Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0257
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 zur Haushaltssatzung 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.01.2026
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Gemäß § 48 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde u. a. unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen in nicht nur geringfügigem Umfang geleistet werden sollen. Die Notwendigkeit der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes ergibt sich somit aus der Beschlussvorlage BV-V/08/0226 „Erhöhung des investiven Eigenanteils und zukünftiger Betrieb des Segelschulschiffes GREIF“, wonach ein bisher nicht veranschlagter Zuschuss in Höhe von 2,9 Mio. EUR ausgezahlt werden soll. Dieser Betrag überschreitet die Erheblichkeitsgrenze des § 14 Nr. 3 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
In die Erarbeitung des Nachtrags sind zudem gem. § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sämtliche bekannte Veränderungen, die das jeweilige Haushaltsjahr betreffen, aufzunehmen. In die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes wurden daher im Groben folgende Änderungen berücksichtigt:
- Mehrbedarf GREIF,
- Mehrbedarf Spundwand Ladebow,
- Mehrbedarf aus dem KiföG M-V,
- Kürzungen der Verwaltung vom 17.06.2025,
- Kürzungen gem. BV-V/08/0170-07,
- Aktualisierung der Orientierungsdaten für 2026 vom 27.11.2025.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans befindet sich derzeit in der Endabstimmung und wird zur Beratung im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen in einer Versionierung der Vorlage nachgereicht. Insbesondere liegen die Kürzungen nach Nr. 5 voraussichtlich zu Beginn der 4. KW abschließend vor und sollen eingearbeitet werden.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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s. nachzureichende Anlage |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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s. nachzureichende Anlage |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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s. nachzureichende Anlage |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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