Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0258
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Frauenbeirats
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- 01.0.3 Beauftragtenbüro/Beauftragte für Gleichstellung, Familie und Senioren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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19.01.2026
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Auf Initiative von 30 Frauen und durch Beschlusslage der Bürgerschaft (Vorlage 06/330) wurde im Jahr 2015 der erste Frauenbeirat in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewählt. Für die Arbeit des Frauenbeirats wurde am 23.05.2016 eine Satzung durch die Bürgerschaft beschlossen (Vorlage 06/564).
Der Frauenbeirat arbeitete in den folgenden Jahren aktiv mit der Bürgerschaft und der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen. Genauere Details sind der Unterseite auf der städtischen Homepage zu entnehmen. Allerdings zeigte sich, dass die Satzung für ein effektives Arbeiten nur bedingt geeignet war. Zudem war die Mitwirkungsmöglichkeit des Beirates durch die damaligen Einschränkungen der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) stark beschränkt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam die Arbeit des Beirats 2020 zum Erliegen und wurde bis zum heutigen Tag nicht wieder aufgenommen.
Der Frauenbeirat ist in § 13 der Hauptsatzung als bürgerschaftliches Gremium fest verankert. Die Wahlperiode gemäß Satzung ist jedoch abgelaufen und es fanden keine fristgemäßen Neuwahlen statt. Unteranderem deswegen haben sich ein Dutzend engagierte Frauen, darunter ehemalige Mitglieder, an die Präsidentin der Bürgerschaft gewandt. Das Präsidium hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 dazu entschlossen, den Frauenbeirat als bürgerschaftliches Gremium zu reaktivieren und dafür die Satzung zu aktualisieren.
Die Kanzlei der Bürgerschaft als zuständige Stelle für die Gremien hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und im Benehmen mit der Präsidentin eine Neufassung der Satzung (Anlage 1) konzipiert. Eine Synopse als Vergleich zur vorherigen Satzung ist angehangen (Anlage 2). Folgende Punkte wurden hierbei besonders berücksichtigt:
Die KV M-V hat den Beiräten seit der Modernisierung im Jahr 2024 mehr Rechte verliehen (§ 41a). Es ist deswegen in der Satzung berücksichtigt worden, dass der Beirat ein bürgerschaftliches Gremium ist und entsprechende Rechte und Pflichten besitzt (§ 1 Abs. 1-2, § 4 Abs. 1 und 4-5, § 6 Abs. 3), insbesondere ist das Rede- und Antragsrecht aufgenommen worden (§ 4 Abs. 3).
Die Unterstützung durch die Stadt wurde mehr hervorgehoben und entsprechend festgehalten (§ 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1-2 und 6-8).
Die Abläufe wurden zudem genauer beschrieben, um damit die Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten (§§ 2, 3 und 6).
Letztlich wurde ein neues Wahlverfahren konzipiert und in einer gesonderten Wahlordnung festgehalten. Das neue Wahlverfahren war nötig, da das bisherige „Frauenforum“ nicht klar definiert und intransparent war. Die Konzipierung eines Wahlverfahrens stellt hierbei eine Hürde dar, da die Zielgruppe mehr als 50% der Gesamtbevölkerung Greifswalds ausmacht und damit das gesamte Stadtgebiet umfasst. Eine Direktwahl scheidet deswegen aus logistischen Gründen aus. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll garantiert werden, dass jeder Ortsteil repräsentiert wird. Außerdem soll mit der öffentlichen Ausschreibung erreicht werden, dass möglichst viele Frauen über die Möglichkeit der Mitarbeit in diesem Gremium informiert werden. Die Wahl des Gremiums durch die Bürgerschaft stellt sicher, dass ein durch den Wählerwillen legitimiertes Gremium die Mitgliedschaft im Beirat bestimmt.
Nach Inkrafttreten dieser Satzung soll zeitnah eine Neuwahl und damit Reaktivierung des Frauenbeirats eingeleitet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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185,1 kB
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2
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öffentlich
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140,3 kB
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