Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0183-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Greifswald stark & solidarisch - Grundsteuer C
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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21.01.2026
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.01.2026
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Rechtliche Grundlage
Auf der Grundlage des 2019 novellierten Grundsteuergesetzes (GrStG) § 25 Abs. 5 ist seit 2025 die Einführung einer Grundsteuer C möglich. Mecklenburg-Vorpommern hat keine vom Bundesgesetz abweichende gesetzliche Grundlage.
Städte im Vergleich
1. Monheim: 10.000 %
2. Hamburg: 8.000 %
3. Hamminkeln: 3.250 %
4. Karben: 1.760 %
5. Tübingen: 540 %
6. Maulbronn: 205 %
Sachliche Begründung
Da Greifswald als Teil-Oberzentrum besonders viele öffentliche Leistungen vorhalten muss, sind entgangene Einnahmen aus kommunalen Steuern stets ein gewisses Risiko für die weitere Entwicklung der Stadt. Greifswald ist durch unerwartete Mindereinnahmen mit finanzpolitischen Herausforderungen konfrontiert, denen wir nur mit nachhaltigen Lösungsansätzen begegnen können. Vorübergehende oder dauerhafte Streichungen von Leistungen sind nicht nachhaltig, sondern führen zum Attraktivitätsverlust und mithin zu sinkenden Steuereinnahmen und verschärften Finanzproblemen in der Zukunft. Die Kommunalfinanzaufsicht fordert die Gemeinden regulär auf, Deckungslücken durch Mehreinnahmen zu schließen, sodass dieser Schritt auch für Greifswald notwendig ist.
Die Grundsteuer C wird ausschließlich für unbebaute Grundstücke erhoben. So ist eine sozial tragfähige Besteuerung gewährleistet, die zugleich Grundstücksspekulationen vorbeugt.
Gesetzliche Vorgabe ist, dass es sich um Grundstücke handeln muss, die nach Lage, Form und Größe sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Die Lage der baureifen Grundstücke muss die Gemeinde nachweisen und in einer Allgemeinverfügung öffentlich - unter nachvollziehbarer Darlegung der städtebaulichen Erwägungen - bekannt geben.
Die Einführung einer Grundsteuer C garantiert den Unternehmen und Menschen in unserer Stadt stabile Rahmenbedingungen, Wachstum und fortgesetzte Standortattraktivität.
Ein für Greifswald geeigneter Hebesatz soll seitens der Verwaltung eruiert und (mit Wirkung zum 01.01.2027) empfohlen werden.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen |
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Ja Nein |
Personeller Aufwand (h) |
66 |
Personalkosten (EUR) |
5.589,00 |
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Ja Nein |
Fremdvergabe (Art) |
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Kosten Fremdvergabe (EUR) |
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Ja Nein |
Sonstiges (Art) |
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Sonstige Kosten (EUR) |
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