Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

1. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Juni 2022 (BV-V/07/0565-01) „Greifswald Klimaneutral 2035“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

2. Die laufende kommunale Wärmeplanung wird fortgeführt. Ziel und Zweck der Wärmeplanung ist ausschließlich die Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und möglichst versorgungssicheren Wärmeversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft. Jegliche darüber hinausgehende Zielsetzung im Sinne einer übergeordneten Klimaneutralitätsstrategie entfällt.

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Sachdarstellung

Eine selbstverpflichtende Zielrhetorik ohne realistische Umsetzungsmacht führt zu Symbolpolitik, die mehr Schaden als Nutzen stiftet. Die Festlegung auf ein konkretes Jahr oder auch nur auf das Konzept der „Klimaneutralität“ als städtisches Ziel erzeugt regelmäßig politischen Konflikt, Bürgerfrust und Verwaltungsüberlastung. Die Stadt Greifswald verfügt weder über die rechtlichen, finanziellen noch technischen Möglichkeiten, ein solches Ziel eigenständig zu erreichen - die wesentlichen Hebel liegen beim Bund, beim Land, bei der Energiewirtschaft und bei privaten Eigentümern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Nein

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

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02.02.2026 - Hauptausschuss (HA) - behandelt