Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft ändert ihren Beschluss BV-V/07/0565-01 „Greifswald Klimaneutral 2035“ vom 27.06.2022 dahingehend ab, dass Greifswald nunmehr anstrebt ab 2045 klimaneutral zu sein. Dies betrifft ausdrücklich auch die kommunale Wärmeplanung. Bestehende Konzepte sind gegebenenfalls auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 anzupassen.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschäftigt sich schon seit den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts mit Klimaschutz auf kommunaler Ebene, so dass bereits 2010 ein erstes Klimaschutzkonzept beschlossen wurde. 2019 wurde dann das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verabschiedet und 2021 novelliert, welches für das Jahr 2045 die Klimaneutralität Deutschlands als Ziel definiert, mit Zwischenzielen für 2030 und 2040. Davon abweichend beschloss die Bürgerschaft am 27.06.2022 auf Antrag des Oberbürgermeisters, dass Greifswald sogar anstrebe spätestens ab 2035 klimaneutral zu sein, also zehn Jahre früher als die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass dieses Ziel schlichtweg nicht umsetzbar sein wird. Exemplarisch deutlich wird dies an der Informationsvorlage der Verwaltung IV/08/0028 „Kommunale Wärmeplanung: Zielszenarien für die künftige Wärmeversorgung Greifswalds“ vom 08.12.2025; in dieser Vorlage wurde ausgeführt, dass hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung eine Klimaneutralität der Greifswalder Wärmeversorgung bis 2035 nicht umsetzbar sein wird und stattdessen ein realistischerer Transformationspfad bis 2045 als Alternativvorschlag gemacht. Dies wird auch in anderen Politikfeldern der Fall sein. Die Bürgerschaft sollte daher ihre Klimaschutzziele der Wirklichkeit anpassen und als neues Enddatum für die Greifswalder Klimaneutralität, so wie der Bund, 2045 festsetzen. Dies wird Bürgern, Unternehmen und Verwaltung Planungssicherheit geben und insgesamt die Akzeptanz der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erhöhen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung: Anpassung der städtischen Klimaziele an ein realistisches Szenario

 

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