besucher zum kreativen Bereich der Einrichtung führen.
- Einrichtung von offenen gruppenspezifischen Treffpunkten für Senioren, für Jugendliche und junge Familien usw., aus denen sich qualifizierte Angebote entwickeln sollen, z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Selbsthilfegruppen, Initiativen, u.a.,
- Betrieb von offenen Werkstätten und Treffs, in denen unter fachlich qualifizierter Anleitung künstlerisch-kreative Angebote bereitgestellt werden,
- Beteiligung, Organisation, Durchführung oder Förderung von Projekten der künstlerischen Avantgarde und freien kulturellen Szene ( Freie Theater, Künstler-, Musikergruppen)
(4) Das Kulturzentrum unterhält einen Betrieb gewerblicher Art für die veranstaltungsbegleitende gastronomische Versorgung. Es gelten hier die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Gastgewerbe.
(5) Darüber hinaus kann das Kulturzentrum sich zur Erfüllung seiner in dieser Ordnung festgelegten Aufgaben Dritter bedienen und ihnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Langfristige Raumnutzungen werden in Abstimmungen mit dem Sozio-kulturellen Zentrum durch das Immobilienverwaltungsamt geregelt.
§ 2 Öffnungszeiten und Veranstaltungszeiten
(1) Das Sekretariat des Kulturzentrums hat folgende Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr
(2) Darüber hinaus ist das Kulturzentrum einschließlich der begleitenden Gastronomie zu den Veranstaltungen geöffnet. Die Veranstaltungszeiten werden durch die eigene Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, monatliche Programmankündigungen, Internet usw.) und in den Medien jeweils bekannt gegeben.
§ 3 Verhaltensregeln
(1) Die Benutzer sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Geräte, Materialien, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Kulturzentrums sorgsam zu behandeln und haben die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, zu beachten.
(2) Die Bediensteten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald üben das Hausrecht aus. Der Benutzer ist verpflichtet, den Weisungen der Bediensteten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und deren Beauftragten Folge zu leisten.
§ 4 Sonstige Regelungen
(1) Gesetzlicher und freiwilliger Unfallversicherungsschutz durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald besteht für die Benutzer des Kulturzentrums nicht.
(2) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald haftet nur für Schäden, die von ihren Bediensteten und Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(3) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald haftet den Benutzern nicht für Verlust oder Diebstahl von Garderobe oder anderen vom Benutzer mitgebrachten Sachen.
(4) Der Nutzer von Räumen haftet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gegenüber für alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Schäden und stellt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald insofern von Ansprüchen Dritter frei.
II. Entgeltregelung
§ 5 Gegenstand der Entgelterhebung und Höhe der Entgelte
(1) Für den Besuch von Veranstaltungen und die Inanspruchnahme des Kulturzentrums erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur anteiligen Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.
(2) Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslagen in Höhe ihres tatsächlichen Anfalls insbesondere erhoben:
a) Aufwendungen für spezielle Materialen
b) Preise für Speisen und Getränke
c) sonstige Auslagen
(3) In besonderen Fällen können Veranstaltungen mit besonderer gesellschaftlicher, kultureller und sozialer Bedeutung durch den Leiter des Kulturzentrums bzw. dessen Stellvertreter in Absprache über den Amtsleiter mit dem zuständigen Dezernenten entgeltfrei gestellt werden.
(4) Weiterhin kann der Leiter des Kulturzentrums bzw. dessen Stellvertreter in Absprache über den Amtsleiter mit dem zuständigen Dezernenten weitere über die in § 1 Abs. 3 genannten Angebote hinausgehende Veranstaltungen und Projekte durchführen. Kosten, die nicht durch Zuwendungen, Spenden oder im Rahmen der zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel finanziert werden, sind dabei grundsätzlich auf die Teilnehmer umzulegen. Dafür wird ein Entgelt erhoben.
