Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0233
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen für die Umgestaltung der Marienstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beteiligt:
- 02.1 Stabsstelle Stadtsanierung; 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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15.01.2026
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●
Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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20.01.2026
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.01.2026
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●
Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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●
Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Planungsleistungen für die Umgestaltung der Marienstraße werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Sachdarstellung
Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit die Planung für das Vorhaben Umgestaltung Marienstraße unverzüglich begonnen werden kann. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Planungsmaßnahme wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.
Ziel der Umgestaltung ist die Aufwertung dieses städtebaulichen Bereiches und die Sicherstellung der Erschließung der vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche des Fuß-, Rad-, fließenden und ruhenden Verkehrs sowie ÖPNV. Berücksichtigt wird auch die Anbindung und Erschließung des in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 55a - Alter Speicher -.
Im Bestand weisen die umzugestaltenden Verkehrsflächen einen schlechten baulichen Zustand und große Defizite auf. Erforderlich ist die Umgestaltung des gesamten Straßenraumes mit Erneuerung der Fahrbahnen, Gehwege, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung sowie Ver- und Entsorgungsleitungen.
Gegenstand der Vergabe sind Ingenieurleistungen für folgende Maßnahmen:
Planung Verkehrsanlagen
- Grundhafter Ausbau der gesamten Verkehrsfläche
- Erneuerung der Straßenentwässerung
Planung Ingenieurbauwerke
- Stromversorgung
- Fernwärme
- Gasversorgung
- Infokabel
- Anpassungen Schmutzwasserdruckleitungen
Planung Technische Ausrüstung
Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Weitere Leistungen
- Vermessung
- Baugrunduntersuchung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase
Die Ingenieurleistungen werden als Gesamtpaket ausgeschrieben. Auftraggeber für die einzelnen Maßnahmen sind:
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald für Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung, Oberflächenentwässerung, Leerrohrverlegung für Breitbandausbau
- Stadtwerke Greifswald GmbH für Strom, Fernwärme, Gas und Infokabel
- Abwasserwerk Greifswald für Abwasserleitungen
Die Planungskosten im Auftrag der UHGW betragen gemäß Kostenschätzung ca. 360.000,00 Euro (brutto).
Die Maßnahme soll mit Städtebaufördermitteln realisiert werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß Unterabschnitt 5 VgV belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Aufgrund der Bedeutung hat der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 - 2029 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
SSV 161 |
51103020/52692000/ |
Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – Marienstraße |
4.000.000,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
150.000,00 |
150.000,00 |
0,00 |
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1 |
2027-2029 |
3.850.000,00 |
2.250.000,00 |
-1.600.000,00 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1 |
2029 |
SSV 161 |
51103020/52692000/ |
Aufwendungen für das SSV, Investitions-anteil für öff. nutzbare Objekte – Marienstraße |
Aufnahme in die HHPL SSV 161 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
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Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
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x |
x |
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Begründung:
Positiv:
- Planung eines geordneten Verkehrsraumes für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV.
- Planung neuer Oberflächenbefestigungen zur Reduzierung von Lärm und Erschütterungen.
- Planung von Fahrradabstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern
- Planung einer neuen Beleuchtung mit energiesparender LED-Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln.
- Planung Straßenbegleitgrün
Negativ:
- Verbrauch von Ressourcen zur Materialherstellung, -transport und -verbau bei nachfolgender Umsetzung der Planung
