Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0197
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuteilung der Sitze des Aufsichtsrates der Witeno GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Antragsteller/in:
- Die Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Kenntnisnahme
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02.02.2026
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Kenntnisnahme
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02.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Sitze des Aufsichtsrates der WITENO GmbH wie folgt zu.
Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – Platz 1
AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – Platz 2
Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative – Platz 3
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Platz 4/Keine Zuteilung (Losentscheid notwendig)
Zählgemeinschaft Fraktion Gemeinsam für Greifswald/FDP – Platz 4/Keine Zuteilung (Losentscheid notwendig)
Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaft zur Besetzung der Sitze wird auf den 23.03.2026 gesetzt.
Sachdarstellung
Mit dem Beschluss „Realisierung des Digitalen Innovationszentrums "Alte Mensa" - Aktualisierung des Beschlusses BV-V/07/0416-01“ (BV-V/08/0069-02) vom 25.11.2024 beauftragte die Bürgerschaft den Oberbürgermeister die Errichtung eines Aufsichtsrats bei der WITENO in der Gesellschafterversammlung zu initiieren, dieser sollte den bisherigen Fachbeirat ablösen. Am 13.10.2025 fasste die Bürgerschaft folglich den Beschluss „Zustimmung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WITENO GmbH“ (BV-V/08/0190), der in der Neufassung des Gesellschaftsvertrages einen Aufsichtsrat mit 7 Sitzen vorsieht, wovon 4 Sitze der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zustehen. Die Präsidentin der Bürgerschaft wurde am 02.02.2026 über die Eintragung des Gesellschaftervertrages in das Handelsregister in Kenntnis gesetzt.
Die Kommunalverfassung M-V sieht in § 71 mit Verweis auf § 32 a vor, dass die Besetzung der Sitze nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren erfolgt. In Verbindung mit § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergibt sich die Zuteilung der Sitze in öffentlicher Sitzung. Aufgrund der gleichen Höchstzahlen beim 4. Platz ist ein Losentscheid notwendig.