(5) Bei Veranstaltungen, bei denen der Leiter des Kulturzentrums und der Künstler oder Referent als Vergütung einen Anteil der Eintrittserlöse vertraglich vereinbart haben, orientiert sich das Entgelt an der sonst üblichen Gage, Honorar usw. gemäß § 7 Abs.1
§ 6 Entgeltschuldner und Anmeldung
(1) Schuldner der Entgelte und der Auslagen ist derjenige,
a) der den Benutzungsantrag stellt,
b) der die Einrichtung in Anspruch nimmt,
c) in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
d) der die Schuld gegenüber der Einrichtung übernimmt.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner
(3) Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Entgeltschuldner.
(4) Die Entgelte dieser Ordnung werden unbeschadet der Ansprüche Dritter erhoben.
(5) Telefonische Anmeldungen zu Veranstaltungen und Kursen sind möglich. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Reservierte Karten sind 30 min. vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Danach verfällt die Reservierung.
(6) Die volle Zahlungspflicht entsteht auch dadurch, dass ein Teilnehmer ohne Anmeldung an einer Einzelveranstaltung, Kurs, Studienfahrt usw. oder Teilen davon teilnimmt. Dies gilt auch bei einmaliger Teilnahme.
§ 7 Höhe der Entgelte für Veranstaltungen und Preise der veranstaltungsbegleitenden gastronomischen Versorgung
(1) Entgelte für das Sozio-kulturelles Zentrum St.Spiritus
* Preise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer
Das Entgelt - der Eintrittspreis - richtet sich nach der Art der Veranstaltung und deren Dauer in Abhängigkeit von der zu zahlenden Gage, dem Honorar oder der Lizenzgebühr.
Das Entgelt für die Raumnutzung richtet sich nach der Art der Räumlichkeit und der Art der Benutzer. Sofern Technik benutzt wird, richtet sich dieses nach dem Personalaufwand.
Es gelten folgende Entgelte:
a. Live-Musik,* Theater- und Kleinkunstveranstaltungen
in der Regel je nach Gagenhöhe, die frei verhandelt wird: Entgelt
Höhe der Gage pro Benutzer
Kategorie 01 bis 300,00 € 4,00 €
Kategorie 02 300 - 600,00 € 6,00 €
Kategorie 03 >600 - 700,00 € 8,00 €
Kategorie 04 >700 - 800,00 € 10,00 €
Kategorie 05 >800 - 1.000,00 € 11,00 €
Kategorie 06 >1.000 - 1.200,00 € 13,00 €
Kategorie 07 >1.200 - 1.500,00 € 16,00 €
Kategorie 08 >1.500 - 1.800,00 € 19,00 €
Kategorie 09 >1.800 - 2.500,00 € 24,00 €
Kategorie 10 >2.500 - 2.800,00 € 29,00 €
Kategorie 11 >2.800 - 3.000,00 € 34,00 €
b. Lesungen, Vorträge, Filmveranstaltungen*, Tanzveranstaltungen*
andere Veranstaltungen ohne Live-Musik Entgelt
Höhe der Gage, des Honorars oder Lizenz pro Benutzer
5,00 €
c. Kinder- und Familienveranstaltungen Entgelt
Höhe der Gage, des Honorars oder Lizenz pro Benutzer
c.1. Film* 1,50 € / Kind
3,00 € / Erwachsener
c.2. Kleinkunst
3,00 € / Kind
4,00 € / Erwachsener
d. Kurs- und Workshopangebote,
offene Werkstattangebote Entgelt pro Benutzer
Höhe des Honorars, / Doppelstunde
d.1. je Doppelstunde 5,00 €
( 90 min)
d.2. mehrtägige, durchlaufend stattfindende Entgelt
Kurse oder Workshops pro Benutzer und Tag
bis 200,00 €/ Tag 30,00 €
>200 - 500,00 €/ Tag 40,00 €
e. Themen- und projektorientierte Angebote
für Gruppen und Lernverbände Entgelt
Höhe des Honorars pro Benutzer
2,00 €
f. Raumnutzung*
* Preise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer Entgelt
f.1. durch gemeinnützige Initiativen pro Benutzer/ 90 Minuten
- alle Räume 1,00 €
j. weitere angef. Stunde
1,00 €/ pro Benutzer
f.2. durch Verbände, Parteien, kommerzielle Anbieter, Entgelt
Privatpersonen pro angefangene Stunde
- Saal, Veranstaltungshof 50,00 €
- Ausstellungsraum 25,00 €
- Kleinere Veranstaltungsräume 20,00 €
g. Techniknutzung*
* Preise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer Entgelt
g.1. mit Techniker bis 2 Stunden
100,00 €
j. weitere angef. Stunde
25,00 €
g.2. ohne Techniker bis 2 Stunden
50,00 €
j. weitere angef. Stunde
25,00 €
(2)Entgelte der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie
(1) Die Höhe der Preise für Speisen und Getränke der veranstaltungsbegleitenden gastronomischen Versorgung ergeben sich aus „Preisliste der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie im Sozio-kulturellen Zentrum St.Spiritus“, die als Anlage Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.
