Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0260
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald - Umsetzung des Beschlusses BV-V/08/0170-07 zu Kürzungen bei Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuwendungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.01.2026
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.02.2026
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.03.2026
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss „Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15.04.2025“ (BV-V/08/0170-07) in Bezug auf die Aufwandsentschädigungen mit Punkt III die Verwaltung beauftragt: „spätestens bis zum ersten Sitzungszyklus des Jahres 2026 Beschlussvorlagen zur Abänderung der entsprechenden Satzungen vorzulegen“. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde in Benehmen mit der Präsidentin der Bürgerschaft die anliegende 4. Änderung zur Hauptsatzung erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Änderungen setzen insbesondere bei den Fraktionssitzungen an. Die Häufigkeit der Sitzungen soll hierbei von 3 pro Sitzungszyklus der Bürgerschaft auf 2 pro Zyklus beschränkt werden. Damit ergibt sich ein hohes Einsparungspotential, da bei Fraktionssitzungen für alle Gremienmitglieder eine Entschädigung eingeplant werden muss.
Die anderen Änderungen reduzieren die sitzungsbezogenen Entschädigungen für Personen, die bereits eine funktionsbezogene Entschädigung erhalten und sorgen für weitere Einsparungsmöglichkeiten.
Hinsichtlich des Auftrages an die Verwaltung, die Fraktionszuwendungen zu reduzieren, bleiben nur die Möglichkeiten, den Sockelbetrag für die Geschäftstätigkeit der Fraktion zu reduzieren oder die Höchstgrenze der Entgeltgruppe bzw. der Arbeitsstunden anzupassen. Eine Veränderung des Sockelbetrages ist aus Erfahrung nicht zu empfehlen, um den Fraktionen die notwendige Handlungsfähigkeit weiterhin zu ermöglichen. Von der Anpassung der Rahmenbedingungen der Fraktionsgeschäftsführenden nimmt die Verwaltung ebenfalls Abstand, um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu erhalten. Hier müsste es einen Impuls aus den Fraktionen selbst geben.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
01 |
11104/50130000/ 00200.40000 |
funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen; monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger |
251.000 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
251.000 |
292.000 |
+ 41.000 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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1 |
2027 ff. |
Aufwandsentschädigungen und Sockelbeträge |
237.000 |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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98 kB
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2
|
öffentlich
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32,5 kB
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