Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0194
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung verbindlicher und zielgerichteter Klimaneutralitätsvorgaben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.02.2026
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Juni 2022 (BV-V/07/0565-01) „Greifswald Klimaneutral 2035“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Die laufende kommunale Wärmeplanung wird fortgeführt. Ziel und Zweck der Wärmeplanung ist ausschließlich die Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und möglichst versorgungssicheren Wärmeversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft. Jegliche darüber hinausgehende Zielsetzung im Sinne einer übergeordneten Klimaneutralitätsstrategie entfällt.
Sachdarstellung
Eine selbstverpflichtende Zielrhetorik ohne realistische Umsetzungsmacht führt zu Symbolpolitik, die mehr Schaden als Nutzen stiftet. Die Festlegung auf ein konkretes Jahr oder auch nur auf das Konzept der „Klimaneutralität“ als städtisches Ziel erzeugt regelmäßig politischen Konflikt, Bürgerfrust und Verwaltungsüberlastung. Die Stadt Greifswald verfügt weder über die rechtlichen, finanziellen noch technischen Möglichkeiten, ein solches Ziel eigenständig zu erreichen - die wesentlichen Hebel liegen beim Bund, beim Land, bei der Energiewirtschaft und bei privaten Eigentümern.