(2) Die Preise wurden nach den in der Gastronomie verwendeten Aufschlagkalkulationen errechnet. Die Preise beinhalten daher einen Allgemeinkostenzuschlag für Hilfsmittel (Trinkbecher, Gläser, Einwegbesteck, Geschirr, Reinigungsmittel u.a.), einen Wagniszuschlag (Bruch, Schankverlust und Preissteigerung u.a.) sowie einen Betriebs- und Nebenkostenzuschlag (Personal- und Betriebskosten u.a.). Die Zuschläge wurden prozentual auf den jeweiligen Netto-Einkaufspreis aufgeschlagen. Die ausgewiesenen Preise beinhalten die Mehrwertsteuer
§ 8 Entgeltermäßigungen
(1)Auf die Entgelte zu § 7 Abs.1. Buchstaben a, b und d erhalten
- Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Rentner
- Inhaber des KUS-Passes
gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 20 %
(auf volle Euro kaufmännisch gerundet).
(2) Von der Entgeltzahlung gemäß Abs. 1. befreit sind Kinder unter 3 Jahren und Begleitpersonen von Schwerbehinderten.
(3) Entgeltermäßigungen über die Regelungen der Abs. 1 und 2 hinaus bestehen nicht.
§ 9 Entgelterstattung
(1) Gezahlte Entgelte werden erstattet
a.) in voller Höhe, wenn ein Angebot gemäß § 7 Abs. 1 aus von dem Kulturzentrum zu vertretenen Gründen nicht zustande gekommen ist
b) anteilig, wenn ein Angebot gemäß § 7 Abs. 1. aus von dem Kulturzentrum zu vertretenen Gründen nur teilweise stattfindet,
(2) Entgelte werden nur aus den oben genannten Gründen erstattet, wenn dies innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 schriftlich geltend gemacht bzw. innerhalb dieser Frist die Eintrittskarten zurückgegeben werden.
