Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Planungsleistungen für die Umgestaltung der Marienstraße werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit die Planung für das Vorhaben Umgestaltung Marienstraße unverzüglich begonnen werden kann. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Planungsmaßnahme wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Ziel der Umgestaltung ist die Aufwertung dieses städtebaulichen Bereiches und die Sicherstellung der Erschließung der vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche des Fuß-, Rad-, fließenden und ruhenden Verkehrs sowie ÖPNV. Berücksichtigt wird auch die Anbindung und Erschließung des in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 55a - Alter Speicher -.

 

Im Bestand weisen die umzugestaltenden Verkehrsflächen einen schlechten baulichen Zustand und große Defizite auf. Erforderlich ist die Umgestaltung des gesamten Straßenraumes mit Erneuerung der Fahrbahnen, Gehwege, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung sowie Ver- und Entsorgungsleitungen.

 

Gegenstand der Vergabe sind Ingenieurleistungen für folgende Maßnahmen:

 

Planung Verkehrsanlagen

  • Grundhafter Ausbau der gesamten Verkehrsfläche
  • Erneuerung der Straßenentwässerung

 

Planung Ingenieurbauwerke

  • Stromversorgung
  • Fernwärme
  • Gasversorgung
  • Infokabel
  • Anpassungen Schmutzwasserdruckleitungen

 

Planung Technische Ausrüstung

Erneuerung der Straßenbeleuchtung

 

Weitere Leistungen

  • Vermessung
  • Baugrunduntersuchung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase

 

Die Ingenieurleistungen werden als Gesamtpaket ausgeschrieben. Auftraggeber für die einzelnen Maßnahmen sind:

  • Universitäts- und Hansestadt Greifswald für Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung, Oberflächenentwässerung, Leerrohrverlegung für Breitbandausbau
  • Stadtwerke Greifswald GmbH für Strom, Fernwärme, Gas und Infokabel
  • Abwasserwerk Greifswald für Abwasserleitungen

 

Die Planungskosten im Auftrag der UHGW betragen gemäß Kostenschätzung ca. 360.000,00 Euro (brutto).

 

Die Maßnahme soll mit Städtebaufördermitteln realisiert werden.

 

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß Unterabschnitt 5 VgV belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Aufgrund der Bedeutung hat der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026 - 2029

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaushalt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

SSV 161

51103020/52692000/
52692.40017

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – Marienstraße

4.000.000,00

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

150.000,00

150.000,00

0,00

1

2027-2029

3.850.000,00

2.250.000,00

-1.600.000,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2029

SSV 161

51103020/52692000/
52692.40017

Aufwendungen für das SSV, Investitions-anteil für öff. nutzbare Objekte – Marienstraße

Aufnahme in die HHPL SSV 161

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

x

 

 

Begründung:

Positiv:

  •         Planung eines geordneten Verkehrsraumes für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV.
  •         Planung neuer Oberflächenbefestigungen zur Reduzierung von Lärm und Erschütterungen.
  •         Planung von Fahrradabstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
  •         Planung einer neuen Beleuchtung mit energiesparender LED-Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln.
  •         Planung Straßenbegleitgrün

 

Negativ:

  •         Verbrauch von Ressourcen zur Materialherstellung, -transport und -verbau bei nachfolgender Umsetzung der Planung
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