Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0183-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen und den Bürgerschaftsgremien einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.

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Sachdarstellung

Rechtliche Grundlage

 

Auf der Grundlage des 2019 novellierten Grundsteuergesetzes (GrStG) § 25 Abs. 5 ist seit 2025 die Einführung einer Grundsteuer C möglich. Mecklenburg-Vorpommern hat keine vom Bundesgesetz abweichende gesetzliche Grundlage.

 

Städte im Vergleich

 

1. Monheim: 10.000 %

2. Hamburg: 8.000 %

3. Hamminkeln: 3.250 %

4. Karben: 1.760 %

5. Tübingen: 540 %

6. Maulbronn: 205 %

 

Sachliche Begründung

 

Da Greifswald als Teil-Oberzentrum besonders viele öffentliche Leistungen vorhalten muss, sind entgangene Einnahmen aus kommunalen Steuern stets ein gewisses Risiko für die weitere Entwicklung der Stadt. Greifswald ist durch unerwartete Mindereinnahmen mit finanzpolitischen Herausforderungen konfrontiert, denen wir nur mit nachhaltigen Lösungsansätzen begegnen können. Vorübergehende oder dauerhafte Streichungen von Leistungen sind nicht nachhaltig, sondern führen zum Attraktivitätsverlust und mithin zu sinkenden Steuereinnahmen und verschärften Finanzproblemen in der Zukunft. Die Kommunalfinanzaufsicht fordert die Gemeinden regulär auf, Deckungslücken durch Mehreinnahmen zu schließen, sodass dieser Schritt auch für Greifswald notwendig ist.

 

Die Grundsteuer C wird ausschließlich für unbebaute Grundstücke erhoben. So ist eine sozial tragfähige Besteuerung gewährleistet, die zugleich Grundstücksspekulationen vorbeugt.

 

Gesetzliche Vorgabe ist, dass es sich um Grundstücke handeln muss, die nach Lage, Form und Größe sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Die Lage der baureifen Grundstücke muss die Gemeinde nachweisen und in einer Allgemeinverfügung öffentlich - unter nachvollziehbarer Darlegung der städtebaulichen Erwägungen - bekannt geben.

 

Die Einführung einer Grundsteuer C garantiert den Unternehmen und Menschen in unserer Stadt stabile Rahmenbedingungen, Wachstum und fortgesetzte Standortattraktivität.

 

Ein für Greifswald geeigneter Hebesatz soll seitens der Verwaltung eruiert und (mit Wirkung zum 01.01.2027) empfohlen werden.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

Ja

Nein

Personeller Aufwand (h)

66

Personalkosten

(EUR)

5.589,00

Ja

Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

Ja

Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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