§ 10 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Anlage 2
Preisliste der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie im
Sozio-kulturellem Zentrum St.Spiritus
Speisen und Getränke (Preise Brutto incl. 19 % MWST)
I. Speisen
1. Suppen (Verschiedene Sorten) 2,40 €
2. 2 Wiener Würstchen mit Brot 2,00 €
3. 2 Wiener Würstchen mit Kartoffelsalat 3,50 €
4. Bratwurst mit Brot 2,20 €
5. Bratwurst mit Kartoffelsalat 3,70 €
6. Bratwurst mit Röstkartoffeln /Beilage 3,70 €
7. 2 Spiegel-oder Rühreier mit Brot 1,60 €
8. 2 Spiegel-oder Rühreier mit
Kochschinken und Röstkartoffeln 2,40 €
9. Hähnchenschnitzel
mit Röstkartoffeln und Beilage 5,30 €
10. Omelett mit Ragout fin (2 Eier) 3,20 €
11. Omelett süss (2 Eier) mit Vanillesoße 2,30 €
12. 2 Germknödel mit Vanillesoße 3,00 €
13. Salatbeilage extra 1,50 €
14. Röstkartoffeln extra 0,80 €
II. Getränke
Alkoholfreie Getränke: (0,2l Glas) (0,33l Glas)
1. Wasser 0,70 € 1,30 €
2. Apfelschorle 1,20 € 1,70 €
3. Coca-Cola 1,30 € 2,50 €
4. Sprite 1,30 € 2,50 €
5. Tonic 1,80 € 2,90 €
Säfte (0,2l Glas) (0,33l Glas)
6. Apfelsaft 1,50 € 2,50 €
7. Kirschsaft 1,60 € 2,60 €
8. Bananensaft 1,50 € 2,50 €
9. Orangensaft 1,50 € 2,50 €
10. Kirsch- / Bananensaft 1,50 € 2,60 €
Ganze Flaschen (1,0 l) (1,5 l)
11. 1 Flasche Wasser 3,60 € 5,40 €
12. 1 Flasche Saft (außer Kirsche) 7,40 €
13. 1 Flasche Kirschsaft 7,90 €
Bier Fass (0,33 l) Flasche (0,33 l)
14. Flensburger 2,00 € 1,80 €
15. Lübzer Bier 1,90 € 1,70 €
16. Alkoholfrei 1,70 €
17. Alsterwasser 1,60 €
Spirituosen:
18. Sherry (5 cl ) 1,50 €
19. Martini (0,2l ) 5,50 €
(2 cl) (4 cl)
20. Nordhäuser Korn 0,80 € 1,60 €
22.. Wodka 0,90 € 1,90 €
21. Wilthener Goldkrone 0,60 € 1,20 €
22. Whiskey 1,30 € 2,60 €
23. Rum 1,10 € 2,10 €
24. Gin 1,30 € 2,60 €
25. Jägermeister 1,10 € 2,10 €
Mixgetränke (nach Angebot) (0, 2l )
26. Smirnoff 3,70 €
27. Desperados 2,40 €
28. Martini-Cola 3,40 €
(2 cl) (4 cl)
29. Gin-Tonic (0.2l) 3,10 € 4,40 €
30. Bacardi – Rum (0.2l) 1,40 € 2,80 €
31. Cola – Wodka (0.2l) 2,30 € 3,20 €
32. Whiskey-Cola 2,60 € 3,90 €
Warme Getränke (Tasse) (Pott)
33. Kaffee 0,90 € 1,80 €
34. Cappuccino 2,50 €
35. Milchkaffee 2,50 €
36. Heiße Schokolade 1,50 €
37. Heiße Schokolade mit Sahne 2,30 €
38. Heiße Milch 1,60 €
39. Kalte Milch 0,80 €
40. Tee (verschiedene Sorten) 0,90 €
(2 cl) (4 cl)
41. Tee mit Rum 2,00 € 3,00 €
42. Grog mit Rum (4 cl) 2,50 €
43. Glühwein (,2 l /Glas) 1,30 €
Wein und Sekt (0,2 l / Glas) (Flasche)
Weißwein
44. Weißwein
(1 Flasche im Einkauf bis 2,70 €) 2,60 € 9,00 €
45. Weißwein
(1 Flasche im Einkauf bis 3,00 €) 2,70 € 10,00 €
46. Weißwein
(1 Flasche im Einkauf bis 2,00 €) 1,60 € 6,00 €
Rotwein
47. Rotwein
(1 Flasche im Einkauf bis 2,60 €) 2,50 € 8,70 €
48. Rotwein
(1 Flasche im Einkauf bis 2,00 €) 1,50 € 5,50 €
Weinschorle (0,2 l / Glas) (Flasche)
49. Weißweinschorle 1,80 €
50. Rotweinschorle 2,00 €
Sekt (0,1 l / Glas) (Flasche)
51. Rotkäppchen Sekt 2,50 € 17,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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