Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Denkmal zu Ehren von Ernst Moritz Arndt zu errichten.
  2. Ziel des Auftrags soll insbesondere die Aufstellung einer Statue Ernst Moritz Arndts in der Arndtstraße auf Höhe des Kreuzungsbereichs mit der Goethestraße sein.
  3. Die Finanzierung des Denkmals soll ausschließlich durch Spenden erfolgen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt:
  1.       Ein Spendenkonto bei der Stadt einzurichten oder
  2.       Eine offizielle Zahlungsreferenz anzugeben, auf die Interessierte zweckgebunden spenden können.
  1. Die Stadt soll öffentlich über die Möglichkeit der Unterstützung informieren und eine geeignete Anlaufstelle für Rückfragen bereitstellen.
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Sachdarstellung

Ernst Moritz Arndt (1769–1860) war nicht nur Professor an der Universität Greifswald, sondern einer der bedeutendsten Publizisten und Freiheitsdenker des 19. Jahrhunderts. Seine Schriften und sein Wirken prägten das nationale Selbstverständnis vieler Generationen. Trotz seines engen Bezugs zur Stadt Greifswald und ihrer Universität gibt es derzeit kein öffentlich sichtbares Denkmal, das sein Andenken in angemessener Form würdigt.

Die Benennung der Arndtstraße erinnert zwar namentlich an ihn, bleibt jedoch abstrakt und unsichtbar. Ein Denkmal, vorzugsweise in Form einer Statue, würde Arndts historische Bedeutung stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken und das Stadtbild kulturell aufwerten. Die Initiative zur Errichtung des Denkmals geht auf zivilgesellschaftliches Engagement zurück und soll nicht aus städtischen Haushaltsmitteln, sondern ausschließlich durch Spenden realisiert werden.

Vergleichbare Projekte in anderen Städten zeigen, dass bürgerschaftliches Engagement in Verbindung mit klaren administrativen Rahmenbedingungen erfolgreiche Denkmalsetzungen ermöglicht.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

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