Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0257

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universität und Hansestadt Greifswald beschließt die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Doppelhaushaltes 2025/2026.

Reduzieren

Sachdarstellung

Gemäß § 48 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde u. a. unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen in nicht nur geringfügigem Umfang geleistet werden sollen. Die Notwendigkeit der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes ergibt sich somit aus der Beschlussvorlage BV-V/08/0226 „Erhöhung des investiven Eigenanteils und zukünftiger Betrieb des Segelschulschiffes GREIF“, wonach ein bisher nicht veranschlagter Zuschuss in Höhe von 2,9 Mio. EUR ausgezahlt werden soll. Dieser Betrag überschreitet die Erheblichkeitsgrenze des § 14 Nr. 3 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

In die Erarbeitung des Nachtrags sind zudem gem. § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sämtliche bekannte Veränderungen, die das jeweilige Haushaltsjahr betreffen, aufzunehmen. In die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes wurden daher im Groben folgende Änderungen berücksichtigt:

 

  1. Mehrbedarf GREIF,
  2. Mehrbedarf Spundwand Ladebow,
  3. Mehrbedarf aus dem KiföG M-V,
  4. Kürzungen der Verwaltung vom 17.06.2025,
  5. Kürzungen gem. BV-V/08/0170-07,
  6. Aktualisierung der Orientierungsdaten für 2026 vom 27.11.2025.

 

Der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans befindet sich derzeit in der Endabstimmung und wird zur Beratung im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen in einer Versionierung der Vorlage nachgereicht. Insbesondere liegen die Kürzungen nach Nr. 5 voraussichtlich zu Beginn der 4. KW abschließend vor und sollen eingearbeitet werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

 

 

s. nachzureichende Anlage

 

 

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

 

 

s. nachzureichende Anlage

 

 

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

s. nachzureichende Anlage

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

Loading...